Schwarze Fonds auf dem Prüfstand
Anleger, die sich mit dem Finanzamt wegen Steuern auf sogenannte schwarze Fonds streiten, dürfen hoffen.
von Markus Hinterberger, Euro am Sonntag
Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht in der früher angewendeten Pauschalbesteuerung einen klaren Verstoß gegen das EU-Grundrecht auf Kapitalverkehrsfreiheit und hat daher den Europäischen Gerichtshof angerufen (Az. VIII R 39/12).
Im konkreten Fall hatte ein Anleger in einen Fonds mit Sitz auf den Kaiman-Inseln investiert. Da der keine Repräsentanz in Deutschland unterhielt, wurde er als schwarzer Fonds eingestuft und gemäß damals geltendem Recht pauschal besteuert. Der Anleger wehrte sich dagegen und nannte dem Finanzamt seine tatsächlichen Erträge, auf die Steuern unterhalb der Pauschale fällig geworden wären. Bei dem Rechtsstreit handelt es sich um keinen Einzelfall, laut dem BFH sind bei deutschen Finanzgerichten zahlreiche ähnlich gelagerte Verfahren anhängig.