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Immobilienfonds leiden unter Liquiditätsengpässen

23.02.10 16:55 Uhr

Die Offenen Immobilienfonds Degi International und AXA Immoselect bleiben wegen anhaltender Probleme weiter geschlossen.

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von Christoph Platt, Euro am Sonntag

Die Nachricht kam nicht unerwartet: Die Offenen Immobilienfonds Degi International und AXA Immoselect bleiben weiterhin geschlossen. Sie hatten vor drei Monaten die Rücknahme der Anteilsscheine ausgesetzt und entschieden nun, diese Maßnahme fortzusetzen.

Der Schritt ist nachvollziehbar. Denn in der vergangenen Woche hatten die Rekordabwertung beim semiinstitutionellen Degi Global Business und die Schließung des TMW Immobilien Weltfonds für neue Unruhe in der Branche gesorgt. Dass die beiden Fonds ausgerechnet in diesem Umfeld wieder öffnen würden, war mehr als unwahrscheinlich.

Seit Oktober 2008 haben immer wieder Offene Immobilienfonds unter Liquiditätsengpässen zu leiden. Panik während der Finanzkrise, Angst vor Abwertungen und fehlende Vertriebsunterstützung sorgten für den Abzug von Kapital.

Seitdem sucht die Branche nach einer Lösung. Bereits im Februar 2009 formulierte der Interessenverband der Fondsbranche BVI einige Vorschläge, wie Liquiditätsengpässe zukünftig vermieden werden könnten, und sandte sie nach Berlin. Die Politik sollte das Investment­gesetz entsprechend ändern.

Lange Zeit geschah nichts, doch allmählich kommt Bewegung in die Sache. Zu erwarten ist, dass die Politik der Fondsbranche in Kürze ihre Lösungsansätze präsentieren wird. So gut wie sicher ist, dass bis zum Sommer ein entsprechender Gesetzentwurf vorliegt. Denn die Legislative muss bis Mitte 2011 ohnehin das Investmentgesetz ändern, um die europäische Fondsrichtlinie OGAW IV umzusetzen. Da bietet es sich an, neue Regelungen zu Offenen Immobilienfonds gleich mit aufzunehmen. Und weil durchaus mit einem einjährigen Gesetzgebungsverfahren zu rechnen ist, dürfte der Entwurf bis zum Sommer 2010 vorliegen.

Zwei Kernforderungen hat der BVI. Zum einen sollen institutionelle Anleger in normalen Publikumsimmobilienfonds eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwölf Monaten haben. Das soll den plötzlichen Abzug hoher Summen verhindern. Zum anderen soll es Fonds möglich sein, vo­rübergehend eine 90-tägige Kündigungsfrist für Privatanleger einzuführen, falls binnen 30 Tagen mehr als fünf Prozent des Fondsvermögens abgezogen werden.

Dass diese Forderung die Realität des vergangenen Jahres inzwischen nicht mehr angemessen berücksichtigt, weiß auch der BVI. Dem Degi International war 2009 über Monate hinweg Geld entzogen worden, sodass die Liquidität langsam ausgetrocknet war. Eine Nachbesserung ist hier nötig.

Ein anderer Weg zur Steuerung der Liquiditätsquote kommt in dem Papier des BVI nicht vor: der Einsatz von Rücknahmegebühren. „Anleger, die vor Ablauf einer bestimmten Kündigungsfrist an ihr Geld wollen, müssten dann einige Prozent für ihren schnellen Ausstieg zahlen“, erläutert Christian Gruben von der Neue Vermögen Asset Management GmbH. Der Experte würde eine solche Lösung favorisieren. Von einer unterschiedlichen Behandlung privater und institutioneller Anleger hält er nichts: „Eine einheitliche Lösung für alle ist vorzuziehen.“

Einen Vorschlag strategischer Natur hat Gruben zudem: „Vereinzelte Publikumsfonds sollten sich auf ihr Kerngeschäft besinnen und nur Topimmobilien in besten Lagen kaufen“, sagt er. Denn der Handel mit solchen Gebäuden sei auch während der Krise besser möglich gewesen. Liquiditätsengpässe hätten somit durch den Verkauf von Objekten schneller überwunden werden können.