Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. BDA

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. BDA - Definition

Dachverband von 55 Bundesfachverbänden und 14 Landesvereinigungen der deutschen Privatwirtschaft mit Sitz in Berlin. Hauptaufgabe ist die Beratung der beteiligten Unternehmen in sozialpolitischen und arbeitsrechtspolitischen Belangen sowie die Unterstützung bei der Tarifpolitik.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren