Sparer und Anleger aufgepasst: Welche Bank am besten berät
Kunden sollten das Preis-Leistungs-Verzeichnis der Bank künftig sorgfältiger lesen, wenn sie ein Girokonto eröffnen, ein Darlehen aufnehmen oder Geld anlegen.
von M. H. Schulz und M. Hinterberger, Euro am Sonntag
Gerade wenn es darum geht, das Geld ihrer Kunden sinnvoll zu investieren, sind Banken im Zinstief gefordert wie selten. Grund genug für €uro am Sonntag, neben den Gebühren auch die Anlageberatung der Geldhäuser unter die Lupe zu nehmen. Wie in den vergangenen drei Jahren wurden gemeinsam mit dem Deutschen Kundeninstitut (DKI) 14 Banken mit Filialnetz getestet. Dabei ging es neben der Leistung im Beratungsgespräch und den empfohlenen Produkten, die mit jeweils 40 Prozent in die Gesamtwertung einflossen, auch um den Service, konkret die Erreichbarkeit der Bank, sowie das Angebot in den Filialen und online.
In die Auswahl kamen neben den großen bundesweit aufgestellten Privatbanken auch große Sparkassen, Volks- und Spardabanken. Um ein Gefühl für die Arbeit in den Filialen zu bekommen, zogen auch in diesem Jahr wieder anonyme Testkunden mit drei unterschiedlichen Risikoneigungen los. Alle drei Kundentypen wollten 20.000 Euro für acht Jahre anlegen. In die Auswertungen der einzelnen Kundentypen flossen die Ergebnisse der Beratungsgespräche und die Punkte, die es für die Anlageempfehlungen gab, mit ein.
Einer der Testkäufer war Frank Kerner. Er gab sich als Kunde aus, der sein Geld acht Jahre lang so anlegen will, dass es sicher ist und er es in jedem Fall wiederbekommt. Rendite ist für ihn zweitrangig. Doch Kerner war in vielen Fällen enttäuscht. "Ich hatte den Eindruck, mein Gegenüber hört mir gar nicht richtig zu", so der kaufmännische Angestellte. Vom Mischfonds bis zum Bausparvertrag - die Empfehlungen für Kerner waren entweder zu risikoreich oder, wie im Fall des Bausparvertrags, zwar risikoarm, aber nicht flexibel genug. Dabei wäre die Lösung so leicht gewesen. "Ein Tagesgeldkonto oder ein Sparbuch wäre für den konservativen Testkunden ein guter Rat gewesen, beide Produkte sind zwar derzeit sehr niedrig verzinst, doch dank der niedrigen Inflation reicht es für den Werterhalt", sagt DKI-Chef Jörn Hüsgen. Seine Erklärung, warum die Banken bei diesen Produkten so zurückhaltend waren: "An ihnen verdient eine Bank kaum etwas, an einem Fonds oder Bausparer schon."
Auch bei den beiden weiteren Kundengruppen, den renditeorientierten und den offensiven Anlegern, standen aus Kundensicht teure Produkte im Vordergrund. Die renditefreudigen Tester erklärten, dass sie ihr Geld zwar mehren wollten, aber nur geringe Verluste verkraften könnten. Die risikofreudigen Kunden setzten voll auf Rendite, Verluste waren für sie kein Tabu.
Viele zu teure Tipps
Allen Kundengruppen wurden neben Lebensversicherungen gegen Einmalbeitrag vor allem Fonds angepriesen. Kein Wunder: Die angebotenen Beteiligungen hatten in der Regel einen hohen Ausgabeaufschlag von fünf Prozent der Anlagesumme. "Von den 20.000 Euro Anlagesumme sind dann gleich schon mal 1.000 Euro weg, ohne dass irgendwas passiert ist", sagt Hüsgen. Dazu kommt regelmäßig eine Verwaltungsgebühr von 1,5 Prozent. Das sind bei 20.000 Euro 300 Euro im Jahr. Um diese Anfangskosten wettzumachen, müssen die Fonds jährlich vereinfacht gesagt gut 2,5 Prozent nach Steuern erzielen und brächten dann nur einen nominalen Werterhalt. "Glücklicherweise können Anleger die Inflation derzeit vernachlässigen, sonst bräuchten sie ein Prozent mehr Rendite, um die Kaufkraft der 20.000 Euro zu erhalten", so Hüsgen. Börsengehandelte Indexfonds, deren Kosten deutlich unter einem Prozent liegen, wurden nur in einem Fall von der Deutschen Bank empfohlen. Doch es gab auch andere Lichtblicke: So empfahl die Stadtsparkasse Düsseldorf konservativen Kunden Festgeld. Andere Regionale boten Genossenschaftsanteile oder Sparverträge an.
