Neuregelungen und Gesetze: Das ändert sich ab Januar 2018
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2018 ist von einer Reihe von Neuregelungen geprägt. Die Anpassungen kommen dieses Mal besonders der Familie zugute. Das ändert sich ab dem 1. Januar 2018.
Das neue Jahr geht mit einer Reihe von gesetzlichen Änderungen einher. Das sind die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:
Mehr Lohngerechtigkeit und Entgelttransparenz
Im Rahmen des Entgelttransparenzgesetzes haben Arbeitnehmer in Unternehmen und öffentlich-rechtlichen Institutionen mit über 200 Mitarbeiter einen Auskunftsanspruch über die Kriterien und Verfahren, nach denen sie entlohnt werden. Wird die jeweilige Tätigkeit von mindestens sechs weiteren Personen des anderen Geschlechts ausgeübt, können Angestellte auch erfahren, wie die Entlohnung ihrer Kollegen festgelegt ist.
Änderung des Mutterschutzgesetzes
Ab Januar 2018 gilt das Mutterschutzrecht auch für Schülerinnen und Studentinnen sollten sie ein Pflichtpraktikum ausüben oder eine verpflichtende Ausbildungsveranstaltung nachgehen, für die Ort, Zeit und Ablauf vorgegeben sind. Frauen im Bundesfreiwilligendienst, Entwicklungshelferinnen und arbeitnehmerähnliche Selbständige sind ebenfalls von der neuen Regelung berücksichtigt. Auch die Arbeitsbedingungen für schwangere und stillende Frauen werden nun klarer dargelegt.
Anstieg des Unterhaltsvorschusses
Zahlt ein Elternteil kaum oder nur unregelmäßig Unterhalt für seine Kinder, werden Alleinerziehende anhand des Unterhaltsvorschusses vom Staat finanziell unterstützt. Im neuen Jahr können sich diese auf eine kleine Erhöhung der finanziellen Leistungen freuen: Für Kinder im Alter von bis zu fünf Jahren erhalten Eltern anstatt 150 nun 154 Euro. Mit bis zu elf Jahren gibt es 205 anstatt 201 Euro und schließlich bis zu 17 Jahren 273 anstatt bislang 268 Euro.
Kindergeld und Kinderfreibeträge
Im neuen Jahr werden Eltern mit der Erhöhung des Kindergeldes finanziell stärker entlastet. Für die ersten beiden Kinder erhalten Erziehungsberechtigte jeweils 194 Euro, für das dritte 200 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 225 Euro monatlich. Grundsätzlich haben alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld. Befinden sie sich in einer Ausbildung, erhalten sie noch bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld, im Falle einer Arbeitslosigkeit nur bis zum 21. Lebensjahr.
Eltern, die kein Kindergeld erhalten, werden durch Kinderfreibeträge steuerlich entlastet. Ab dem 1. Januar 2018 werden diese um 72 Euro auf 4788 Euro angehoben. Ob sich für Eltern nun das Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge als günstiger erweisen, wird jährlich vom Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung automatisch ermittelt. Die steuerliche Entlastung für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf beträgt weiterhin 2640 Euro.
Steuerfreibeträge
Nicht nur der Kinderfreibetrag, sondern auch der steuerliche Grundfreibetrag wird im kommenden Jahr steigen. Dieser wird für Bürger nun um 180 Euro auf 9 000 Euro angehoben. Erst was darüber hinaus geht, kann vom Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden.
Betriebliche Altersvorsorge
Im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) erhalten nun auch Angestellte kleinerer Betriebe Zugang zu einer Betriebsrente. Ziel der Einführung ist die Gewährleistung von möglichst viel Sicherheit und Schutz vor eventuellen Risiken. Darüber hinaus soll die Aushandlung der Bedingungen für die betriebliche Altersvorsorge auf "Augenhöhe" zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften erfolgen.
Rentenkasse und Rentenangleichung
Da die Reserven der Rentenkassen prall gefüllt sind, wurde der Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung von 18,7 auf 18,6 Prozent gesenkt. Dadurch ergibt sich für die Rente eine finanziellen Entlastung von bis zu 600 Millionen Euro pro Jahr. Zudem soll mittels des sogenannten Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes ab 2025 die Rente in ganz Deutschland einheitlich berechnet werden. Erste Schritte in diese Richtung werden bereits ab dem 1. Juli 2018 eingeleitet.
Redaktion finanzen.net
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