Gefährdungshaftung

Gefährdungshaftung - Definition

Haftung wegen Gefährdung aufgrund von Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung oder bei Verschulden eines Schädigers, z. B. bei Haltung eines Tieres, KFZ oder anderer Fahrzeuge, aber auch bei Berg-, Jagd- oder Wildschäden, Emissionen oder bei der Herstellung gefährlicher Produkte (Produkthaftung). Eine Gefährdung liegt dann vor, wenn eine Einrichtung betrieben wird, die ihrer Natur nach geeignet ist, anderen Schäden zuzufügen. Hier trifft den Halter einer derartigen Einrichtung auch ohne Verschulden eine Schadensersatzpflicht, wenn durch den Betrieb der Einrichtung der Schaden entstanden ist (Kausalität).

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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