In der Gesamtschau landete die Commerzbank, deren Berater vor allem beim konservativen und beim renditeorientierten Kunden punkten konnten, auf Platz 1. Besonderes Lob gibt es für den Vermögenscheck der Bank. "Die Tester wurden ausführlich interviewt und bekamen auch über die Empfehlungen hinaus Tipps rund ums Geldanlegen", erklärt Hüsgen. Bei den offensiven Kunden schafften es die Commerzbanker dagegen nur ins Mittelfeld. Die Produktempfehlungen waren in der Summe für alle drei Testkunden ebenfalls recht ordentlich, allerdings gab es vier Banken, die hier besser abschnitten. Zudem belegte Deutschlands zweitgrößte Bank beim Kundenservice Platz 1, mit "sehr gut" schnitten in dieser Disziplin zudem die Dortmunder Volksbank, die Sparkasse Düsseldorf, die Münchner Bank, die Targobank sowie die Volksbank Düsseldorf-Neuss ab.
Letzter Ausweg: wechseln
Auf den zweiten Platz schaffte es die Dortmunder Volksbank, die in diesem Jahr zum ersten Mal getestet wurde. Ihre Mitarbeiter haben bei den Anlageempfehlungen nur knapp den 1. Platz verfehlt - hier siegte die Stadtsparkasse Düsseldorf. Aber auch bei der Beratung schnitten die Dortmunder sehr gut ab. Ebenfalls mit der Gesamtnote "sehr gut" erreichten die Stadtsparkasse Düsseldorf, die Volksbank Düsseldorf-Neuss und die Münchner Bank die Plätze 3 bis 5. Die Sparda-Bank Hamburg erreichte nur den letzten Platz mit der Gesamtnote "befriedigend". Die Hanseaten landeten bei allen Kundentypen in der unteren Tabellenhälfte. Zusammen mit einem schwachen Service bedeutete dies Platz 14.
Ganz gleich ob Gebühren, Beratung oder Service: Es lohnt sich, seiner Hausbank auf die Finger zu schauen. Bankkunden müssen nicht alles hinnehmen und sind frei in der Wahl ihrer Bank. Ob vor Ort oder online, es gibt immer eine Alternative, die günstiger, näher oder für die persönlichen Bedürfnisse einfach besser ist. Ihrem Banker wird ein Wechsel zwar nicht gefallen, Ihrem Geldbeutel dagegen sehr.
So werden Sie gut beraten:
Wer sich bei einer Bank beraten lässt, spürt oft einen großen Unterschied zwischen der Kompetenz des Beraters und dem eigenen Wissen. Um diese Lücke zumindest teilweise zu schließen, sollten sich Bankkunden darüber im Klaren sein, wie es um ihre Finanzen bestellt ist und was sie wirklich brauchen. "Viele Berater vergessen, den Kunden nach seiner gesamtwirtschaftlichen Situation zu fragen", sagt Arndt Stiegeler. Der zertifizierte Finanzplaner hat fünf Fragen zusammengestellt, die Kunden vor und in einem Beratungsgespräch berücksichtigen sollten.
Welche Risiken habe ich? Es bringt nichts, Geld anzulegen, wenn gefährliche Risiken wie Berufsunfähigkeit nicht abgedeckt sind.
Die Ergebnisse: Die beste Bankberatung für konservative Anleger (PDF)
Wie ist es um meine Finanzen bestellt? Die wenigsten wissen, was sie sich leisten können. Stiegeler rät, laufende Ausgaben (Lebenshaltung, Versicherungsprämien usw.) von den Einnahmen aus Gehalt, Vermietung und Kapital abzuziehen. Diesen Liquiditätsüberschuss kann man dann zur Hälfte anlegen. Der Rest sollte auf einem Tagesgeldkonto liegen, um Unvorhergesehenes wie eine kaputte Waschmaschine zu finanzieren. Wer Schulden hat, die nicht steuerlich genutzt werden können, sollte diese zuerst tilgen, bevor er Geld anlegt.
