Euro am Sonntag

Was sich 2016 steuerlich ändert

24.12.15 03:00 Uhr

Was sich 2016 steuerlich ändert | finanzen.net

Steuern: Für Anleger, Berufstätige, Familien und Rentner gelten nächstes Jahr neue Spielregeln. Die wichtigsten bereits beschlossenen und geplanten Änderungen.

von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag

Familien
Höhere Leistungen

Alleinerziehende
Der Entlastungsbetrag steigt rückwirkend zum 1.1.2015 um 600 Euro auf 1.908 Euro. Für jedes weitere im Single-Haushalt lebende Kind erhöht sich der Steuerbonus um 240 Euro pro Jahr. Dafür müssen Arbeitnehmer jedoch einen neuen Antrag auf Dauer-Lohnsteuerermäßigung stellen.
Kinderfreibetrag
Ab 2016 steigt der Kinderfreibetrag auf 4.788 Euro (2394 Euro je Elternteil). Damit haben Eltern zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf im neuen Jahr Anspruch auf 7.428 Euro Entlastung. Für Ehepartner, die zusammen mehr als 60.000 Euro brutto verdienen, ist es steuerlich günstiger, den Kinderfreibetrag zu beanspruchen, als Kindergeld zu beziehen.
Kindergeld
Familienkassen überweisen ab 2016 für das erste und zweite Kind jeweils 190 Euro monatlich, für den dritten Nachkommen 196 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 221 Euro. Wer Kindergeld bezieht, muss ab 2016 der Familienkasse seine Steuer-ID und die des Nachwuchses angeben, um die Leistung weiter oder neu zu beziehen.
Unterhaltszahlungen
Unterhaltspflichtige Steuerzahler können 2016 einen Betrag von bis zu 8652 Euro jährlich als außergewöhnliche Belastung absetzen - 180 Euro mehr als im Vorjahr. Erzielt der Leistungsempfänger aber aus anderen Quellen Einkünfte von mehr als 624 Euro jährlich, wird diese Einnahme vom steuerlich absetzbaren Unterstützungshöchstbetrag abgezogen.

Anleger und Bankkunden
Angabe der Steuer-ID wird Pflicht

Freistellungsaufträge
Ab Januar 2016 verlieren Freisteller, die noch ohne Angabe der eigenen Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) erteilt wurden, ihre Gültigkeit. Die Folge: Die Banken ziehen womöglich ab dem ersten Euro Kapitalertrag Abgeltungsteuer ab. Bei Freistellungsaufträgen die seit 2011 erteilt wurden, wurde schon nach der Steuernummer gefragt, bei älteren dagegen nicht. Es genügt aber, am besten noch vor dem Jahreswechsel, der Bank die Steuer-ID mitzuteilen. Und wenn man schon mal dabei ist, sollte gleich auch überprüft werden, ob das maximal erlaubte Freistellungsvolumen (801 Euro Ledige/1.602 Euro zusammen Veranlagte) auf die verschiedenen Banken optimal verteilt ist. Ehe- und Lebenspartner müssen beim Gemeinschaftskonto beide Steuer-IDs mitteilen. Die Banken sind nicht verpflichtet, fehlende Nummern bei den Kunden abzufragen.
Banküberweisungen
Noch bis 1. Februar 2016 haben Privatpersonen Zeit, sich an die 22-stellige IBAN bei Überweisungen etc. zu gewöhnen. Die alte Kombination aus Kontonummer und Bankleitzahl hat dann endgültig ausgedient. Bisher haben die Banken solche Überweisungsaufträge aus Kulanz korrigiert und die Überweisung ausgeführt. Ab 1. Februar ist dies nicht mehr möglich. Die eigene IBAN findet sich auf der EC-Karte oder auf Kontoauszügen; bei deutschen Konten beginnt sie mit der Kennung DE, danach folgen eine zweistellige Prüfziffer, die bekannte achtstellige Bankleitzahl und dann die zehnstellige Kontonummer. Die Internationale Bankleitzahl BIC braucht man dann selbst für grenzüberschreitende Zahlungen in der EU nicht mehr, die IBAN reicht.
Girokonto für jedermann
Alle Geldinstitute werden ab Frühjahr 2016 gesetzlich verpflichtet, ein Basiskonto auf Guthabenbasis mit grundlegenden Funktionen für jedermann anzubieten. Alle Personen mit Aufenthaltsrecht in der EU, auch Erwerbs- und Obdachlose sowie in Deutschland registrierte Flüchtlinge und Asylbewerber, haben das Recht, ein solches Konto zu eröffnen. Das ist nötig, da viele Sozial- und Lohnersatzleistungen nicht in bar fließen, sondern auf Girokonten überwiesen werden.
Bankenwechsel
Mit vereinheitlichten Mindeststandards soll der Wechsel der kontoführenden Bank erleichtert werden. Künftig sollen innerhalb Deutschlands die alte und die neue Bank beim Wechsel zusammenwirken und beispielsweise ein- und ausgehende Überweisungen sowie Lastschriftmandate auf das neue Institut übertragen. In der Vergangenheit war ein Bankenwechsel für Kunden ein zeitraubendes Unterfangen.
Kontoüberziehungen
Liegen Kunden dauerhaft mit ihrem Girokonto im Minus, müssen Banken künftig eine Beratung über kostengünstigere Alternativen zum teuren Dispokredit anbieten. Das ist der Fall, wenn der Kontoinhaber den Überziehungsrahmen mehr als ein halbes Jahr lang ununterbrochen zu Dreiviertel nutzt. Wird das Konto bis in den Bereich der geduldeten Überziehungen ins Minus getrieben, muss die Bank bereits nach drei Monaten beraten. Beim Dispokredit müssen Banken und Sparkassen zudem künftig auf ihrer Homepage deutlich sichtbar über die Höhe des in Rechnung gestellten Sollzinssatzes Auskunft geben.

