Effekten

Effekten - Definition

Wertpapiere, die vertretbar, d. h. börsenfähig bzw. fungibel sind. Hierzu zählen insbesondere die ╺Aktie und Anleihe. Nicht zu den Effekten zählen Banknoten, Schecks, Wechsel und andere nicht vertretbare bzw. börsenfähige Wertpapiere. Gemäß § 1 Kreditwesengesetz (KWG) ist das Effektengeschäft ein Bankgeschäft. Es umfasst die Emission, den Handel, d. h. An- und Verkauf sowie die Verwahrung und Verwaltung der Effekten für andere.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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