Was brauche ich? Geht es um das Thema Vorsorge, lohnt es sich zu rechnen, welche Lebenshaltungskosten im Alter auf einen zukommen. Dazu sollten die aktuellen Ausgaben analysiert und Kosten, die rund um den Job entstehen, davon abgezogen werden. Der Rentenbescheid gibt Auskunft über das, was man vom Staat erwarten kann. Wer mehr will, muss privat vorsorgen. Um ein einigermaßen stimmiges Bild von der Zukunft zu bekommen, sollte in jede Berechnung die Inflation mit rund zwei Prozent jährlich einfließen. In Sachen Anlageklassen gilt: Je näher die Rente, desto eher sind Produkte mit sicherer Rendite geeignet. Wer in 30 Jahren in Rente geht, kann schwankungsanfällige Investments wie Aktien eingehen.
Die Ergebnisse: Die beste Bankberatung für renditeorientiere Anleger (PDF)
Wie funktioniert das? Fachbegriffe aus der Finanzwelt gehören gewiss nicht zur Allgemeinbildung. Wer beim Nachfragen den Eindruck gewinnt, dass der Berater selbst nicht versteht, worüber er spricht, sollte die Bank wechseln.
Die Ergebnisse: Die beste Bankberatung für offensive Anleger (PDF)
Wie groß ist mein Risiko und wie kann ich das Produkt wieder verkaufen? Diese Fragen sollten in jedem Gespräch gestellt werden - sofern der Berater nicht von allein darüber aufklärt. Während auf den Informationsblättern zu Produkten inzwischen auf Risiken hingewiesen wird, sollten Kunden bei den Möglichkeiten, ihr Produkt wieder zu verkaufen, genauer hinhören. Insbesondere bei Geschlossenen Beteiligungen ist der Ausstieg schwer.
Gesamtwertung: Wo Sie am besten beraten werden (PDF)
Welche Bankgebühren legal sind ...
Stichwort (alphabetisch geordnet) Begründung Grundlage
Bereitstellungszinsen Die Bank muss Darlehen nicht kostenlos bis zum Abruf zur Verfügung stellen. Es ist Sache des Kunden, wenn er das Geld noch nicht verwenden kann BGH, Az. III ZR 207/83
Darlehen, Vorfälligkeitsentschädigung Nimmt ein Kunde einen bereitgestellten Kredit nicht ab, bringt er die Bank um ihren Zinsgewinn. Diesen Verlust kann sich die Bank erstatten lassen. Er wird nach der Wiederanlagerendite laut Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank berechnet BGH, Az. III ZR 207/83,
Az. XI ZR 285/03
Einzugsermächtigung Wird erfolglos versucht, Forderungen per Einzugsermächtigung einzuziehen, kann der Forderungsberechtigte den Kontoinhaber mit einem Entgelt belasten, da dieser dafür zu sorgen hat, dass sein Konto ausreichend gedeckt ist BGH, Az. XI ZR 245/01
Kontoauskunft Verlangt ein Kunde Auskunft über die Entwicklung seines Girokontos über einen länger als zehn Jahre zurückliegenden Zeitraum, kann die Bank eine Gebühr verlangen, da solche Nachforschungen möglicherweise sehr aufwendig sind BGH, Az. XI ZR 183/00
Kontoüberziehung, geduldet Bei Überziehung des Girokontos über den vereinbarten Disporahmen hinaus geht die Bank ein höheres Ausfallrisiko ein. Daher darf sie einen Zinsaufschlag verlangen BGH, Az. XI ZR 196/91
Kreditkartennutzung, Ausland Wer in der EU seine Kreditkarte einsetzt, muss dafür bei Zahlung in Euro keine Gebühren abführen. Bei anderen Währungen und außerhalb der EU ist eine Bearbeitungsgebühr erlaubt BGH, Az. XI ZR 167/96
Scheckrückgabe Wird vergeblich versucht, für Kunden bei einem anderen Kreditinstitut einen Scheck einzulösen, dürfen die Kosten für die Nichteinlösung weitergereicht werden BGH, Az. XI ZR 245/01
Sparbuch, Ersatz Verlangt ein Kunde ein neues Sparbuch, weil er seine Dokumente verloren hat, darf die Bank ein Entgelt verlangen, denn die Zweitausfertigung eines Sparbuchs wegen Verlust des ersten ist nicht durch den üblichen Sparvertrag gedeckt BGH, Az. XI ZR 351/97
Wertpapieremission,
Zeichnungsgebühr Bekommt ein Kunde wegen Überzeichnung einer Emission keine Aktien zugeteilt, darf die Bank dennoch eine Gebühr verlangen, da sie für den Kunden die Zuteilungschance wahrte BGH, Az. XI ZR 156/02
Welche Bankgebühren nicht legal sind ...
