EQS-HV: Springer Nature AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2025 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

24.04.25 15:05 Uhr

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EQS-News: Springer Nature AG & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Springer Nature AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2025 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

24.04.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Springer Nature AG & Co. KGaA Berlin - ISIN DE000SPG1003 - - Wertpapierkennnummer SPG100 - Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, 5. Juni 2025, um 10:00 Uhr MESZ stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung (eindeutige Kennung des Ereignisses: SPG062025oHV) eingeladen. Die ordentliche Hauptversammlung 2025 der Sprinter Nature AG & Co. KGaA, Berlin, Deutschland,
wird auf Grundlage von § 25 Abs. 3 der Satzung der Springer Nature AG & Co. KGaA als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) durchgeführt.


Die gesamte Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte live im Internet unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

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im passwortgeschützten Internetservice mit Bild und Ton über das Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich über elektronische Briefwahl oder Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der Gesellschaft, Heidelberger Platz 3, 14197 Berlin, Deutschland.

Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.

Zu weiteren Einzelheiten vgl. die weiteren Angaben und Hinweise am Ende der Einberufung im Anschluss an die Tagesordnung.

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Sämtliche Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats beabsichtigen, an der Hauptversammlung während der gesamten Dauer teilzunehmen.

Überblick über die Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des jeweils durch den Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der Springer Nature AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024 und des Konzernabschlusses der Springer Nature Gruppe für das Geschäftsjahr 2024, des zusammengefassten Konzernlageberichts der Springer Nature AG & Co. KGaA und der Springer Nature Gruppe für das Geschäftsjahr 2024 (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats

TOP 2

Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024

TOP 3

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2024

TOP 5

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

TOP 6

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2025 und ggf. weiterer unterjähriger Finanzinformationen in den Geschäftsjahren 2025 und 2026 sowie des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Geschäftsjahr 2025

TOP 7

Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat

TOP 8

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2024

TOP 9

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin

TOP 10

Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung und die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Aufsichtsrats

TOP 11

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags zwischen Springer Nature AG & Co. KGaA (herrschendes Unternehmen) und Springer Nature One GmbH (beherrschtes Unternehmen)

I.

Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des jeweils durch den Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der Springer Nature AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024 und des Konzernabschlusses der Springer Nature Gruppe für das Geschäftsjahr 2024, des zusammengefassten Konzernlageberichts der Springer Nature AG & Co. KGaA und der Springer Nature Gruppe für das Geschäftsjahr 2024 (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 171 AktG gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG, § 32 Abs. 4 der Satzung erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung (Punkt 2 der Tagesordnung). Die genannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

zugänglich. Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist kein Beschluss zu fassen.

TOP 2

Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den vorgelegten Jahresabschluss der Springer Nature AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024 festzustellen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von EUR 26.500.000,00 wie folgt zu verwenden:

a)

Ausschüttung eines Betrags in Höhe von EUR 25.855.568,57 (entspricht einer Dividende in Höhe von EUR 0,13 je zum Zeitpunkt dieser Hauptversammlung dividendenberechtigter Stückaktie),

b)

Vortrag des Restbetrags in Höhe von EUR 644.431,43 auf neue Rechnung.

Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,13 je dividendenberechtigter Stammaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.

Der Anspruch auf die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). Die Zahlung der Dividende ist somit für den 11. Juni 2025 vorgesehen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2024

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.

TOP 6

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2025 und ggf. weiterer unterjähriger Finanzinformationen in den Geschäftsjahren 2025 und 2026 sowie des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Geschäftsjahr 2025

Gestützt auf eine entsprechende Empfehlung seines Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor zu beschließen:

6.1

Die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wird für das Geschäftsjahr 2025 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2025 (§§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG) und ggf. weiterer unterjähriger Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2025 und im Geschäftsjahr 2026 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung (§ 115 Abs. 7 WpHG) gewählt;

6.2

Die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wird für das Geschäftsjahr 2025 zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung gewählt.

Die Wahl zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung unter Tagesordnungspunkt 6.2 erfolgt vorsorglich und bedingt auf das Wirksamwerden einer deutschen Umsetzungsvorschrift, in der der deutsche Gesetzgeber eine separate Bestellung des Abschlussprüfers oder der Prüfungsgesellschaft zum Zweck der Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) durch die Hauptversammlung vorsieht und die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht bereits (einschließlich durch Übergangsbestimmungen) dem Abschlussprüfer obliegt.

Über die vorstehenden Tagesordnungspunkte 6.1 und 6.2 soll einzeln abgestimmt werden.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt wurde.

