Kreditwesengesetz KWG
Kreditwesengesetz KWG - Definition
Erstmals 1934 nach den Erfahrungen der deutschen Bankenkrise während der Weltwirtschaftskrise in den zwanziger und dreißiger Jahren eingeführter rechtlicher Rahmen für den besonders vertrauensanfälligen Wirtschaftssektor der Kreditinstitute (Bank). In einem ersten Abschnitt werden allgemeine Vorschriften über die Geschäfte der Banken und ╺Finanzinstitute sowie Rechtsformerfordernisse und eindeutig verbotene Geschäfte geregelt. Außerdem werden ab § 5 die Organisation und die Aufgaben der deutschen Bankenaufsicht zugrunde gelegt. In einem zweiten Abschnitt werden im Sinne eines Einleger- bzw. Gläubigerschutzes detaillierte Vorschriften zur Eigenkapitalausstattung und Liquidität sowie einschränkende Bedingungen im Kreditgeschäft (Kredit) vorgenommen. Außerdem sind in diesem Abschnitt Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften bezüglich der Bankbilanz enthalten. Ein dritter Abschnitt regelt die Zulassung zum Geschäftsbetrieb, insbesondere persönliche Voraussetzungen von Geschäftsführern, sowie Auskunftsprüfungs- und Eingreifrechte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Banken- und Finanzaufsicht) in besonderen Fällen. In einem vierten und fünften Abschnitt werden Sondervorschriften, Straf- und Bußgeldregelungen bei Verletzung der oben genannten Pflichten dargelegt (Basel I, II, III).
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