Daraus setzt sich ein Gehalt zusammen
Das im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbarte Bruttogehalt setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Welche Leistungen dazugehören, wurde im Folgenden zusammengetragen.
Ob bereits im Job etabliert oder noch ganz neu auf dem Arbeitsmarkt - die Auseinandersetzung mit den sogenannten Gehaltsbestandteilen gehört zur Vorbereitung auf bevorstehende Gehaltsverhandlungen. Gehaltsbestandteile können sich nämlich maßgeblich auf die Summe auswirken, die monatlich auf dem Konto erscheint und determinieren somit häufig die Attraktivität des Jobangebots.
Das sind Gehaltsbestandteile
Gehaltsbestandteile werden häufig im Kontext von zusätzlichen Leistungen des Arbeitgebers genannt. Diese gehören dabei nicht zur Grundvergütung, die aus dem Bruttolohn ohne Zusätze besteht. Gehaltsbestandteile können sowohl materieller als auch nichtmaterieller respektive finanzieller Natur sein. Oft sind diese zusätzlich an zuvor festgelegte Konditionen, wie beispielsweise das Erreichen eines bestimmten Unternehmensziels, geknüpft.
Diese materiellen Gehaltsbestandteile gibt es
Zu den materiellen Zusatzleistungen zählen beispielsweise Jobtickets, Leasing-Fahrräder sowie Dienst- und Firmenwagen, die als zusätzlicher Anreiz dienen sollen, den Job anzutreten. Der Vorteil besteht dabei in der vereinfachten Steuerabwicklung, die in solchen Fällen häufig über die Gehaltsabrechnung vonstattengeht. Auch Kosten für Benzin, Diesel oder Strom werden dabei in der Regel vom Arbeitgeber übernommen. Arbeitnehmer, die die öffentlichen Verkehrsmittel vorziehen, können sich Tickets bezuschussen oder bezahlen lassen, die auch im privaten Rahmen genutzt werden können.
Die voranschreitende Translokation der Arbeitsumgebung vom Büro ins Homeoffice führte dazu, dass vermehrt Laptops und Diensthandys vergeben werden. Diese gehören nicht per se zu den gehaltsrelevanten Zusatzleistungen, dürfen häufig jedoch auch privat verwendet werden, sodass Mitarbeiter auf den Kauf eigener Geräte verzichten können.
Auch Mitarbeiterrabatte können in den Bereich Zusatzleistungen fallen. Sie zählen zwar zu den materiellen Zusatzleistungen, werden jedoch nicht zu den Gehaltsbestandteilen gezählt. Nichtsdestotrotz führen sie häufig zu signifikanten Ersparnissen.
Gesundheitsfördernde Maßnahmen, wie beispielsweise Sportangebote, dürfen mit bis zu 500 Euro pro Jahr durch den Arbeitgeber bezuschusst werden und zählen ebenso zu den Zusatzleistungen, die im Rahmen der Gehaltsverhandlung erfragt werden können.
Diese Gehaltsbestandteile gehören zu den nichtmateriellen Leistungen
Zu den nichtmateriellen Bestandteilen gehören beispielsweise Prämien und Bonuszahlungen. Diese monetären Leistungen sind finanzieller Natur und werden - zusätzlich zum Bruttogrundgehalt - monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich durch den Arbeitgeber ausgezahlt. Prämien und Boni können dabei mit Leistungszielen verbunden sein. Für Arbeitnehmer, die im Vertrieb beschäftigt sind, können diese besonders wichtig werden, da es keine Deckelung der Höhe von Prämien und Bonuszahlungen gibt. Das Grundgehalt kann somit in manchen Fällen sogar übertroffen werden.
Zu den freiwilligen Zusatzleistungen des Arbeitgebers gehören außerdem Vermögenswirksame Leistungen, kurz VwL. Diese können bis zu 40 Euro im Monat betragen und in Form von Aktiensparplänen, Bausparverträgen oder Riesterverträgen an den Arbeitnehmer übergehen. Diese sollen den Vermögensaufbau fördern und werden deshalb nicht direkt auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen. Auch eine betriebliche Altersvorsorge kann durch VwL gefördert werden.
Arbeitnehmern mit Kindern kann ein Kinderbetreuungsbonus oder -zuschuss als Zusatzleistung angeboten werden.
Ganz besonders zu erfragen ist die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, da eine solche die spätere Rentenkasse deutlich aufbessern kann. Arbeitgeber müssen laut Bundestag eine bAV anbieten und seit 2019 mit 15 Prozent bezuschussen. Viele Arbeitgeber übernehmen dies sogar umfassender oder komplett und erleichtern Arbeitnehmer somit den späteren Renteneintritt.
Das sogenannte Urlaubs- und Weihnachtsgeld gehört neben den Bonuszahlungen zu den bekanntesten Zusatzzahlungen und steht in Korrelation mit der finanziellen Situation des Arbeitgebers. Die Leistungen des Mitarbeiters spielen dabei keine Rolle.
Auch Gutscheine in Höhe von bis zu 44 Euro pro Monat können neuerdings durch den Arbeitgeber vergeben werden. Diese können - im Gegensatz zu den VwL - direkt im Einzelhandel in Anspruch genommen werden.
Darauf sollten Arbeitnehmer in der Gehaltsverhandlung achten
Gehaltsbestandteile sind häufig standardisiert, was eine faire Zusammenarbeit am Arbeitsplatz ermöglichen soll.
Entspricht die Höhe des Bruttogrundgehalts nicht den Vorstellungen des Arbeitnehmers, kann dieser versuchen, materielle und nichtmaterielle Zusatzleistungen nachzuverhandeln, sodass das individuelle Wunschgehalt letztendlich durch Bonuszahlungen oder ähnliche Zuschüsse erreicht wird.
Arbeitnehmer sollten im Rahmen der Gehaltsverhandlung also neben der Höhe des Gehalts auch die zusätzlichen Leistungen berücksichtigen, die sich ebenso positiv auf die individuelle finanzielle Situation auswirken können.
Redaktion finanzen.net
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