Stichwort (alphabetisch geordnet) Begründung Grundlage
Auskünfte an Dritte Keine Gebühr, wenn die Bank oder Dritte im eigenen Interesse Auskünfte einholen. Nur wenn der Kunde die Bank auffordert, Auskünfte weiterzugeben, darf dafür eine Gebühr berechnet werden BGB, Paragraf 307
Bareinzahlungen I Ein- und Auszahlungen aufs eigene Konto müssen kostenlos möglich sein; bei Einzahlungen auf fremde Konten sind Gebühren erlaubt BGH, Az. XI ZR 80/93
Bareinzahlungen II Selbst wenn alle Buchungen extra berechnet werden, müssen fünf Vorgänge im Monat kostenlos sein BGH, Az. XI ZR 217/95
Baudarlehen, Kontoauszüge Banken müssen bei Baudarlehen eingehende Raten ordnungsgemäß verbuchen und darüber kostenfrei
informieren BGB, Paragraf 307
Darlehenskonten, Führung Die Kosten für die Führung eines Darlehenskontos sind in den Kreditzinsen bereits enthalten OLG Karlsruhe, Az. 17 U 138/10
Depotauflösung/Wertpapierübertragung Hier ist keine Gebühr zulässig, Fremdgebühren dürfen aber weitergegeben werden BGH, Az. XI ZR 200/03, Az. XI ZR 49/04
Dispokredit, Zusatzgebühr je Überweisung bei Überschreiten des Kreditrahmens Banken dürfen keine Zusatzgebühr je Überweisung verlangen, wenn der Kunde den Dispokredit überzogen hat. Das erhöhte Risiko ist bereits durch den erhöhten Zinssatz für die geduldete Überziehung abgedeckt OLG Frankfurt/Main, Az. 23 U 157/09;
OLG Hamm, Az. 31 U 55/09
Erbfälle und Nachlässe Die Bank muss dem Fiskus kostenlos den Kontostand des Verstorbenen mitteilen. Das Umschreiben des Kontos auf den oder die Erben ist kostenlos. Wird dagegen Beratung gewünscht, wie das Erbe angelegt werden soll, ist dafür eine Gebühr zulässig LG Frankfurt/M., Az. 2/2 O 46/99; LG Dortmund, Az. 8 O 57/01; BGH, Az. XI ZR 232/10
Ersatz-PIN Keine Gebühr, wenn Brief mit Erst-PIN nachweislich nicht erhalten wurde LG Frankfurt/M., Az. 2 O 46/99
Freistellungsauftrag Keine Gebühr für die Einrichtung, Verwaltung, Änderung oder Löschung von Freistellungsaufträgen BGH, Az. XI ZR 269/96, Az. XI ZR 279/96
Geldempfang aus Ausland Banken müssen den Geldeingang ordnungsgemäß verbuchen. Keine Gebühr zulässig BGB, Paragraf 676 f
Gutschrift, verspätet Kein Überziehungszins bei verspäteter Gutschrift von Geldeingängen BGH, Az. VI ZR 208/96
Kontoauflösung Keine Gebühren für die Auflösung von Girokonten und die fristgemäße Kündigung von Sparverträgen BGB, Paragraf 307
Kontoauszüge, Zwangszusendung Werden Kontoauszüge länger als 30 Tage nicht abgeholt, abgerufen oder ausgedruckt, darf die Bank für die Zwangszusendung keine Gebühr erheben LG Frankfurt/M., Az. 2-25 O 260/10
Kontopfändung I Die Bank muss Pfändungsbeschlüsse kostenfrei bearbeiten und überwachen BGH, Az. XI ZR 219/98, Az. XI ZR 8/99
Kontopfändung II Keine Extragebühr für die Umwandlung des Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) BGH, Az. XI ZR 260/12, Az. XI ZR 145/12,
