RWE-E.ON-Deal bestätigt: Stadtwerke scheitern mit Klagen - Aktien uneinheitlich

Im Streit um einen Deal zwischen den Energie-Branchenriesen RWE und E.ON sind mehrere deutsche Stadtwerke mit ihren Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gescheitert.
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Die Luxemburger Richterinnen und Richter stellten klar, dass der Europäischen Kommission, die als Wettbewerbshüterin grünes Licht für die milliardenschwere Neuaufteilung der Geschäftsfelder gegeben hatte, keine offensichtlichen Fehler unterlaufen seien. Damit bestätigten sie eine Entscheidung des EU-Gerichts in der Vorinstanz.
Hintergrund ist ein komplexer Vermögenstausch der Konzerne, den sie 2018 angekündigt hatten. Das Vorhaben umfasste drei Transaktionen: RWE sollte Kontrolle über bestimmte E.ON-Erzeugungsanlagen erhalten, E.ON im Gegenzug bestimmte Sparten der RWE-Tochter Innogy übernehmen, und RWE sollte eine Beteiligung von knapp 17 Prozent an E.ON erwerben. Die beiden ersten Zusammenschlüsse prüfte und genehmigte die EU-Kommission unter einigen Auflagen, die dritte Transaktion das Bundeskartellamt.
Dagegen hatten kommunale Stromerzeuger geklagt, darunter die Stadtwerke Leipzig und der Energieverbund Dresden. Die Kläger kritisierten unter anderem eine marktbeherrschende Stellung der beiden DAX-Konzerne. Vor dem EU-Gericht in der ersten Instanz hatten sie verloren, danach hatten die meisten Versorger Rechtsmittel eingelegt.
Bereits in einem früheren Urteil von Juni vergangenen Jahres hatte der EuGH die Genehmigung des ersten Zusammenschlusses - die Übernahme von E.ON-Erzeugungsanlagen durch RWE - bestätigt. Nun steht fest: Auch die Genehmigung des zweiten Zusammenschlusses ging in Ordnung. Der Gerichtshof bekräftigte, dass die drei Transaktionen insgesamt keinen "einzigen Zusammenschluss" darstellten.
Die RWE-Aktie notiert im XETRA-Handel auf Vortagesniveau bei 57,96 Euro, während die E.ON-Aktie 1,06 Prozent auf 19,57 Euro verliert.
/vni/DP/nas
LUXEMBURG (dpa-AFX)
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