Arbeitsgemeinschaft ARGE
Arbeitsgemeinschaft ARGE - Definition
Unternehmenszusammenschluss (Unternehmenszusammenschluss), mit dessen Hilfe eine zeitlich befristete und i. d. R. inhaltlich abgegrenzte Aufgabe (Projekt) gemeinsam erfüllt werden soll. Arbeitsgemeinschaften werden z. B. unter Handwerkern oder Baugesellschaften meist in der Rechtsform der BGB-Gesellschaft (GbR) vereinbart. Arbeitsgemeinschaften werden auch als Konsortien bezeichnet. So kann beispielsweise ein Bankenkonsortium die Aufgabe haben, eine Wertpapieremission (Emission) gemeinsam durchzuführen, d. h. die Wertpapiere zu platzieren.
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