Verbraucher aufgepasst: Was man bei einer Rückrufaktion beachten sollte
Elektrogeräte mit gefährlichen Defekten, potentiell gefährliche Stoffe in Lebensmitteln, ein Fehler im Getriebe eines neuen PKW-Modells: Treten derartige Probleme bei bereits veräußerten Waren auf, rufen viele Hersteller ihre mangelhaften Produkte wieder zurück. Als betroffener Verbraucher sollte man in einem solchen Fall einige wichtige Hinweise beachten, um rechtzeitig von der Rückrufaktion zu erfahren und sich vor eventuellen Schäden zu schützen.
Wie genau kommt es zu einer Rückrufaktion?
Wenn sich herausstellt, dass ein bereits auf dem Markt erschienenes Produkt Mängel aufweist, die dessen bestimmungsgemäße Verwendung beeinträchtigen oder sogar eine Gefahr für die Verbraucher darstellen, kommt es häufig zu einer Rückrufaktion. Gerade bei potentiell gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln ist ein solcher Schritt von immenser Wichtigkeit. Petra Müller von der Verbraucherzentrale Thüringen erklärt gegenüber dem MDR: "Wenn ein hinreichender Verdacht besteht, dass Lebensmittel die Gesundheit gefährden könnten, müssen die Hersteller und Händler sofort aktiv werden. Die Unternehmen sind verpflichtet, öffentlich vor der potenziellen Gefahr zu warnen und am Regal oder am Eingang darauf hinzuweisen, dass mit einem bestimmten Produkt etwas nicht in Ordnung ist". Doch für den Schutz der Verbraucher verlässt sich die Regierung nicht allein auf das Verantwortungsbewusstsein der Hersteller und Händler. Sollte die zuständige Behörde nach einer Risikobewertung zu dem Schluss kommen, dass das entsprechende Produkt zurückgerufen werden muss, so ist sie dazu berechtigt, eine Rückrufaktion rechtsverbindlich anzuordnen, obgleich die Hersteller allein aus eigenem Interesse zur Vermeidung von Haftungsrisiken in den meisten Fällen von sich aus tätig werden.
Laut der Verbraucherzentrale sind Rückrufaktionen eine Maßnahme, die gerade in der Automobilindustrie regelmäßig vorgenommen wird. Tritt etwa bei einem bestimmten Fahrzeugmodell ein Defekt bei den Bremsschläuchen auf, werden die betroffenen Fahrzeughalter vom Kraftfahrtbundesamt ermittelt, die dann dazu aufgefordert werden, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zurück zu bringen. Bei einer Rückrufaktion, die Neuwagen betrifft, wendet sich der Hersteller üblicherweise unter Rückgriff auf die Kundendaten bei den Händlern selbst an die Besitzer der Fahrzeuge.
Einen Rückruf sollte man auf keinen Fall ignorieren
Was sollte man nun also tun, wenn man selbst von einer Rückrufaktion betroffen ist? Im Fall von Lebensmitteln haben Verbraucher laut dem MDR die Möglichkeit, sich über das Portal Lebensmittelwarnung.de zu informieren, auf dem die zuständigen Behörden der Bundesländer und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für Verbraucher bereits seit mehreren Jahren die relevanten Informationen zusammenfassen und veröffentlichen. Neben den die Lebensmittelindustrie betreffenden Warnungen umfasst der Inhalt des Portals seit jüngstem auch Hinweise zu Bedarfsgegenständen sowie Kosmetik.
Handelt es sich bei dem zurückgerufenen Produkt um ein Fahrzeug, so sollte man der Verbraucherzentrale zufolge als Verbraucher das eventuelle Angebot des Herstellers, eine Reparatur vorzunehmen oder einen Ersatz zu liefern, in jedem Fall annehmen, da man sich ansonsten nicht nur der Gefahr eines Unfalls mit möglichen Sach- und Personenschäden aussetzt, sondern möglicherweise auch Schadenersatzansprüche verliert. Hat man hingegen von der Rückrufaktion gar keine Kenntnis erlangt und ist durch das gefährliche Produkt zu Schaden gekommen, gehen die Schadenersatzansprüche üblicherweise nicht verloren, es sei denn, der Hersteller hat die Warnung in so ausreichender Weise über die Medien kommuniziert, dass man es eigentlich hätte mitbekommen müssen.
Rechte und Pflichten der Verbraucher
Wird man im Rahmen einer Rückrufaktion dazu aufgefordert, ein mangelbehaftetes Produkt zurückzugeben, so ist dies dem MDR zufolge ohne das Vorzeigen eines Kassenbons und unter voller Erstattung der Kosten möglich. Stellt man selbst einen sicherheitsgefährdenden Mangel fest, sollte man als Verbraucher den Hersteller zeitnah selbst informieren und dabei darauf achten, das Problem so exakt wie möglich zu beschreiben. Dies erleichtert es dem Hersteller, alles Weitere dafür zu tun, um die drohende Gefahr auch für andere Verbraucher aus der Welt zu schaffen. Laut der Verbraucherzentrale kann man sich bei einer gekauften Ware, bei der ein Mangel festgestellt wird, unabhängig von einer Rückrufaktion innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist an den Verkäufer wenden.
Thomas Weschle / Redaktion finanzen.net
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