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Steuern: Bekommt man den deutschen Sparerpauschbetrag in Italien?

19.03.18 17:30 Uhr

Steuern: Bekommt man den deutschen Sparerpauschbetrag in Italien? | finanzen.net

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von Stefan Rullkötter, €uro am Sonntag

Für die Ausbildung meiner vier Enkel (sechs, zwölf, 15 und 19 Jahre) habe ich bei einer Sparkasse Depots eingerichtet. Investmentschwerpunkt sind lang laufende Staatsanleihen. Mein Sohn, dessen Kinder sie sind, ist mit einer Italienerin verheiratet. Die Jungs haben deutsche Ausweise und für Reisezwecke italienische Dokumente, da sich der Wohnsitz der Familie in Italien befindet. Das Geldinstitut weigert sich, einen Freistellungsauftrag (801 Euro je Depotinhaber) für meine Enkel zu akzeptieren, und behält die Kapitalertragsteuer auf Zinsen ein. Ist das rechtens?



€uro am Sonntag: Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Italien und Deutschland legt fest, dass Deutsche dann in Italien steuerpflichtig sind, wenn sie als "Einwohner Italiens" gelten. Das ist der Fall, wenn ihr ständiger Aufenthaltsort, also der Wohnsitz der Familie, in Italien liegt. Wenn ein Bundesbürger mehr als 183 Tage im Jahr in Italien verbringt, gilt er als Einwohner Italiens.

Das Abkommen legt fest, dass man von Steuern in Deutschland befreit ist, wenn man dem italienischen Steuersystem verpflichtet ist. Demnach wäre kein Freistellungsauftrag bei der deutschen Depotbank erforderlich. Es gibt allerdings auch Ausnahmefälle, in denen in Italien ansässige Ausländer einen besonderen Steuerstatus erhalten und wie Nichteinwohner besteuert werden. Wegen der komplizierten Details des Doppelbesteuerungsabkommens ist es für in Italien ansässige Bundesbürger ratsam, das deutsche Konsulat oder die Botschaft zu kontaktieren, um sich über die genauen Steuerregelungen zu informieren.

Möglicherweise ist eine Besteuerung der Enkeldepots in Italien in der Endabrechnung sogar günstiger als in Deutschland. Seit Juli 2014 zahlen in Italien Steuerpflichtige zwar 26 Prozent Pauschalabgaben auf Dividenden, Kupons und Zinsen auf Girokonten, Bank- und Posteinlagen. Für Verkaufsgewinne aus Staatsanleihen beläuft sich die Kapitalertragsteuer aber weiterhin nur auf 12,5 Prozent. Zum Vergleich: Die deutsche Abgeltungsteuer beläuft sich auf 25 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer (acht bis neun Prozent der Abgeltungsteu­er). Ist der persönliche Steuersatz niedriger, kann der Steuerpflichtige die Differenz in Rahmen seiner Steuererklärung zurückfordern, indem er die Kapitalerträge in der Anlage KAP auflistet.








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