Grundsteuer: Von Grund auf umsteuern
14.04.18 11:00 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht verlangt ultimativ eine Reform. Experten rechnen damit, dass es für die Steuerzahler dann aber teurer wird.
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von Bernhard Bomke, €uro am Sonntag
Spätestens in knapp sieben Jahren werden Grundbesitzer, Hauseigentümer und Mieter wissen, wie teuer die Reform der Grundsteuer für sie wird. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Praxis, die Steuer auf der Basis von Einheitswerten aus den Jahren 1964 (Westdeutschland) respektive 1935 (Ostdeutschland) zu berechnen, für verfassungswidrig erklärt.
Nun ist der Gesetzgeber dazu verdonnert, bis spätestens Ende 2019 eine Neuregelung zu treffen. Ist eine solche gefunden, wird die Grundsteuer nach Maßgabe der Richter fünf weitere Jahre nach der bisherigen Praxis erhoben. Mit anderen Worten: Spätestens ab 1. Januar 2025 müssen viele Grundsteuerzahler nach Einschätzung von Experten mit höheren Lasten rechnen.
"Ein bisschen teurer wird es für viele werden", sagt Sibylle Barent, Referentin Recht und Steuern beim Eigentümerverband Haus & Grund, voraus. Zwar hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) erklärt, die Reform werde für Grundeigentümer nicht zu Steuererhöhungen führen, doch Barent meldet massive Zweifel daran an.
Aus für die Grundsteuer?
Selbst bei dem von Haus & Grund bevorzugten sogenannten Südländermodell, bei dem die Steuer nicht auf der Grundlage aufwendiger Bewertungen, sondern einzig der Flächen von Grundstücken und Gebäuden ermittelt wird, werde die Steuerlast in vielen Fällen höher ausfallen als gewohnt. Der Grund: "Die bisherigen Einheitswerte waren oft wahnsinnig niedrig", erklärt Barent. Bei einer Neuberechnung erwartet sie daher zumeist höhere steuerliche Werte.
Diese führten nur dann nicht zu mehr Grundsteuerlasten, wenn die Kommunen, denen die Grundsteuern zufließen, ihre Hebesätze verringerten. "Das halte ich nicht für realistisch", so Barent. Immerhin kassierten Städte und Gemeinden zuletzt im Jahr 13,3 Milliarden Euro allein aus der Grundsteuer für Grundstücke (für landwirtschaftliche Flächen zusätzlich rund 400 Millionen Euro).
Hans Volkert Volckens vom Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) pflichtet bei: "Ich halte es für sehr fraglich, dass sich Stadtkämmerer die Chance entgehen lassen, im Zuge einer Grundsteuerreform höhere Einnahmen zu erzielen." Ein Absenken der Hebesätze sei daher wenig wahrscheinlich. Der Steuerexperte rät auch zum Südländermodell, das auf eine Initiative von Baden-Württemberg, Bayern und Hessen zurückgeht. Anders als die übrigen Reformvorschläge (Flächenwertmodell, Bodenwertmodell) hält er das von ihm bevorzugte Modell für wenig verwaltungsaufwendig und kaum streitanfällig.
Ein ganz anderes Szenario schließt Volckens nicht aus: "Wenn die Politiker die Wahl haben, viele Millionen Leute zu vergraulen oder eine pragmatische Lösung zu finden, könnten sie die Grundsteuer am Ende vielleicht ganz sausen lassen."
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