Kreditkarten für Kids: Am liebsten alles, und zwar sofort
Besonders für ältere Kinder und Jugendliche ist Plastikgeld interessant, weil es ausschließlich auf Guthabenbasis funktioniert. Schulden zu machen ist so nicht möglich.
von M. Lohrer und
J. Mühlberger, Euro am Sonntag
Ob Zeltlager, Sprachreise, Schulfahrt oder ein Stadtbummel mit Freunden - Eltern stehen oft vor einer Situation, in der ihre Sprösslinge etwas mehr als nur ihr Taschengeld brauchen. Hier kann zusätzliches Bargeld eine Lösung sein - jedoch besteht die Gefahr, dass es abhandenkommt. Eine Alternative: die Prepaid-Kreditkarte für Minderjährige.
Diese Karte, die oft als "Basis-Karte" beschrieben wird, funktioniert nur auf Guthabenbasis. Daher ist sie eigentlich gar keine Kreditkarte im ursprünglichen Sinne, da kein Kredit gewährt wird: Wenn die Karte eingesetzt wird, mindert der Kauf oder die Auszahlung das Guthaben auf der Karte sofort. Dies kann für viele Verbraucher von Vorteil sein, denn so haben sie absolute Kostenkontrolle.
Eine reguläre Kreditkarte würden Minderjährige zudem gar nicht erhalten. Doch mit der Prepaid-Version können sie den Umgang mit Geld üben - unter den wachsamen Augen der Eltern. Sie laden die Karte bei Bedarf wieder auf. Viele Anbieter begrenzen das Limit, was zusätzlich schützt. Bei der Sparkasse KölnBonn dürfen etwa Jugendliche lediglich maximal 500 Euro pro Ladevorgang auf ihre Karte laden. Generell betont Sabine Karl von Visa Deutschland: "Es liegt in der Verantwortung der Eltern oder gesetzlichen Vertreter sicherzustellen, dass minderjährige Kinder die Karte nicht missbräuchlich verwenden. Das Alter des Karteninhabers wird bei Transaktionen nicht übermittelt - aus Datenschutzgründen."
Volle Kontrolle
Verschiedene Finanzinstitute bieten Prepaid-Karten für Minderjährige an. Die Kosten und Gebühren der Anbieter sind unterschiedlich, auch das Mindestalter variiert (siehe PDF-Tabelle). Das Produkt der Wüstenrot Bank etwa weist keine formelle Altersbegrenzung auf, andere Anbieter geben die Karten erst an mindestens Zwölf- respektive 14-Jährige aus. In jedem Fall müssen die Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung mitwirken. Grund: Minderjährige sind nicht voll geschäftsfähig (siehe unten). Die Karten für sie sind bei einigen Anbietern nur gegen eine Jahresgebühr erhältlich, bei der Berliner Sparkasse, der Commerzbank und der Wüstenrot Bank hingegen kostenfrei.
Auch den Einsatz der Karte -ob am Geldautomaten oder beim Einkauf - berechnen die Banken unterschiedlich. Daher lohnt sich ein Vergleich der Anbieter in Hinblick auf die geplante Nutzung: Wie oft soll sie zum Einsatz kommen? Wird Geld nur an Inlandsautomaten abgehoben? Wird oft außerhalb der Eurozone eingekauft?
Prepaid-Kreditkarten werden übrigens auch unter Erwachsenen beliebter. Manche wollen beim Onlineshopping auf Nummer sicher gehen, andere haben Probleme, eine klassische Kreditkarte zu bekommen.
So ist die Prepaid-Karte für Menschen mit geringem oder keinem Einkommen geeignet, etwa für Studenten oder Hausfrauen sowie für Selbstständige oder Freiberufler mit unregelmäßigen Honorareingängen. Denn bevor Banken Kredite via Kreditkarte vergeben, müssen sie sich über die Bonität des Kunden informieren - in der Regel über eine Anfrage bei der Schufa. Bei der Prepaid-Kreditkarte hingegen entfällt diese Prüfung.
Prepaid-Kreditkarten für Minderjährige (pdf)
Was dürfen Kinder kaufen?
Geschäftsunfähigkeit: Kinder unter sieben Jahren sind laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB Paragraf 104 und folgende) geschäftsunfähig. Diese Kinder dürfen keine Rechtsgeschäfte tätigen oder Verträge abschließen. Für das Kind müssen stets die Sorgeberechtigten handeln. Hat das Kind dennoch versucht, einen Vertrag zu schließen, ist dieser Kontrakt nichtig. Es ist egal, ob es für älter gehalten wurde - der Gesetzgeber schützt Kinder unter sieben Jahren besonders. Hat der Nachwuchs aus dem unwirksamen Vertrag an den vermeintlichen Vertragspartner Leistungen erbracht, können die Eltern diese für ihr Kind zurückfordern.
Beschränkte Geschäftsfähigkeit: Kinder und Jugendliche von sieben bis 17 Jahre gelten laut BGB als beschränkt geschäftsfähig. Obwohl nach wie vor der Schutzgedanke überwiegt, dürfen sie teilweise am Rechtsverkehr teilnehmen. So dürfen sie Verträge schließen, wenn sie hierdurch nur einen rechtlichen Vorteil erlangen. Geschenke anzunehmen ist daher unproblematisch, ein Kauf hingegen nicht - hier braucht der Minderjährige zuvor die Zustimmung der Sorgeberechtigten. Diese gilt als erteilt, wenn etwa die Mutter mit im Geschäft ist oder der Vater dem Sohn Geld gibt, um morgens Brötchen für die Familie zu kaufen.
Taschengeldparagraf: Bezahlt der Minderjährige das Gewünschte vom Taschengeld, ist der Kauf laut BGB auch ohne die Erlaubnis der Eltern wirksam. Zum Taschengeld zählen aber keine Sonderleistungen wie Geld zum Geburtstag.
Zum Weiterlesen:
» Kreditkartenvergleich - So finden Sie die beste Kreditkarte
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