Krankenhauszukunftsgesetz: Welche Themen werden in den kommenden Monaten auf die Kliniken und Krankenhäuser zukommen?
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Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz und dem damit verbundenen Krankenhauszukunftsfonds stehen den deutschen Kliniken und Krankenhäusern 4,3 Milliarden Euro für Maßnahmen zur Verbesserung der Digitalisierungsstruktur zur Verfügung.
Die Anteile der Bundesmittel werden gemäß dem Königssteiner Schlüssel in der Fassung von 2018 den Ländern anteilig zugewiesen, die Länder müssen entscheiden in welcher Art und Weise die vom Gesetz geforderte 30 prozentige Ko-Finanzierung gestellt wird.
Seit dem 16. November 2020 können beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) Antragsformulare zur Bedarfsmeldung heruntergeladen werden. Insgesamt ist zu beobachten, dass auf Länderebene umfassende Abstimmungen zwischen den Sozialpartnern und Akteuren des Gesundheitswesens stattfinden. Die kommenden Wochen versprechen diesbezüglich spannend zu werden. Das Healthcare-Team von Drees & Sommer verfolgt aktiv die Entwicklungen sowohl auf Länderebene als auch auf Bundesebene und steht im Dialog mit den Landesbehörden. Welche aktuellen Fragestellungen stehen jetzt an? Wie sieht die Agenda für die Kliniken und Krankenhäuser aus?
Der Prozess der Bedarfsanmeldung und Antragsstellung
Die Krankenhausträger müssen Ihre Digitalisierungsprojekte definieren und den Förderbedarf bei der zuständigen Landesbehörde anmelden. Dazu steht ein dreiseitiges Formblatt zur Verfügung. Die zuständigen Landesbehörden entscheiden dann, für welche der gemeldeten Bedarfe sie einen konkreten Förderantrag bei der BAS stellen. Die dazu notwendigen Antragsunterlagen (mit Anlagen) und konkretere Fördermittelrichtlinien wurden ab dem 31. November 2020 online geschaltet. Die Länder sind vom Gesetz her angehalten innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Bedarfsmitteilung zu entscheiden, ob ein Antrag gestellt wird. Es wird daher explizit auf die Fördermittelrichtlinien der BAS und der zuständigen Landesbehörden ankommen. An dieser Stelle muss aber auch erwähnt werden, dass in der 2. Lesung des Bundesrates am 9. Oktober von der Länderkammer angeregt worden ist, den Zeitraum für die Antragsstellung um ein Jahr, d.h. bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern. Auch hier ist Drees & Sommer im Dialog, um diese Entwicklung zu verfolgen.
Keine Hektik bei der Anmeldung des Förderbedarfes
Zunächst einmal muss betont werden, dass die Entscheider in den Krankenhäusern nicht hektisch und überstürzt mit der Bedarfsmeldung agieren dürfen! Auch wenn die Unterlagen von dem BAS seit dem 16. November bereitgestellt worden sind, müssen zunächst die "Hausaufgaben" gemacht werden. In dem kurzen dreiseitigen Dokument "Anmeldung eines Förderbedarfes" müssen zunächst "nur" Angaben zum Träger, Beginn und Ende des Vorhabens sowie die Arten des Vorhabens nach §19, Absatz 1 Krankenhausstrukturfondsverordnung (KHSFV) gemeldet werden. Hier müssen dann von den Trägern die voraussichtlichen Kosten zu den elf definierten Förderkategorien benannt werden und das Projekt kurz beschrieben werden. Dadurch das voraussichtliche Kosten benannt werden müssen sind die Träger aber in der Verpflichtung sind konkrete Gedanken über Ihre Bedarfe hinsichtlich Qualität und Quantität zu machen.
Der Umgang mit aktuellen und laufenden Digitalisierungsprojekten
Hier ist vom Gesetzgeber ein Stichtag, der 2. September 2020 (Datum des Kabinettbeschlusses) gesetzt worden. Das bedeutet, dass Maßnahmen, die vor diesem Datum realisiert worden sind, nicht mehr benannt werden können. Im Gegenzug können derzeit geplante, aber noch nicht realisierte Maßnahmen mit in die Bedarfsmeldung aufgenommen werden. Natürlich muss das Förderkriterium gemäß der elf Kriterien erfüllt sein. Auch hier steht Drees & Sommer im Dialog hinsichtlich länderspezifischer Vorgaben.