TOP 7

Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gem. § 96 Abs. 1 AktG i.V.m. § 278 Abs. 3 AktG und § 15 Abs. 1 der Satzung aus acht Mitgliedern zusammen, die allesamt von den Anteilseignern zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Frau Dr. Sabine Knauer und Herr Dr. Ewald Walgenbach haben mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung ihre Mandate als Mitglieder des Aufsichtsrats niedergelegt. Daher sind Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat erforderlich. Wenn ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheidet, erfolgt die Wahl eines Nachfolgers gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds.

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Präsidial- und Nominierungsausschusses vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:

7.1

Bernd Hirsch, wohnhaft in Gütersloh, Deutschland, selbständiger Berater und Mitglied in mehreren Aufsichtsräten

7.2

Thomas del Marmol, wohnhaft in London, Großbritannien, Managing Director BC Partners LLP.

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 5. Juni 2025 für die verbleibende Amtszeit der ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder, d.h. für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2027 entscheidet.

Die Wahlen erfolgen im Wege der Einzelwahl.

Der Wahlvorschlag erfüllt die gesetzlichen Vorgaben sowie die vom Aufsichtsrat entsprechend der insoweit einschlägigen Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils und des Diversitätskonzepts für das Gesamtgremium an.

Die vorgeschlagenen Kandidaten und die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Herr Hirsch und Herr del Marmol verfügen jeweils über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung.

Gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex werden die vorgeschlagenen Kandidaten darauf achten, dass ihnen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht; außerdem hat sich der Aufsichtsrat vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.

Weitere Angaben zu den zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten, insbesondere die Lebensläufe der Kandidaten, die Angaben zu anderen Mandaten nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG und entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex enthalten, finden sich im Anschluss an die Tagesordnung unter Ziffer II.

TOP 8

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2024

Gemäß § 162 AktG haben die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat einen Vergütungsbericht für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt. Der vollständige Vergütungsbericht mit beigefügtem Prüfvermerk ist von der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

zugänglich.

Die persönliche haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen.

TOP 9

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder der persönlich haftenden Gesellschafterin

Gemäß § 120a Abs. 1-3 AktG hat der Aufsichtsrat das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der persönlich haftenden Gesellschafterin der Hauptversammlung bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre zur Billigung vorzulegen. Das Vergütungssystem ist von der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

zugänglich.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, das unter der Internetadresse der Gesellschaft unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

zugänglich gemachte Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin zu billigen.

TOP 10

Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung und die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Aufsichtsrats

Gemäß § 113 Abs. 3 AktG ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen, wobei ein die Vergütung bestätigender Beschluss zulässig ist.

§ 23 Abs. 1 der Satzung sieht vor, dass den Aufsichtsratsmitgliedern für ihre Tätigkeit eine von der Hauptversammlung zu bewilligende Vergütung gewährt werden kann. Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 12. September 2024 hat eine solche vor dem Börsengang der Gesellschaft wie folgt festgelegt:

 

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung von 60.000 EUR. Jedoch beträgt die jährliche Vergütung für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats das Doppelte und für den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats das Anderthalbfache dieses Betrags. § 23 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft gilt für den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat entsprechend.

Der Vorsitzende des Präsidial- und Nominierungsausschusses und die Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhalten jeweils zusätzlich eine jährliche Vergütung von 30.000 EUR; jedes andere Mitglied des Präsidial- und Nominierungsausschusses und jedes andere Mitglied des Prüfungsausschusses erhält jeweils zusätzlich eine jährliche Vergütung von 15.000 EUR, jeweils sofern der entsprechende Ausschuss im betreffenden Geschäftsjahr mindestens einmal getagt hat. § 23 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft gilt für den Vorsitz oder die Mitgliedschaft im Präsidial- und Nominierungsausschuss bzw. im Prüfungsausschuss entsprechend.

Die Vergütung ist nach dem Ende des jeweiligen Geschäftsjahres zahlbar. Die Bestimmungen der Satzung bleiben unberührt.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat sind nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass die am 12. September 2024 beschlossene Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats weiterhin angemessen ist und keiner Änderung bedarf.

Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist von der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

zugänglich.

Die persönliche haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats zu bestätigen und das unter der Internetadresse der Gesellschaft unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

zugänglich gemachte Vergütungssystem zu billigen.

TOP 11

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags zwischen der Gesellschaft (herrschendes Unternehmen) und Springer Nature One GmbH (beherrschtes Unternehmen)

Die Springer Nature AG & Co. KGaA als herrschendes Unternehmen (Organträgerin) beabsichtigt, mit ihrer direkten Tochtergesellschaft, der Springer Nature One GmbH, als beherrschtem Unternehmen (Organgesellschaft) den nachfolgend beschriebenen Ergebnisabführungsvertrag zu schließen.