Az. XI ZR 500/11
Kontostand Die Kontostandsauskunft am Schalter oder über den Auszugsdrucker ist kostenlos BGB, Paragraf 307
Kopien/Telefonate Die Kosten für allgemeine Telefonate und Kopien darf die Bank nicht auf Kunden abwälzen. Nur wenn sie auf
ausdrücklichen Kundenwunsch telefoniert oder kopiert, darf sie tatsächliche Kosten geltend machen BGB, Paragraf 676 f
Kredit- und sonstige Vertragsangebote Für ein Vertragsangebot, das der Kunde ablehnt, darf die Bank nichts berechnen OLG Dresden, Az. 7 U 2238/00
Kreditkarte Wird die Kreditkarte vor Ende der Laufzeit zurückgegeben, darf für die restliche Zeit nichts verlangt werden OLG Frankfurt/M., Az. 1 U 108/99
Kreditkartenersatz Keine Gebühr für die Ersatzkreditkarte, wenn die Bank etwa für den Verlust oder den Einzug verantwortlich ist OLG Celle, Az. 13 U 186/99
Kreditvergabe, Bearbeitungsgebühr Der Bank steht bei der Kreditvergabe lediglich der Zins zu, Bearbeitungsgebühren für Verträge nach dem
29. Oktober 2004 sind unzulässig, da die damit abgegoltene Bonitätsprüfung einzig im Interesse der Bank liegt BGH, Az. XI ZR 17/14, XI ZR 348/13,
Az. XI ZR 405/12, Az. XI ZR 170/13
Lastschriftrückgabe/Rücklastschrift Keine Gebühr für die Nichtausführung einer Lastschrift wegen mangelnder Kontendeckung, da die Bank die Lastschrift im eigenen Interesse nicht ausgeführt hat. Auch wenn die Bank hierfür einen "Schadenersatz" verlangt, ist dieser unzulässig BGH, Az. XI ZR 5/97, Az. XI ZR 296/96,
Az. XI ZR 197/00, Az. XI ZR 154/04;
LG Leipzig, Az. 08 O 1140/10
Löschungsbewilligung Keine Gebühr für die Ausfertigung einer Erklärung, dass die Bank der Löschung des Grundpfandrechts im Grundbuch zustimmt. Für die Beglaubigung durch einen Notar sind Gebühren zulässig BGH, Az. XI ZR 244/90
Nachforschung Keine Gebühr für die Nachforschung, wenn die Überweisung nicht ankommt LG Frankfurt/Main, Az. 2/2 O 16/99
Verschwiegene Rückvergütungen (Kickbacks) Weist die Bank beim Verkauf einer Geldanlage nicht auf erhaltene Rückvergütungen hin, ist sie
schadenersatzpflichtig, falls die Geldanlage floppt BGH, Az. XI ZR 56/05, Az. XI ZR 418/13
Rückgaben, Benachrichtigungen Keine Gebühren für die Benachrichtigung über erfolgte Rückgaben, da Nebenpflicht der Bank BGH, Az. XI ZR 197/00 vom 13.02.2001
Schätzgebühren Schätz-/Besichtigungsgebühren zur Wertermittlung von Beleihungsobjekten (Immobilien) sind unzulässig, da sie einzig im Interesse der Bank liegen OLG Düsseldorf I, Az. 6U 17/09
Abkürzungen: Az. = Aktenzeichen; BGB = Bürgerliches Gesetzbuch; BGH = Bundesgerichtshof; LG = Landgericht; OLG = Oberlandesgericht;
Quellen: Webseiten der Gerichte, BGB, Verbraucherzentrale NRW, Stiftung Warentest
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