Die Voraussetzung des "digitalen Reifegrades"
Das Gesetz fordert eine Verbesserung des Digitalisierungsgrades mit der Intention der Verbesserung der Patientenversorgung. Daher auch die in der KHSFV definierten elf Förderbereiche. Weiterhin möchte der Gesetzgeber sicherstellen, dass durch die eingesetzten Bundes- und Landesmittel ein nachhaltiger und messbarer Effekt eingetreten ist. Die Krankenhausträger müssen daher in der Lage sein nachzuweisen, dass durch die geförderten Maßnahmen eine solche Verbesserung eingetreten ist. Das bedeutet, dass die Träger einen aktuellen digitalen Reifegrad erfassen müssen, um dann später durch eine Folgemessung die Verbesserung nachweisen zu können.
Wie bemisst sich "digitale Reife"?
Das Gesetz schreibt vor, das international anerkannte Methoden hinzugezogen werden müssen - weitere Konkretisierungen stehen noch aus. Ein bekannter Ansatz in EMRAM. Das Healthcare-Team von Drees & Sommer hat einen umfassenderen Ansatz entwickelt und hier auch Aspekte von Gebäude, Facility Management, KRITIS-Verordnung, Medizintechnik und Betriebsorganisation (d.h. Prozesse) mit aufgenommen. Mit einem umfassenden Fragekatalog von über 400 Fragen wird so der digitale Reifegrad individuell für ein Klinikum bzw. Krankenhaus gemessen. Besonders interessant ist, dass dieser Fragebogen auch von verschiedenen Stakeholdern, d.h. auch der administrativen, der technischen aber auch der pflegerischen und medizinischen Perspektive beantwortet wird. Hierdurch können auch unterschiedliche Wahrnehmungen analysiert werden und somit der zukünftige Schulungsbedarf genauer definiert werden.
Die Vorgehensweise und erste Schritte
Zunächst einmal muss ein Überblick über die laufenden und anstehenden Projekte mit digitalem Bezug geschaffen werden. Dann folgt eine Analyse des aktuellen Digitalisierungskonzeptes. Wenn kein solches Konzept ausformuliert ist, besteht eindeutig akuter Handlungsbedarf! Der Gesetzgeber hat den Trägern die Entscheidung hinsichtlich der Notwendigkeit eines Digitalisierungskonzeptes und eine Digitalisierungsstrategie abgenommen: Es gilt nicht mehr "ob?", sondern "wann?" und "wie?"! Parallel dazu sollten die Träger die Messung ihres aktuellen digitalen Reifegrades vornehmen - das Healthcare-Team von Drees & Sommer steht hierfür sowie für den gesamten Themenkomplex zum Krankenhauszukunftsfonds unterstützend zur Verfügung.
Autor: Georg Bonn
Georg Bonn studierte Verwaltungswissenschaften und internationale Beziehungen an der Universität Konstanz und der University of North Texas. Nach einer Anstellung bei einem amerikanischen Beratungsunternehmen mit Schwerpunkt Produktivität promovierte er zum Themenfeld "Kreativität und Personalmanagement" am Lehrstuhl für Management an der Universität Konstanz. Nach einer zweijährigen Tätigkeit am Universitätsspital Basel/Schweiz wechselte er 2005 zur Hospitaltechnik Planungsgesellschaft nach Krefeld. Dort war als Partner und Gesellschafter für den Bereich Unternehmensberatung / Betriebsorganisation verantwortlich. Seit Januar 2019 ist Georg Bonn als Senior Manager und Director Healthcare Division Teil des Healthcare-Teams von Drees & Sommer und betreut schwerpunktmäßig den Themenkomplex "digitale Prozesse für Kliniken".
Drees & Sommer: Innovativer Partner für Beraten, Planen, Bauen und Betreiben.
Als führendes europäisches Beratungs-, Planungs- und Projektmanagementunternehmen begleitet Drees & Sommer private und öffentliche Bauherren sowie Investoren seit 50 Jahren in allen Fragen rund um Immobilien und Infrastruktur – analog und digital. Durch zukunftsweisende Beratung bietet das Unternehmen Lösungen für erfolgreiche Gebäude, renditestarke Portfolios, leistungsfähige Infrastruktur und lebenswerte Städte an. In interdisziplinären Teams unterstützen die rund 4.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an weltweit 46 Standorten Auftraggeber unterschiedlichster Branchen. Alle Leistungen erbringt das partnergeführte Unternehmen unter der Prämisse, Ökonomie und Ökologie zu vereinen. Diese ganzheitliche Herangehensweise heißt bei Drees & Sommer „the blue way“.
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Bildquellen: Drees&Sommer