Beherrschungsvertrag

Beherrschungsvertrag - Definition

Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses zustande gekommener Vertrag bei dem ein beherrschender Einfluss eines Unternehmens über das andere, und damit eine einheitliche Leitung gemäß § 18 AktG (Konzern) vereinbart wird. Häufig ist ein derartiger Vertrag mit einem Gewinnabführungsvertrag gekoppelt. Rechtliche Grundlage ist § 291 AktG. Stellt sich eine Unternehmung gemäß § 291 Abs.  2 AktG durch Vertrag unter eine einheitliche Leitung eines Konzerns, ohne dass dadurch ein Abhängigkeitsverhältnis entsteht, so ist dieser Vertrag kein Beherrschungsvertrag. Die Auslegung dieser gesetzlichen Ausnahme ist in der Praxis allerdings schwierig.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren