Reisebeschränkungen, Kinderbetreuung und Co.: Neuerungen und Gesetze: Das ändert sich ab Juni

Lockerungen von Corona-Maßnahmen, Grenzöffnungen und die Wiederaufnahme vom Reiseflugverkehr werden für den Juni erwartet. Demnach werden die folgenden Neuregelungen im Juni in Kraft treten.
Werte in diesem Artikel
• Abstandsregeln bis Ende Juni
• Fluggesellschaften nehmen den Urlaubsverkehr wieder auf
• Stunden von Krediten
Corona-Maßnahmen
Seit spätestens März 2020 prägt die Corona-Pandemie die Medien und das öffentliche Leben. Auch im Juni werden neue Regelungen bezüglich des Virus gelten.
Demnach sollen die Kontaktbeschränkungen bis zum 29. Juni verlängert werden. Die Bundesländer können den Aufenthalt im öffentlichen Raum nunmehr mit bis zu zehn Personen oder den Angehörigen zweier Hausstände gestatten. Darüber hinaus geltende Lockerungen werden von den Ländern teils sehr unterschiedlich ausgelegt.
Flugreisen werden wieder aufgenommen
Der Flugbetrieb bei Airlines ist aufgrund der Reisebeschränkungen stark eingebrochen und stand bisweilen sogar still. Ab Juni bestreben diverse Fluggesellschaften den Urlaubsverkehr wieder aufzunehmen, so wollen die Lufthansa, Swiss und Eurowings wieder Urlaubsreisen anbieten und entsprechende Regionen anzufliegen. Auch Austrian Airlines hat angekündigt den Betrieb ab dem 7. Juni wieder aufzunehmen.
Reisewarnung
Einhergehend mit der Wiederaufnahme des Reiseverkehrs der Fluglinien, soll ab dem 15. Juni die Allgemeine Reisewarnung des Auswärtigen Amts aufgehoben werden. So öffnet beispielsweise Italien schon ab dem 3. Juni wieder die Grenzen und gestattet Touristen.
Auch die Türkei und Griechenland intendieren dazu, Tourismus im Juni wieder zu ermöglichen.
Kinderbetreuung
Das Thema Kinderbetreuung wird auf Länderebene durchaus unterschiedlich geregelt, dennoch sind grundsätzlich überall im Juni weitere Lockerungen und eine Ausweitung der Betreuungsangebote angedacht.
Mietstundung nur bis Ende Juni möglich
Bis zum 30. Juni gilt außerdem der Schutz vor einer Vertragskündigung, wenn Miete oder Pacht nicht rechtzeitig gezahlt werden können. Dennoch muss die Mietschuld im Nachhinein entsprechend dem Ausfall gezahlt werden.
Stundung von Verbraucherdarlehen und Leistungsverweigerung
Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie nicht in der Lage sind, Leistungen zur Erfüllung bestimmter Verträge zu erbringen, können diese noch bis zum 30. Juni verweigern. Das betrifft auch Kleinstunternehmen, die die Erfüllung von Ansprüchen aus Dauerschuldverhältnissen nicht sicherstellen können.
Zudem werden Rück- und Zinszahlungen von Verbraucherkrediten gestundet, wenn diese vor dem 15. März abgeschlossen wurden und zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 fällig werden.
Mietpreisbremse in Baden-Württemberg tritt in Kraft
In Baden-Württemberg dürfen Vermieter bei Neuvermietungen künftig in vielen Städten und Gemeinden nur noch einen Mietpreis aufrufen, der um maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.
Telekom löscht MMS aus Verträgen
Die Telekom wird möglicherweise ab dem 30. Juni das kostenlose Versenden von MMS aus den Mobilfunkverträgen ausschließen. Ob und wie diese Änderung umgesetzt wird, ist momentan nicht bekannt. Angesichts der Popularität von Messenger-Diensten, sollte diese Änderung allerdings keine gravierenden Auswirkungen haben.
Henry Ely / Redaktion finanzen.net
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Name | Hebel | KO | Emittent |
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Bildquellen: Romolo Tavani/iStock
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