Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVaG

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - Definition

Rechtsform (Rechtsform) für das Versicherungswesen. Ein VVaG betreibt die Versicherung seiner Mitglieder nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit, d. h. er verfolgt also nicht eine Gewinnerzielung, sondern einen möglichst preisgünstigen Versicherungsschutz für seine versicherten Mitglieder. Der VVaG trägt damit Züge einer Genossenschaft. Rechtliche Grundlage ist das Versicherungsaufsichtsgesetz VAG. Die Organe des VVaG sind der Vorstand, Aufsichtsrat und die Vollversammlung der Mitglieder, ähnlich einer Aktiengesellschaft (AG).

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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