Alkopopsteuergesetz

Alkopopsteuergesetz - Definition

Das Gesetz über die Erhebung einer Sondersteuer auf alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) zum Schutz junger Menschen ist am 1.7. 2004 in Kraft getreten und hat 2009 ein Aufkommen von rd. 2 Mrd €. Obwohl in der Abgabenordnung geregelt ist, dass Steuern zur Einnahmeerzielung ohne Zweckbindung erhoben werden, regelt das AlkopopStG, dass die Mittel für Maßnahmen zur Suchtprävention der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zustehen (Verbrauchsteuer).

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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