Erfolgsprämien: Neue Runde im Gebührenstreit
Mit ihren Luxemburger Fonds nutzen DWS und Union Investment weiter die Spielräume bei erfolgsabhängiger Vergütung.
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von Andreas Hohenadl, Euro am Sonntag
Die ruhige Zeit am Jahresende währte für die großen deutschen Fondsgesellschaften DWS und Union Investment nur kurz. Denn schon bald nach Weihnachten sahen sie sich mit dem Vorwurf der Anlegerabzocke konfrontiert. Den Stein ins Rollen brachte ein Artikel der "Süddeutschen Zeitung", der sich mit der Praxis der sogenannten Performance Fees auseinandersetzte. Das sind jene Gebühren, die Fondsanbieter bei erfolgreicher Wertentwicklung ihrer Produkte abzwacken. Zum Beispiel wenn ein deutscher Aktienfonds besser abschneidet als der DAX.
Im Visier der Anlegerschützer
Schon lange kritisieren Anlegerschützer diese Kostenkomponente. Denn häufig wird sie auf eine ohnehin üppige Verwaltungsgebühr aufgeschlagen. Außerdem sind diese Gebühren "asymmetrisch": Im Erfolgsfall wird beim Anleger kassiert, bei Misserfolg des Fonds fallen die Extrakosten zwar nicht an, der Anleger bekommt aber auch keine Gebühren erlassen.
Die erneut aufgeflammte Kritik entzündet sich nun an den Fonds, die DWS und Union Investment in Luxemburg aufgelegt haben und in Deutschland vertreiben. Denn bei diesen Produkten berechnen die beiden Anbieter Gebühren, die in dieser Form in Deutschland nicht mehr erlaubt sind. Seit Juli 2013 gelten hierzulande strengere Regeln für Performance Fees (siehe Investor-Info). Die deutschen Fondsgesellschaften Deka und Allianz Global Investors wollen diese Regeln künftig freiwillig auch bei ihren Luxemburger Fonds befolgen. DWS und Union dagegen nutzen die Spielräume weiter, die ihnen die uneinheitliche Regulierung in Europa beschert.
Gegen diese zog im Sommer des vergangenen Jahres der grüne EU-Parlamentarier Sven Giegold zu Felde. Am Ende jedoch scheiterte sein Vorstoß, europaweit einheitliche Regeln bei Performance Fees einzuführen. Nun appelliert Giegold an die deutsche Fondswirtschaft, auf "missbräuchliche Gebühren" zu verzichten. Zugleich sieht er die deutsche Politik in der Pflicht. "Die Bundesregierung sollte zudem Druck in Brüssel machen, damit es zu einer gleichmäßigen Regulierung im EU-Binnenmarkt kommt." DWS und Union Investment betonen derweil, dass sie eng mit dem Branchenverband BVI zusammenarbeiten, um einheitliche Vorgaben auf europäischer Ebene zu erwirken. "Ein Spielfeld mit gemeinsamen Regeln ist zu begrüßen", sagt ein Sprecher der DWS.
Häppchenweise Umstellung
Immerhin: "Bei den in Luxemburg neu aufgelegten Fonds verlangen wir keine Performance-Fee mehr", so der DWS-Sprecher. Auch bei einigen bestehenden Aktienportfolios für mittlere und kleine Werte sowie bei einem weltweit anlegenden Fonds (DWS Global Value) habe man diese Gebühr abgeschafft. Aktuell werde die Abschaffung bei weiteren in Luxemburg aufgelegten Fonds geprüft.
Union Investment erwägt derzeit für ihre Luxemburger Fonds keine Umstellung. Allerdings verzichtet die Gesellschaft schon seit mehr als zehn Jahren auf erfolgsabhängige Gebühren, wenn ein Fonds in einem Jahr zwar besser als der Index abschneidet, aber trotzdem im Minus liegt. "Die absolute Wertentwicklung muss in jedem Fall positiv sein, damit wir Performance Fees berechnen", so Sprecher Markus Temme. Nach einer Erhebung des Analysehauses Morningstar werden bei 43 Luxemburger Union-Fonds erfolgsabhängige Gebühren erhoben.
Anlegern, die sich damit nicht abfinden wollen, bleibt bis auf Weiteres nur, entsprechende DWS- und Union-Fonds zu meiden. Erkennbar sind die in Luxemburg aufgelegten Produkte am "LU"-Kürzel zu Beginn der Wertpapierkennnummer. Ein Blick in das Dokument "Wesentliche Anlegerinformationen" (KIID) verrät dann, ob und in welchem Umfang erfolgsabhängige Gebühren verlangt werden (siehe unten).
Investor-Info
Regeln für Performance Fees
Deutsche Verschärfung
Zum 1. Juli 2013 hat die deutsche Finanzaufsicht Bafin die erfolgsabhängigen Gebühren (Performance Fees) für hierzulande aufgelegte Fonds neu geregelt. Dadurch soll diese Vergütungskomponente anlegerfreundlicher werden. So wurde etwa ein Verlustvortrag eingeführt, der fünf Jahre lang berücksichtigt werden muss. Erst müssen alle negativen Vorträge aufgeholt werden, bevor ein Fonds erneut eine Performance Fee kassieren darf. Außerdem darf die Gebühr frühestens nach zwölf Monaten und nicht bereits auf Quartals- oder sogar Monatsbasis berechnet werden. Gesellschaften müssen zur Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung zudem die Nettoperformance des Fonds heranziehen, also alle laufenden Gebühren vorher abziehen. Das Problem jedoch ist, dass diese Regeln nur für in Deutschland aufgelegte Fonds gelten, deren ISIN mit "DE" beginnt. Viele Fonds, die hierzulande vertrieben werden, haben ihr Domizil aber im Ausland. So legen deutsche Fondsgesellschaften ihre Produkte gern in Luxemburg auf, weil dort die bürokratischen Hürden für die Zulassung niedriger sind und laxere Gebührenregeln gelten.
Fonds
Auf das Länderkürzel achten
Für Anleger bedeutet die uneinheitliche Regulierung in Europa: Fonds, deren Wertpapierkennnummer mit "DE" für Deutschland beginnt, sind in puncto Performance Fees in aller Regel anlegerfreundlicher gestaltet als Luxemburger Portfolios (Kürzel "LU"). Es sei denn, die Anbieter wenden die strengeren Bafin-Regeln freiwillig auch bei ihren Luxemburger Fonds an. Deka und Allianz Global Investors sind gerade dabei, ihre "LU"-Fondspalette entsprechend umzustellen. DWS und Union Investment zögern in diesem Punkt (noch). Hier sollten Anleger, wenn sie sich für einen Fonds aus deren Luxemburger Palette interessieren, einen Blick in das "Key Investor Information Document", kurz KIID, werfen. Darin müssen unter dem Punkt "Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat" auch Performance Fees aufgeführt sein. Sie stehen in der Zeile "An die Wertentwicklung des Fonds gebundene Gebühren".