Arbeitsgemeinschaft ARGE

Arbeitsgemeinschaft ARGE - Definition

Unternehmenszusammenschluss (Unternehmenszusammenschluss), mit dessen Hilfe eine zeitlich befristete und i. d. R. inhaltlich abgegrenzte Aufgabe (Projekt) gemeinsam erfüllt werden soll. Arbeitsgemeinschaften werden z. B. unter Handwerkern oder Baugesellschaften meist in der Rechtsform der BGB-Gesellschaft (GbR) vereinbart. Arbeitsgemeinschaften werden auch als Konsortien bezeichnet. So kann beispielsweise ein Bankenkonsortium die Aufgabe haben, eine Wertpapieremission (Emission) gemeinsam durchzuführen, d. h. die Wertpapiere zu platzieren.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren