Ex-Versicherte der DBV erhalten Nachschlag
265 Millionen Euro warten auf ehemalige Versicherte der Deutschen Beamten-Versicherung. Doch es lauern steuerliche Fallstricke und dubiose Geschäftemacher.
Werte in diesem Artikel
von Michael H. Schulz, Euro am Sonntag
Ausschneiden, kleben und kassieren. Gemeint sind weder Rabattmarken noch Coupons von Tafelpapieren. Vielmehr geht’s um ehemalige Versicherte der Deutschen Beamten-Versicherung Öffentlichrechtliche Lebens- und Rentenversicherungsanstalt, kurz DBV. Bis zum 1. Oktober 2012 haben diese und deren Hinterbliebene Zeit, sich ihren Anteil an einer 265-Millionen-Euro-Ausschüttung zu sichern. Alles, was die Ex-Kunden dazu brauchen, ist der Coupon 2 aus der 1994 versandten Serie von Berechtigungsscheinen mit drei Coupons. Nummer 2 wird auf einem Einreichungsformular aufgeklebt und bei der Commerzbank, der HypoVereinsbank, bei Volks- und Raiffeisenbanken sowie vielen Sparkassen eingetauscht.
Der laut Unternehmensangaben „in der Geschichte der deutschen Versicherungswirtschaft einmalige Vorgang“ ist eine Lizenz zum nachträglichen Abkassieren des Privatisierungserlöses der DBV-Gruppe. Vorausgesetzt, die Lebensversicherung bestand schon am 31. Dezember 1989 und noch am 26. April 1990. Der Grund für die nachträgliche Privatisierungsmitgift: Als die DBV-Gruppe vor 20 Jahren von der öffentlichen in private Hand wanderte, schüttete die Versicherung zunächst nur 75 Prozent oder umgerechnet 300 Millionen Euro des Privatisierungserlöses sofort an Versicherte aus. „Damit erhöhten sich die Leistungen an die Versicherten“, erklärt Hans-Joachim Krauß, Vorstandsvorsitzender der DBV Öffentlichrechtliche Anstalt für Beteiligungen (DBVÖR). Das restliche Viertel an der DBV Winterthur-Holding hielt zunächst die DBVÖR. Diese Abwicklungsgesellschaft verkaufte 2006 ihren Anteil im Wert von circa 344 Millionen Euro an die schweizerische Winterthur-Versicherung, die inzwischen zum AXA-Konzern gehört. Der Erlös floss an Ex-Versicherte.
Doch das ist nicht frei von Tücken. Denn es lauern sowohl steuerliche Fußangeln als auch dubiose Geschäftemacher. So macht etwa die Bremer Advisia Holding im Internet Besitzer von DBV-Berechtigungsscheinen Neppangebote. Je Millionstel Anteil wollen die Bremer schlappe 150 Euro zahlen und dann weiterverhökern. Das sind 115 Euro weniger, als die DBVÖR für den Millionstel Anteil der 265 Millionen Euro auszahlt.
Der Zwischenhandel hat auch steuerliche Nachteile. Denn wer die Berechtigungsscheine nach dem 31. Dezember 1996 über Zwischenhändler entgeltlich erworben hat, für den führt die DBVÖR nach Einlösung bei den jeweiligen Banken Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer ab. Auch Rentner mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung werden nicht geschont. Der Persilschein für steuerfreie Einkünfte gilt laut Commerzbank in diesem Fall ebenso wenig wie erteilte Freistellungsaufträge.
In den meisten Fällen ist die Auszahlung aber steuerfrei. Denn die einkommensteuerliche Behandlung richtet sich grundsätzlich nach der steuerlichen Qualifikation der Lebensversicherung. Und ausgezahlte Lebensversicherungen waren bis Ende 2004 steuerfrei.
Wer seinen Berechtigungsschein nicht mehr besitzt, kann sich an das Amtsgericht Wiesbaden wenden. Im Rahmen eines kostenpflichtigen Aufgebotsverfahrens sind Ersatzdokumente erhältlich. „Das ist bereits in über 5000 Fällen geschehen“, weiß DBVÖR-Chef Krauß. Übrigens: Wer die Frist für den Coupon 2 bis zum 1. Oktober 2012 verstreichen lässt, dessen Anspruch fällt an ehemalige Mitversicherte.
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