EQS-News: BayWa AG: Öffentliche Bekanntmachung des gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermins
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EQS-News: BayWa AG
/ Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung
Werbung Werbung Im Namen des Restrukturierungsbeauftragten Dr. Hubert Ampferl erfolgt nachfolgende Veröffentlichung:
ISIN DE 0005194005 WKN 519400
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Das Gericht hat am 15.04.2025 folgenden Beschluss erlassen und folgende Hinweise erteilt: Termin zur Erörterung des Restrukturierungsplans und der Stimmrechte der Planbetroffenen sowie zur Abstimmung über den Restrukturierungsplan wird bestimmt auf:
Donnerstag, 15.05.2025, 10:00 Uhr Paulaner am Nockherberg, Hochstraße 77, 81541 München Werbung Werbung Einlass ab 8:00 Uhr
Weiter dient der Termin möglicherweise zur Abstimmung über einen nach Erörterung seitens der organschaftlichen Vertreter der Schuldnerin eventuell gemäß den §§ 45 Absatz 4 StaRUG, 240 Insolvenzordnung vorgelegten geänderten Restrukturierungsplan. Die Planbetroffenen, die Schuldnerin und der Restrukturierungsbeauftragte werden zu diesem Termin geladen. Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist durch das Amtsgericht München im Internet (www.restrukturierungsbekanntmachung.de) und über den Bundesanzeiger öffentlich bekannt zu machen, § 85 Abs. 2 Nr. 1 StaRUG. Darüber hinaus wird der Restrukturierungsbeauftragte den Erörterungs- und Abstimmungstermin europaweit bekannt machen. Planbetroffene Finanzgläubiger sind aufgefordert, im Termin Erklärungen zu der im Plan vorgesehenen Wahloption gegenüber der Schuldnerin abzugeben. Hinweise: 1. Der Restrukturierungsplan nebst Anlagen, die Stellungnahme des Restrukturierungsbeauftragten gem. §§ 77 Abs. 2, 76 Abs. 4 StaRUG und diese Terminsbestimmung werden den planbetroffenen Gläubigern und den planbetroffenen Aktionären nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen über das Webportal www.baywa-starug.de elektronisch zugänglich gemacht.
2. Eine Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts des Restrukturierungsplans ist frei über das Webportal www.baywa-starug.de abrufbar.
3. Der Erörterungs- und Abstimmungstermin wird als physische Präsenzversammlung abgehalten, ohne Möglichkeit der (virtuellen) Teilnahme von einem anderen Ort im Wege einer Bild- und Tonübertragung i.S.d. § 128a Abs. 1 ZPO.
4. Ton- und Bildaufzeichnungen sind nicht gestattet.
5. Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist nicht öffentlich. Es finden Eingangskontrollen statt. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen.
Die Zutritts- und Teilnahmeberechtigung ist nur unter folgenden Voraussetzungen gegeben:
6. Der Termin und die Abstimmung können auch dann durchgeführt werden, wenn nicht alle Planbetroffenen teilnehmen.
7. Wenn Sie als Planbetroffener an dem Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen wollen, werden Sie gebeten mitzubringen:
und zusätzlich
Ansonsten tragen Sie das Risiko, nicht zur Teilnahme am Termin zugelassen zu werden. 8. Auf Antrag eines Planbetroffenen, der gegen den Restrukturierungsplan gestimmt hat, ist die Bestätigung des Plans zu versagen, wenn der Antragsteller durch den Restrukturierungsplan voraussichtlich schlechter gestellt wird, als er ohne den Plan stünde (§ 64 Abs. 1 S. 1 StaRUG). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag nur zulässig ist, wenn der Antragsteller dem Plan im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und spätestens im Erörterungs- und Abstimmungstermin mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, durch den Plan voraussichtlich schlechter gestellt zu werden, als er ohne den Plan stünde (§ 64 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 S. 3 StaRUG). Ein Antrag eines Planbetroffenen gem. § 63 Abs. 2 StaRUG dahingehend, dass infolge einer unzutreffenden Bewertung des Unternehmens die Voraussetzungen für eine gruppenübergreifende Mehrheitsentscheidung nach dem §§ 26 bis 28 StaRUG nicht gegeben sind, ist nur zulässig, wenn der Antragsteller dem Plan bereits im Abstimmungsverfahren schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat. Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen gerichtlichen Beschluss, durch den – nach Annahme des Planes durch die Planbetroffenen – der Restrukturierungsplan bestätigt wird (§§ 60 - 65 StaRUG), die sofortige Beschwerde gemäß § 66 Abs. 2 StaRUG nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
9. Eine vorherige Anmeldung zur Teilnahme am Erörterungs- und Abstimmungstermin und zur Ausübung des Stimmrechts im Abstimmungstermin ist nicht erforderlich. Lediglich zur Erleichterung der organisatorischen Vorbereitung werden die planbetroffenen Gläubiger und Aktionäre jedoch gebeten, über die E-Mail-Adresse baywa-starug@stp.one mitzuteilen, ob sie an dem Termin teilnehmen werden und ob sie sich vertreten lassen. Es werden auch bei vorheriger Mitteilung der Teilnahme keine Eintrittskarten zum Termin übersandt.
10. Eine Bewirtung der Teilnehmenden ist nicht vorgesehen.
Dr. Hubert Ampferl als Restrukturierungsbeauftragter in der Restrukturierungssache BayWa AG
16.04.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | BayWa AG |
Arabellastraße 4 | |
81925 München | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 (0)89/ 9222-3691 |
Fax: | +49 (0)89/ 9212-3680 |
E-Mail: | presse@baywa.de |
Internet: | www.baywa.com |
ISIN: | DE0005194062, DE0005194005, DE000A351PD9 |
WKN: | 519406, 519400, A351PD |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange |
EQS News ID: | 2119288 |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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2119288 16.04.2025 CET/CEST
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