Effekten
Effekten - Definition
Wertpapiere, die vertretbar, d. h. börsenfähig bzw. fungibel sind. Hierzu zählen insbesondere die ╺Aktie und Anleihe. Nicht zu den Effekten zählen Banknoten, Schecks, Wechsel und andere nicht vertretbare bzw. börsenfähige Wertpapiere. Gemäß § 1 Kreditwesengesetz (KWG) ist das Effektengeschäft ein Bankgeschäft. Es umfasst die Emission, den Handel, d. h. An- und Verkauf sowie die Verwahrung und Verwaltung der Effekten für andere.
Werbung
Ähnliche Begriffe und Ergebnisse
Für wissenschaftliche Arbeiten
Quelle & Zitierlink
Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.