Wechselprolongation

Wechselprolongation - Definition

Verlängerung des Zahltages bei einem Wechsel bei oder vor Fälligkeit durch den Aussteller zugunsten des Bezogenen. Der Zahlungsaufschub erfolgt durch die Ausstellung eines neuen Wechsels mit neuem Verfalltag.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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