Neuerungen & Gesetze: Das ändert sich 2023
Neuer Mindestlohn in der Pflege, höhere Zuverdienstmöglichkeiten im Rentenalter, das 49-Euro-Ticket - diese und andere Neuerungen und Gesetze treten 2023 in Kraft. Ein Überblick.
• Zum Jahreswechsel treten einige soziale Neuerungen und Gesetze in Kraft
• Nach langen Diskussionen kommt zu Anfang Januar 2023 das Bürgergeld
• Neue Gesetze werden ab 1. Januar 2023 nur noch digital bekannt gegeben
Mehrweg-Alternative und größere Verantwortung für Einhaltung der Menschenrechte
Ab Anfang Januar werden Unternehmen und Restaurants zur Verantwortung gezogen: Restaurants, Caterer und Lieferketten sind ab dem 1.1.2023 dazu verpflichtet, eine Mehrweg-Alternative zu den üblichen Plastikverpackungen anzubieten. Diese Regelung gilt nicht für kleine Betriebe mit höchstens fünf Beschäftigten oder weniger als 80 Quadratmetern Verkaufsfläche - auch diese Unternehmen müssen aber auf Wunsch der Kundin oder des Kunden Lebensmittel in mitgebrachte Mehrwegbehälter verpacken. Zum 1.1.2023 tritt außerdem das "Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten" in Kraft, nach dem Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet sind, bei direkten und punktuell auch bei indirekten Zulieferern Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung zu ermitteln und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Zudem müssen sie Beschwerdemöglichkeiten einrichten und alles gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dokumentieren. Die Verbraucherzentralen kritisieren aber, dass das Gesetz viele Schlupflöcher lässt.
Mehr Kindergeld, mehr Rente, mehr Wohngeld
Im Januar treten außerdem einige soziale Neuerungen in Kraft. So wird zum 1. Januar das Kindergeld für alle Kinder auf 250 Euro erhöht und beim Bezug der gesetzlichen Rente entfällt die Hinzuverdienstgrenze vollständig, sodass Rentnerinnen und Rentner ohne eine Kürzung ihrer Rentenauszahlungen beliebig viel arbeiten dürfen. Zum ersten Juli steigen dann zudem die Renten um voraussichtlich 3,5 Prozent im Westen und 4,2 Prozent im Osten, womit gleichzeitig die Rentenniveaus weiter angeglichen werden. Wird der Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2022 der Bundesregierung so umgesetzt, beträgt dann der Rentenwert Ost laut Verbraucherzentrale 99,3 Prozent des Westwerts.
Ebenfalls ab dem 1.1.2023 können im Rahmen der Wohngeldreform über eine Million Haushalte bei ihrer Kommune Wohngeld beantragen, die bisher nicht die nötigen Anforderungen erfüllt haben. Das Wohngeld wird pünktlich zum Jahreswechsel außerdem von durchschnittlich 180 Euro monatlich auf bis zu durchschnittlich 370 Euro im Monat erhöht. Anlass für die Reform sind die steigenden Mieten und die Energiekrise. Passend dazu treten Stand Anfang Dezember 2022 im März 2023 (rückwirkend ab Januar) die Preisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme in Kraft. Dann werden 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs bei Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde, bei Strom auf 40 Cent pro Kilowattstunde und bei Fernwärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Im Frühjahr - das genaue Stichdatum steht noch nicht fest - wird dann zusätzlich als Nachfolger für das 9-Euro-Ticket das 49-Euro-Ticket eingeführt.
Zum Jahreswechsel kommt das Bürgergeld
Ab Anfang Januar 2023 ersetzt zudem das viel diskutierte Bürgergeld Hartz IV. Damit steigt unter anderem der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene auf monatlich 502 Euro, die Freibeträge für zusätzlich Einnahmen in Höhe von bis zu 1.000 Euro werden auf 30 Prozent erhöht und es soll ein Weiterbildungsgeld eingeführt werden. Der Vermögensfreibetrag für Singles im ersten Jahr liegt allerdings anders als zunächst geplant bei nur 40.000 Euro und für jede weitere Person im selben Haushalt bei 15.000 Euro. Die Sanktionsmöglichkeiten bei Fehlverhalten ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs werden beibehalten.
Für Angestellte in der Pflege erhöht sich zum 1. Mai 2023 der Mindestlohn (Pflegehilfskräfte: 13,90 Euro, qualifizierte Pflegehilfskräfte: 14,90 Euro, Pflegefachkräfte: 17,65 Euro). Zum 1. Dezember 2023 werden die Mindestlöhne dann erneut erhöht auf 14,50 Euro (Pflegehilfskräfte), 15,25 Euro (qualifizierte Pflegehilfskräfte) und 18,25 Euro (Pflegefachkräfte). Außerdem wird für Angestellte in der Pflege mit 5-Tage-Woche der Anspruch auf Mehrurlaub über den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen auf neun zusätzliche Urlaubstage erhöht. Diese Mehrurlaubsregelung gilt zunächst für 2023 und 2024.
Neuerungen für Autofahrerinnen und Autofahrer
Wer in Deutschland ein E-Auto kauft oder mietet, wird staatlich gefördert - allerdings sinkt die Förderung zum ersten Januar von bisher maximal 9.000 Euro auf maximal 4.500 Euro je nach Nettolistenpreis. Der Kauf von Fahrzeugen im Wert von über 45.000 Euro und von Plug-in-Hybriden wird ab nächstem Jahr gar nicht mehr gefördert und ab September werden nur noch Privatpersonen eine staatliche Förderung für den Kauf von E-Autos beantragen. Gewerbetreibende werden dann nicht mehr unterstützt.
Autofahrerinnen und Autofahrer müssen auch 2023 wieder ihren Führerschein umtauschen: Bis zum 19. Januar haben die Jahrgänge 1959 bis 1964 Zeit, ihren roten oder grauen "Lappen" abzugeben und ihren neuen fälschungssicheren EU-Führerschein beim Amt abzuholen. Dabei handelt es sich um eine Formalität - eine erneute Führerscheinprüfung muss natürlich nicht abgelegt werden.
Das gedruckte Bundesgesetzblatt wird abgeschafft
Auch in der Landwirtschaft gibt es zum Jahreswechsel Neuerungen. So wird für 2023 wegen der Verknappung von Weizen aufgrund des Ukrainekriegs ausnahmsweise die Pflicht zur Stilllegung von vier Prozent der betrieblichen Ackerfläche sowie zu einem jährlichen Wechsel der Fruchtfolge ausgesetzt. Das gilt jedoch nicht für mehrjährige Brachflächen, diese sind davon ausgenommen. Die Bundesregierung hat zudem bereits klargestellt, dass es sich hierbei um eine Ausnahmeregelung handelt, die nicht ausgeweitet werden soll.
Gesetze, die ab 1. Januar 2023 verabschiedet werden, müssen nicht mehr im gedruckten Bundesgesetzblatt erscheinen, sondern werden rein elektronisch im Internet ausgegeben. Diese Regelung hat der Bundestag Anfang Dezember beschlossen. Der Schritt soll Bekanntmachungen beschleunigen und den Gesetzeszugang erleichtern. Es wird dann keine andere verbindliche amtliche Fassung für neue Gesetze mehr geben, die gedruckte Fassung wird abgeschafft. Die Plattform, auf der die neuen Gesetze bekannt gemacht werden, wird laut Pressemitteilung der Bundesregierung "rechtzeitig zum Januar 2023" bekannt gegeben.
Olga Rogler / Redaktion finanzen.net
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