Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee DRSC

Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee DRSC - Definition

Privates Rechnungslegungsgremium in Form eines eingetragenen Vereins, das 1998 von Vertretern aus Unternehmen, Banken und Versicherungen sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gegründet wurde und vom Bundesministerium der Justiz die offizielle Anerkennung als deutsches Standardisierungsgremium erhalten hat. Zu den Kompetenzen des DRSC gehören nach § 342 I HGB: 1. Die Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung, 2. Die Beratung des Bundesministeriums der Justiz bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften, 3. Die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien und 4. Erarbeitung von Interpretationen der internationalen Rechnungslegungsstandards. Wichtigste Organe des DRSC sind neben dem DRSC-Präsidium vor allem der HGB-Ausschuss, der u. a. die DRS erarbeitet und der IFRS-Ausschuss, der vor allem für die IFRS-Interpretationen zuständig ist.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren