Due Diligence

Due Diligence - Definition

Unternehmensanalyse im Rahmen der Entscheidungsfindung insb. bzgl. des Kaufes oder Verkaufes eines Unternehmens oder von Unternehmensteilen, Börseneinführungen, Kreditgewährungen, Ausscheiden eines Gesellschafters etc. Due Diligence bedeutet wörtlich übersetzt "erforderliche Sorgfalt". Im übertragenen Sinne heißt dies, dass die Unternehmensanalyse formalisiert, umfassend und fundiert erfolgt, z. B. in Form von Fragebögen, die durch ein Expertenteam ausgearbeitet und ausgewertet werden. Dies können Dritte, z. B. Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Steuerberater, etc., oder aber auch eigene Mitarbeiter sein, z. B. aus den Ressorts Merger & Acquisition, Controlling oder Bilanzen. Häufig geht einer Due Diligence ein sog. Letter of Intent voraus, in dem der potentielle Erwerber sein Kaufinteresse und der potentielle Verkäufer Art und Umfang der Auskunftserteilung dokumentieren. Als Abschlussbericht wird i. d. R. ein Due Diligence Report erstellt.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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