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Welche Betrügereien laufen rund um die gesetzliche Rente?

03.12.17 17:30 Uhr

Welche Betrügereien laufen rund um die gesetzliche Rente? | finanzen.net

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Ich hatte ein seltsames Erlebnis: Ein angeblicher Anrufer der Deutschen Rentenversicherung wollte, dass ich einen erheblichen Geldbetrag überweise. Diese sogenannte Ablösegebühr sei Voraussetzung, dass eine Rentennachzahlung ausgezahlt werde. Ich habe einfach aufgelegt. Habe ich richtig gehandelt?



€uro am Sonntag: Auf jeden Fall. Zahlreiche Versicherte und Rentner werden derzeit von angeblichen Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung (DRV) telefonisch oder schriftlich dazu genötigt, persönliche Daten preiszugeben oder Geldbeträge zu überweisen. Ansonsten drohten Rentenkürzungen, eine Einstellung der Rentenzahlungen oder auch weitere Nachteile. Doch dahinter stecken Betrüger, warnen die DRV-Regionalträger in Rheinland-Pfalz, Berlin-Brandenburg und der Region Nord. "Niemand sollte aufgrund eines Anrufs Geld an Unbekannte überweisen", heißt es bei der DRV. Vielmehr sollten sich Betroffene, wenn möglich, Rufnummer und Namen notieren und sich an das kostenfreie Servicetelefon wenden (0800/100 04 80 00).

Neben der von Ihnen geschilderten Masche gibt es noch weitere Tricks. Manchmal behaupten Betrüger auch, die Rente sei überzahlt und müsse nun - gegebenenfalls in Raten - zurückgezahlt werden. Oder der Anrufer erklärt, dass durch die sofortige Leistung einer Ausgleichszahlung die volle Rente ohne Abschläge in Anspruch genommen werden könne. Durch eine technische Manipulation zeigt das Telefondisplay bei dem Gespräch oft sogar eine Telefon- oder Faxnummer der Rentenversicherung an. "Wir fordern niemanden nur telefonisch zu einer Zahlung auf. Dies geschieht immer auf schriftlichem Weg", erklärt die DRV.


Kontodaten per Telefon
Manche Täter versuchen auch, persönliche Daten von Versicherten und Rentnern auszuspähen. Beispielsweise fragen sie telefonisch Kontodaten ab, weil angeblich ein Computer ausgefallen sei, oder, um zu viel gezahlte Rentenbeiträge zurücküberweisen zu können. Tatsächlich wendet sich die DRV nur in Ausnahmefällen telefonisch an Sie, zum Beispiel wenn Sie gerade einen Antrag auf Kontenklärung oder einen Rentenantrag gestellt haben und darin Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen angegeben haben. Persönliche Daten, insbesondere die Bankverbindung, werden immer schriftlich angefordert.

Einigen der betrügerischen Anrufe gehen Briefe voraus. Sie sind mit dem Logo der Rentenversicherung ausgestattet und sehen täuschend echt aus. Hierin wird der angebliche Sachverhalt geschildert und eine Summe gefordert. Der Empfänger des Briefes soll nun eine im Schreiben genannte Telefonnummer anrufen. Tut er dies, bestätigt man ihm noch einmal die Sachlage und er bekommt eine Kontoverbindung genannt, auf die er den angeblich ausstehenden Betrag überweisen soll. Tipp der DRV: "Aufmerksam sollten Sie auch werden, wenn in dem Schriftstück keine Rentenversicherungsnummer angegeben ist. In unseren Briefen ist diese immer enthalten. Sie steht in der Regel auf jedem Schreiben oben links."


Diebe als angebliche Versichertenberater
Weiterer Trick: Diebe klingeln direkt an der Haustür und behaupten, sie seien Mitarbeiter der Rentenversicherung. Sie erklären zum Beispiel, die Renteninformation sei falsch und müsse berichtigt werden. Unter diesem Vorwand versuchen sie, in die Wohnung zu gelangen, um dort nach Geld und Wertgegenständen zu suchen. Manchmal bitten sie sogar vorher telefonisch um einen Termin. Die DRV stellt fest: "Weder bei den Anrufern noch bei den Besuchern handelt es sich um Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung."

Die einzigen Mitarbeiter der Rentenversicherung, die Sie zu Hause besuchen, sind Versichertenberater. Aber nur, wenn Sie selbst an die DRV herangetreten sind und einen Termin vereinbart haben, kommt ein Berater direkt zu Ihnen. Das ist ein Service der Rentenversicherung, der besonders für Versicherte gedacht ist, denen es schwerfällt, persönlich die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle zu erreichen. Die Versichertenberater haben bei Hausbesuchen immer ihren Mitarbeiterausweis dabei. Diesen sollten Sie sich in jedem Fall zeigen lassen. So können Sie sicher sein, dass Sie auch die richtige Person in Ihre Wohnung lassen.

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