Verbraucher aufgepasst - Neuerungen und Gesetze: Das ändert sich ab Februar 2024
Das Jahr 2024 bringt wichtige Veränderungen für Verbraucher in Deutschland. Besonders der Februar steht im Zeichen zahlreicher Neuerungen, die sich auf verschiedene Lebensbereiche auswirken.
Werte in diesem Artikel
• Fleischherkunft-Kennzeichnung ab Februar 2024
• Reduktion der Solar-Einspeisevergütung
• Regulierung digitaler Dienste mit dem Digital Service Act
Kennzeichnungspflicht für Fleischherkunft
Ab ersten Februar 2024 wird gemäß EU-Lebensmittel-Informationsverordnung und Durchführungsverordnung Nr. 1337/2013, wie vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beschrieben, eine Kennzeichnungspflicht für die Herkunft von unverarbeitetem und vorverpacktem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch eingeführt. Dies ermöglicht es Verbrauchern, genauer zu verstehen, woher ihr Fleisch stammt. Die Kennzeichnung muss das Aufzuchts- und Schlachtland anzeigen. Bei mehreren Herkunftsländern oder fehlenden Informationen sind alternative Angaben zulässig. Für Mischpackungen müssen Herkunftsinformationen für jede Fleischsorte separat angegeben werden. Es wird ein Rückverfolgbarkeits- und Überwachungssystem implementiert, um Vermischung verschiedener Herkünfte zu begrenzen und die Vorschriften einzuhalten. Die Herkunftskennzeichnung gilt auch für nicht vorverpacktes Fleisch. Die Kennzeichnung kann schriftlich oder elektronisch erfolgen, wobei ein Aushang im Laden ausreicht, wenn das Fleisch hauptsächlich aus einem Land stammt. Zusätzlich gibt es spezielle Regelungen für Rindfleisch, die detaillierte Angaben zur Rückverfolgbarkeit und Herkunft beinhalten.
Änderung der Vergütung für Solar-Einspeisung bei Neuanlagen ab Februar
Der Bereich der erneuerbaren Energien erfährt ebenfalls eine Anpassung: Ab dem ersten Februar 2024 tritt eine wichtige Anpassung bei der Vergütung für neu installierte Solaranlagen in Deutschland in Kraft, wie im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) festgelegt. Bisher konnte überschüssiger Strom gegen eine Vergütung ins Netz abgegeben werden. Während die Möglichkeit weiterhin bestehen bleibt, wird die Vergütung für neu installierte Anlagen alle sechs Monate um ein Prozent gesenkt. Diese Reduktion beginnt mit einer Verringerung von 8,2 Ct/kWh auf 8,1 Ct/kWh, wie photovoltaik.org in einem Beitrag erläutert, wobei diese Maßnahme vor allem diejenigen betreffe, die planen, neue Solaranlagen zu installieren.
Arzneimittel-Zuzahlung vereinfacht
Im Bereich der Gesundheitsversorgung erleichtert ein neues Gesetz ab dem ersten Februar 2024 die Zuzahlung für Arzneimittel. Das Arzneimittellieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) bringt neue Regelungen mit sich, die darauf abzielen, die Belastung der Patienten durch Zuzahlungen zu reduzieren, vornehmlich in Situationen, in denen die gewünschten Arzneimittel nicht verfügbar sind, wie apotheke adhoc in einem Online-Beitrag betonte.
Nach den neuen Vorgaben wird die Zuzahlung im Falle des Austauschs des verschriebenen Arzneimittels gegen mehrere Packungen mit geringerer Packungsgröße oder bei der Abgabe einer Teilmenge aus einer Packung nur einmalig erhoben, wie es weiter heißt. Das bedeutet, dass die Zuzahlung sich auf die Packungsgröße bezieht, die der verordneten Menge entspricht, anstatt dass für jede kleinere Einzelpackung eine separate Zuzahlung fällig wird. Diese Änderung soll primär in Fällen von Lieferengpässen bei Arzneimitteln für Erleichterung sorgen. Ziel ist es, die finanzielle Belastung der Versicherten zu verringern und die Abwicklung in den Apotheken zu vereinfachen.
Streaming-Dienste im Umbruch: Änderungen bei Prime Video, Netflix und Spotify
Ab dem 5. Februar 2024 wird Amazon Prime Video in Deutschland Werbung einführen, wie das Unternehmen laut eigenen Angaben berichtet hat. Die Werbung wird "in begrenztem Umfang" geschaltet, wobei Amazon das Ziel verfolgt, weniger und relevantere Werbung als im linearen Fernsehen zu zeigen. Nutzer, die weiterhin ein werbefreies Erlebnis wünschen, haben jedoch die Möglichkeit, dies durch eine zusätzliche monatliche Gebühr von 2,99 Euro zu erreichen. Es ist noch unklar, wie Amazon mit Kunden umgehen wird, die derzeit über ein laufendes Jahresabonnement verfügen, da die Einführung von Werbung eine wesentliche Vertragsänderung darstellt und möglicherweise ein Recht auf Sonderkündigung mit sich bringt, wie hifi.de in einem Online-Beitrag berichtet.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft Nutzer älterer Sony-TVs und Blu-ray-Player. Ab Ende Februar 2024 wird die Netflix-App auf Sony-TVs der HX-, EX- und W-Serie, die zwischen 2011 und 2013 hergestellt wurden, nicht mehr funktionieren, wie ein Online-Beitrag von netzwelt berichtet. Betroffene Nutzer können dabei jedoch auf Alternativen wie Googles Chromecast, Apple TV oder Amazon Fire TV Stick zurückgreifen, um weiterhin Netflix-Inhalte zu streamen.
Mithin steht bei Spotify eine Preiserhöhung für das Premium-Abo im Duo- oder Familienformat bevor. Bis zum 28. Februar 2024 müssen Nutzer der Preiserhöhung zustimmen, andernfalls wird ihr Premium-Abo automatisch gekündigt und sie werden auf die kostenlose Version zurückgestuft, wie ein Beitrag von CHIP abschließend verrät.
Digital Service Act: Mehr Verbraucherrechte und strengere Regeln für digitale Dienste
Der Digital Services Act (DSA), der am 17. Februar 2024 in Kraft tritt, stellt eine weitere bedeutende Neuerung in der Regulierung digitaler Dienste dar. Er schafft einen rechtlichen Rahmen für das Marktverhalten digitaler Dienstanbieter, mit dem Ziel, ein sichereres, faireres und transparenteres Online-Umfeld für Unternehmen und Verbraucher zu schaffen. Laut einem Online-Beitrag der Europäischen Kommission stärkt der DSA die Rechte der Verbraucher, insbesondere durch verbesserte Beschwerdemöglichkeiten und die Möglichkeit, illegale Inhalte leichter zu melden. Der DSA führt auch strengere Datenschutzregeln ein, wie das Verbot zielgerichteter Werbung für Minderjährige und die Beschränkung der Verwendung sensibler Daten für Werbezwecke. Darüber hinaus verbessert der DSA auch die Sicherheit von online verkauften Produkten, indem sichergestellt wird, dass diese den EU-Standards entsprechen. Verbraucher sollen dabei besser über die realen Verkäufer der online erworbenen Produkte informiert werden. Die Regeln des DSA sind in der gesamten EU direkt anwendbar und traten bereits am 25. August 2023 für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen in Kraft, wie abschließend betont wird.
D. Maier / Redaktion finanzen.net
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