Beglaubigung

Beglaubigung - Definition

Zulässige bzw. teilweise vorgeschriebene Form für Willenserklärungen bei Rechtsgeschäften. So hat ein Notar beispielsweise bei der Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister gem. § 12 HGB die Identität des Unterzeichners zu bestätigen bzw. zu beglaubigen. Andere Formtypen für Rechtsgeschäfte sind die Schriftform oder die Notarielle Beurkundung.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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