Euro am Sonntag

Steuern: Sparen mit Vorkasse - wie es geht!

20.09.15 03:00 Uhr

Steuern: Sparen mit Vorkasse - wie es geht! | finanzen.net

Zwar lassen sich Versicherungen steuerlich absetzen, aber die Freibeträge sind niedrig. Mit ein paar Kniffen können ­Steuerzahler dem Fiskus dennoch ein Schnippchen schlagen.

von Michael Schreiber, Euro am Sonntag

Was bei Versicherungen wirklich sicher ist, ist ihre Prämie, also die Versicherungsgebühr. Und die ist in der Regel hoch, vor allem wenn die Police im Ernstfall auch wirklich helfen soll. Dennoch muss niemand einen Billigtarif mit miesen Leistungen wählen. Denn der Fiskus zahlt mit, sofern die Versicherungsnehmer einige clevere Kniffe anwenden.

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So können Steuerzahler seit 2010 sämtliche Kosten der medizinischen Basisabsicherung bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben voll absetzen. Das gilt nicht nur für die Beiträge der eigenen Kranken- und Pflegeversicherung, sondern auch für die Verträge von Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und Kindern, für die man Anspruch auf Kinderfreibeträge oder Kindergeld hat. Sogar Prämien einer Basis­absicherung für geschiedene Ehegatten lassen sich absetzen - sie werden zusätzlich zum Unterhaltshöchstbetrag von 13.805 Euro als Sonderausgaben anerkannt. Da der oder die Ex den Gegenwert als Unterhalt versteuern muss, muss er oder sie vorher zustimmen. Beitragsrückerstattungen, Boni und Prämien des Versicherers müssen gegengerechnet werden.

Andere Beiträge etwa für Unfall-, Haftpflicht-, Lebens- und Berufsunfähigkeitspolicen sowie für über eine medizinische Grundver­sorgung hinausgehende Wahltarife (Chefarzt­behandlung, Einbettzimmer, Krankentagegeld) zählen zwar prinzipiell auch zu den abzieh­baren Sonderausgaben, wirken sich aber nur bis zu bestimmten, im Gesetz verankerten Höchstbeträgen steuerlich aus. Bis zu 1.900 Euro für Beamte und Angestellte, 2.800 Euro für Selbstständige und Nichtberufstätige ohne Beihilfeanspruch und nur insoweit, wie die Basiskranken- und Pflegeversiche­rungsbeiträge diese Höchstbeträge nicht schon ausschöpfen. Wer als privat versicherter Gutverdiener seine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung monatlich zahlt, kann andere Vorsorgeaufwendungen i. d. R. gar nicht absetzen.

Der Trick: Erst zahlen, dann sparen

Mit einem Kniff können privat Versicherte deutlich höhere Beiträge absetzen und damit ordentlich Steuern sparen. Seit Anfang 2011 ist es zulässig, die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung bis zum 2,5-Fachen des Jahresbeitrags in einem Jahr vorauszuzahlen. Der Effekt: In der Steuererklärung für 2015 setzt man nicht nur die Beiträge für 2015, sondern auch die vorausgezahlten Beiträge für die nächsten zweieinhalb Jahre (bis Mitte 2018) auf einen Schlag von der Steuer ab. In den Folgejahren 2016 bis 2018 können dann die übrigen Vorsorgeaufwendungen bis zum Maximum von jährlich 1.900 oder 2.800 Euro geltend gemacht werden.
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Wichtig: Die Beitragsvorauszahlung muss bis zum 31. Dezember bei der Krankenversicherung verbucht sein. Wer auf Nummer sicher gehen will, nimmt Kontakt mit der Versicherung auf und stimmt die Vorauszahlung ab. Die Versicherer zahlen zwar keine Zinsen auf die vorausgezahlten Beiträge, Steuerzahler können das aber verschmerzen, denn die Rendite aus der Steuer­ersparnis macht den Zinsnachteil mehr als wett.

Tipp: Die Versicherer übermitteln die gezahlten Beiträge elektronisch an das Finanzamt. Als Kunde erhält man eine Mitteilung über die verschickten Daten. Damit alles reibungslos läuft, sollten Steuerzahler genau prüfen, ob der Versicherer die Beitragsvorauszahlung auch in voller Höhe berücksichtigt hat.

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Als Selbstständiger zahlt Richard König jährlich 3.500 Euro für eine private Kranken- und Pflegeversicherung (KV/PV). Diese kann er jedes Jahr als Sonderausgaben in voller Höhe abziehen. Seine übrigen Beiträge für Unfall-, Haftpflicht- und Risikolebensversiche­rungen in Höhe von 2.800 Euro berücksichtigt das Finanzamt dagegen nicht, weil der jährliche Höchstbetrag bereits aufgezehrt wird. Zahlt König im Dezember 2015 seine Krankenversicherungsbeiträge für die nächsten zwei­einhalb Jahre im Voraus, kann er für 2015 insgesamt Sonderausgaben von 12.250 Euro geltend machen. In den Jahren 2016 und 2017 kann er seine übrigen Versicherungsbeiträge von insgesamt jährlich 2.800 Euro zusätzlich geltend machen. Im Jahr 2018 muss er für ein halbes Jahr wieder monatliche Beiträge zur KV/PV entrichten (insgesamt 1.750 Euro). Damit hat er noch 1.050 Euro, um weitere Beiträge geltend zu machen Bei einem Steuersatz von 30  Prozent spart das rund 2.105 Euro Einkommensteuern und Soli. Der Trick lässt sich in den Folgejahren wiederholen.

Welche Versicherungsbeiträge sich absetzen lassen (PDF)

Im Überblick: Vorauszahlen und Sparen (PDF)

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