BGH: Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar
Die Cum-Ex-Geschäfte, bei denen Banken und Investoren den Staat um Milliardenbeträge betrogen haben, sind strafbar. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals in einem Grundsatzurteil bestätigt.
von Redaktion €uro am Sonntag
Damit wurden zwei britische Aktienhändler rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt. Aber auch die beteiligte Hamburger Privatbank Warburg muss 176 Millionen Euro an die Staatskasse zahlen.
Das höchstrichterliche Urteil ist richtungsweisend, denn immer noch beschäftigen zahlreiche Cum-Ex-Fälle die Justiz; insgesamt geht es um Milliardensummen. Die Angeklagten hätten vorsätzlich gehandelt und die Geschäfte nur betrieben, um die Finanzämter zu Steuererstattungen zu veranlassen, urteilte der BGH. Es habe sich um vorsätzliche Steuerhinterziehung gehandelt. Das Argument der Verteidiger, es hätte hier eine Gesetzeslücke gegeben, wies der Senat zurück. "Eine Lücke gab es hier nicht", sagte der Vorsitzende Richter Rolf Raum. Die Taten, die zwischen 2007 und 2011 von den Angeklagten verübt wurden, seien auch nicht verjährt.
Bei den Cum-Ex-Geschäften ließen sich Anleger einmal gezahlte Kapitalertragsteuer auf Aktien-Dividenden mithilfe von Banken mehrfach erstatten. Zahlreiche Banken gerieten deshalb ins Visier der Ermittler.
Das Landgericht Bonn hatte im März 2020 zwei britische Aktienhändler zu Bewährungsstrafen verurteilt. Ihre Aussagen, die wesentlich zur Aufklärung beigetragen hatten, wertete das Gericht damals als strafmildernd. Das Landgericht verfügte auch die Einziehung der Gewinne aus den illegalen Geschäften. Neben der Warburg Bank wurde auch ein Angeklagter zur Zahlung von 14 Millionen Euro verurteilt. Die Angeklagten und die Warburg Bank hatten Revision eingelegt, die nun aber im Wesentlichen erfolglos blieb.
Das Karlsruher Urteil war auch in Frankfurt mit Spannung erwartet worden: Dort verhandelt das Landgericht gegen fünf Beschäftigte der insolventen Maple Bank, denen vorgeworfen wird, den Staat mit Cum-Ex-Geschäften um 390 Millionen Euro gebracht zu haben. Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt sagte auf Anfrage, man fühle sich durch das BGH-Urteil bestätigt. Barbara Livonius, die Verteidigerin des damaligen Geschäftsführers der Maple Bank, nennt das Urteil "nicht unerwartet". Allerdings käme es auf den Einzelfall an und darauf, inwieweit "umfassender, belastbarer Steuerrechtsrat eingeholt wurde, auf den man sich verlassen durfte". Ihr Mandant war von der renommierten Steuerkanzlei Freshfields beraten worden.
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