EZB offenbar bereit zur Aktivierung von Anleihenkaufprogramm OMT
Die Europäische Zentralbank (EZB) ist laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Bloomberg zum gezielten Ankauf der Staatsanleihen einzelner Euro-Länder im Rahmen so genannter Outright Monetary Transactions (OMT) bereit.
Bloomberg berichtet unter Berufung auf informierte Personen, im EZB-Rat würde es keinen ernsthaften Widerstand gegen OMT geben, sollte sich der Einsatz dieses 2012 geschaffenen Instruments als notwendig erweisen.
Zwar habe der EZB-Rat bei seiner außerordentlichen Sitzung in der vergangenen Woche ein anderes Anleihekaufprogramm über 750 Milliarden Euro auf den Weg gebracht, doch würde OMT wohl auf breite Zustimmung stoßen. Das im Rahmen der Corona-Krise verabschiedete PEPP-Ankaufprogramm erlaubt der EZB bei Staatsanleihekäufen zumindest vorübergehende Abweichungen vom EZB-Kapitalschlüssel.
Längerfristig würden aber hohe Ankäufe von Anleihen besonders gefährdeter Länder wie Italien und Spanien noch höhere Ankäufe deutscher Bundesanleihen erfordern. Der EZB-Rat hat daher angedeutet, dass er die bestehenden Obergrenzen für den Besitzanteil der nationalen Zentralbanken an den ausstehenden Anleihen eines Staats (Emittentenlimit) so deutlich wie erforderlich anheben würde.
OMT-Ankäufe wären insofern eleganter, als alleine spanische, griechische oder italienische Anleihen angekauft werden könnten. Die EZB hatte das OMT-Programm 2012 geschaffen, um der in dieser Zeit an den Finanzmärkten herrschenden Wahrnehmung zu begegnen, dass einzelne Länder durch eine Spekulation auf steigende Anleihezinsen aus dem Euro herausgedrängt werden könnten.
Eine Schwierigkeit ist allerdings, dass von OMT begünstigte Länder eine Kreditlinie des Rettungsfonds ESM haben müssten, die ihrerseits mit Auflagen verbunden ist. Dem Vernehmen nach könnten sich die Staats- und Regierungschefs des Euroraums aber darauf einigen, wegen der Corona-Krise nur sehr lockere Auflagen zu machen.
In Deutschland war das bisher nie aktivierte Programm auf Widerstand gestoßen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte das Programm auf Anfrage des Bundesverfassungsgerichts aber für rechtmäßig erklärt.
FRANKFURT (Dow Jones)
Weitere News
Bildquellen: Jorg Hackemann / Shutterstock.com