Fair Presentation
Fair Presentation - Definition
Generalnorm der Rechnungslegung, welche auch als "True and Fair View" oder im deutschen Sprachgebrauch als sog. Einblicksforderung bezeichnet wird, wonach der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wiedergeben muss. Im deutschen Handelsrecht hat diese Einblicksforderung aber insoweit nur subsidiären Charakter, als der vorsichtige Wert im Zweifel höhere Priorität als der vermeintlich tatsächliche Wert hat. Zum anderen ist die Generalnorm (unter Beachtung des Vorsichtsprinzips) nur dann heranzuziehen, wenn Gesetzeslücken oder begründete Zweifel bei der Auslegung bestehen.
Nach IFRS und US-GAAP wird der Grundsatz der Fair Presentation nicht explizit durch das Vorsichtsprinzip eingeschränkt.
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