Arbeitnehmer und Rentner
Steuerfreibeträge gelten länger

Altersentlastungsbetrag
Haben Ruheständler 2016 erstmals Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag, weil sie am 1. Januar das 64. Lebensjahr erreicht haben, bleiben mit Ausnahme der Versorgungsbezüge 22,4 Prozent der Einkünfte steuerfrei, maximal aber 1.064 Euro. Der Alters­entlastungsbetrag wird für Rentenbezüge automatisch bei der Berechnung der Einkommensteuer abgezogen. Soll der Steuerbonus auch für Kapital- und Mieteinkünfte gelten, müssen Rentner selbst aktiv werden und diesen beim Finanzamt beantragen.
Lohnsteuerfreibeträge
Arbeitnehmer können erstmals für das Jahr 2016 Freibeträge mit einer Gültigkeit von zwei Jahren beantragen. Wer mehr als 600 Euro Fahrtkosten für Arbeitswege, doppelte Haushaltsführung oder Dienstreisen hat, kann einen Freibetrag auf der elektronischen Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Gleiches gilt bei Kosten für die Kinderbetreuung (bis zu 4.000 Euro) und Unterhalt (bis zu 13.805 Euro).
Sachbezüge
Erhalten Arbeitnehmer Sachbezüge, müssen sie darauf ab 2016 höhere Abgaben zahlen: Beschäftigte, die vom Arbeitgeber freie Verpflegung erhalten, müssen 236 Euro pro Monat zusätzlich versteuern. Für ein vom Chef zur Verfügung gestelltes Frühstück beträgt der geldwerte Vorteil künftig 1,67 Euro, für ein Mittag- und Abendessen jeweils 3,10 Euro. Nur der geldwerte Vorteil für kostenlos verfügbare Unterkünfte bleibt im kommenden Jahr mit 223 Euro pro Monat unverändert.

Wichtige Steuersätze und
Sozialversicherungsgrenzen 2016

Einkommensteuer (Tarifgrenzen)
• Grundfreibetrag (steuerfreies Existenzminimum): 8.652 Euro
für Alleinstehende), 17.304 Euro für zusammen Veranlagte
• Eingangssteuersatz: 14 Prozent plus Solidaritätszuschlag
• Spitzensteuersatz: 42 Prozent (ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 53.666 Euro für Alleinstehende und ab 107.332 Euro für zusammen Veranlagte, jeweils plus Soli)
• "Reichensteuer"-Satz : 45 Prozent (anteilig für zu versteuerndes Einkommen von mehr als 254.447 Euro für Alleinstehende und von mehr als 508.894 Euro Verheiratete, jeweils plus Soli)
• Solidaritätszuschlag (Soli): 5,5 Prozent der Einkommensteuer
• Steuerpflichtiger Rentenanteil für Neurentner: 72 Prozent (für künftige Neurentner bis 2020 plus 2,0 Prozentpunkte im Jahr)


Sozialversicherungen (Beitragssätze)
• Gesetzliche Rentenversicherung: 18,7 Prozent
• Gesetzliche Arbeitslosenversicherung: 3,0 Prozent
• Beitragsbemessungsgrenze (West): 74.400 € (6.200 €/Monat) Beitragsbemessungsgrenze (Ost): 64.800 € (5.400 €/Monat)
• Gesetzliche Krankenversicherung GKV: 14,6 Prozent (allg.) Zusatzbeitrag: Zwischen null und 1,3 Prozent (indviduell)
• Gesetzliche Pflegeversicherung: 2,35 Prozent
• Versicherungspflichtgrenze: 56 250 € (4.687,50 €/Monat)
• Beitragsbemessungsgrenze GKV: 50.850 € (4.237,50 €/Monat)

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