Vermögensverwalter-Kolumne

Kunde will das Beste zweier Welten

04.05.16 15:00 Uhr

Kunde will das Beste zweier Welten | finanzen.net

Die Digitalisierung ist in aller Munde - Unabhängige Vermögensverwalter müssen davor jedoch keine Angst haben, sondern können Chancen gezielt nutzen. Denn die Anleger wollen über alle Kanäle erreicht werden.

In der Finanzindustrie und bei den Anlegern wird aktuell viel über die Zukunft diskutiert - und zwar weniger hinsichtlich der weiteren Dauer des Niedrigszinses, sondern vielmehr über die Chancen und Risiken der Digitalisierung. Während die einen - insbesondere die Vertreter der FinTech-Unternehmen - in digitalen Finanzdienstleistungen die alleinige Zukunft sehen und nicht müde werden, die (vermeintlich) kostengünstige und simple Handhabung für den Investor zu betonen, weisen die anderen darauf hin, dass die Basis der Vermögensverwaltung der persönliche Kontakt zum Mandanten ist und dass die Menschen ihr Geld nicht digital anlegen wollten.

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Und in der Tat: Die Erfahrung über alle Altersgruppen hinweg - von der Generation 50Plus mit einem bereits stabilen Vermögen bis hin zum Berufseinsteiger, der die Basis fürs Vermögen schaffen will - zeigt, dass der Mehrwert des Unabhängigen Vermögensverwalters darin besteht, als persönlicher Sparrings-Partner für die Kunden da zu sein. Er muss seine Strategie erläutern, die Anlageziele und -wünsche des Kunden mit dessen Risikoprofil, Lebens- und Ausschüttungsplanung übereinbringen und durch persönliche Kontakte zu Analysten, Unternehmen und Fonds-Managern sowie seine generelle Kapitalmarkterfahrung vorausschauend handeln. Damit begrenzt er die Risiken in volatilen Märkten und sorgt über die Jahre hinweg für eine stabile Rendite - zumal wenn es darum geht, die Geldanlage an die Lebenssituation laufend anzupassen.

Dies müssen digitale Verwaltungslösungen erst noch nachweisen. In steigenden Märkten kann sicherlich auch eine Algorithmus-basierte Strategie über feste Muster das Vermögen mehren, beispielsweise über die Streuung in passive Indexfonds (ETFs) - aber in Schwankungsphasen ist bislang nicht deutlich geworden, dass die Technologien dazu in der Lage sind, wie der Unabhängige Vermögensverwalter gezielte Entscheidungen zu treffen, um das Portfolio nach unten abzusichern und dann wiederum kurzfristige Einstiegs-Opportunitäten wahrzunehmen.

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Die Attraktivität der digitalen Lösungen besteht tatsächlich darin, dass sie die Geldanlage vereinfachen. Die Investition erfolgt über ein Online-Modul oder eine App, anstatt umfangreicher Papiere gibt es einen kurzen Fragebogen zum Rendite-Risiko-Profil, und die Informationsübertragung funktioniert ebenso zügig über digitale Kommunikationskanäle.

Deshalb gilt nicht persönliche Vermögensverwaltung vs. Digitalisierung, sondern die Kombination aus den Vorzügen beider Welten. Unabhängige Vermögensverwalter können die Digitalisierung nutzen, um Kunden auf allen Kanälen anzusprechen und zu informieren und um Produkte wie vermögensverwaltende Fonds auch online zugänglich zu machen. Das bringt Bindung und erweitert den Marktzugang - gerade in den nun aufkommenden volldigitalen Generationen. Wer sich dagegen sträubt, seine Anleger mit digitalen Services anzusprechen, wird den Anschluss verlieren und nicht mehr genügend (potenzielle) Kunden erreichen.

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Der Kunde sucht das Beste zweier Welten, er will persönlich betreut werden, aber gleichzeitig auch komfortabel auf Informationen und Anlagen zugreifen. Er sucht den Austausch bei wichtigen strategischen Fragestellungen, will aber weltweit einen Zugriff auf sein Portfolio. Der moderne Unabhängige Vermögensverwalter wird also von den Digitalisierungsmöglichkeiten profitieren, wenn er sie für sich zu nutzen weiß. Und den digital-affinen Kunden werden neue Möglichkeiten eröffnet, die ausschließlich Technologie-Lösungen kaum bieten können.

Von Thomas Hünicke, geschäftsführender Gesellschafter der unabhängigen WBS Hünicke Vermögensverwaltung GmbH aus Düsseldorf

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Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schließt jegliche Regressansprüche aus.

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