Der Ergebnisabführungsvertrag hat den folgenden Inhalt:

 

„Die Organträgerin hält an dem 100.000,00 EUR betragenden Stammkapital der Organgesellschaft 99,716 % der Geschäftsanteile der Organgesellschaft. Die verbleibenden 0,284 % der Geschäftsanteile der Organgesellschaft hält die Organgesellschaft selbst. Die Organträgerin hält damit 100 % der Stimmrechte in der Organgesellschaft. Die Parteien beabsichtigen, eine körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft (§§ 14 ff. KStG, § 2 Abs. 2 GewStG) mit steuerlicher Wirkung ab 01. Januar 2025 zu errichten und vereinbaren zu diesem Zweck Folgendes:

§ 1

Gewinnabführung

1.1 Die Organgesellschaft verpflichtet sich, vorbehaltlich einer Bildung und Auflösung von Rücklagen nach § 1.2, ihren gesamten während der Vertragsdauer, ohne die Gewinnabführung entstehenden Gewinn an die Organträgerin abzuführen. Als Gewinn gilt der um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und um den nach § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrten Betrag verminderte Jahresüberschuss. Es gelten die Bestimmungen des § 301 AktG in der jeweils gültigen Fassung entsprechend.

1.2 Die Organgesellschaft kann mit Zustimmung der Organträgerin Beträge aus dem Jahresüberschuss in die Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, soweit dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Betrachtung wirtschaftlich begründet ist. Während der Vertragsdauer gebildete andere Gewinnrücklagen sind auf Verlangen der Organträgerin wieder aufzulösen und als Gewinn abzuführen.

1.3 Die Verpflichtung der Organgesellschaft zur Abführung ihres gesamten Gewinns umfasst auch Gewinn aus der Veräußerung ihrer sämtlichen Vermögensgegenstände. Dies gilt nicht für nach Auflösung der Organgesellschaft anfallende Gewinne.

1.4 Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von Kapitalrücklagen (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) oder von vorvertraglichen Gewinnrücklagen (§ 266 Abs. 3 A III HGB), vorvertraglichen Kapitalrücklagen (§ 266 Abs. 3 A II HGB) oder vorvertraglichen Gewinnvorträgen (§ 266 Abs. 3 A IV HGB) ist ausgeschlossen.

1.5 Die Gewinnabführung darf den in § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung genannten Betrag nicht überschreiten.

§ 2

Verlustübernahme

Für die Verlustübernahme gelten die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.

§ 3

Fälligkeit

Der Anspruch auf Abführung des Gewinns nach § 1 dieses Vertrages entsteht mit Ablauf des letzten Tages eines jeden Geschäftsjahres der Organgesellschaft. Er ist mit Wertstellung zu diesem Zeitpunkt fällig.

§ 4

Wirksamwerden, Dauer und Kündigung

4.1 Dieser Vertrag wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Organträgerin und der Gesellschafterversammlung der Organgesellschaft geschlossen. Er wird wirksam mit Eintragung in das Handelsregister der Organgesellschaft und gilt rückwirkend ab dem Beginn des im Zeitpunkt der Eintragung dieses Vertrages im Handelsregister laufenden Geschäftsjahres der Organgesellschaft.

4.2 Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Geschäftsjahres der Organgesellschaft ordentlich gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung ist jedoch erstmals zum Ende des Geschäftsjahres der Organgesellschaft möglich, mit dessen Ablauf die steuerliche Mindestlaufzeit im Sinne der § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 17 KStG, § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG in der jeweils gültigen Fassung erfüllt ist.

4.3 Dieser Vertrag kann jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Organträgerin die Mehrheit der Stimmen in der Gesellschafterversammlung der Organgesellschaft verliert.

§ 5

Verschiedenes

5.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht notarielle Beurkundung erforderlich ist, und der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Organgesellschaft und der Gesellschafterversammlung der Organträgerin. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages werden mit Eintragung in das Handelsregister wirksam.

5.2 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Im Falle von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieses Vertrages geht die deutsche Fassung vor.

5.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so werden hierdurch die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Falle hiermit, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt bzw. die Lücke durch diejenige Bestimmung auszufüllen, die sie nach ihrer wirtschaftlichen Absicht vereinbart hätten, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten.“

Die persönliche haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem Abschluss des Ergebnisabführungsvertrags zwischen der Springer Nature AG & Co. KGaA als herrschendem Unternehmen und der Springer Nature One GmbH als beherrschtem Unternehmen wird zugestimmt.

Von der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

die folgenden Unterlagen zugänglich:

der Entwurf des Ergebnisabführungsvertrags zwischen der Springer Nature AG & Co. KGaA und der Springer Nature One GmbH,

die Jahresabschlüsse der Springer Nature AG & Co. KGaA für die Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 (der Jahresabschluss der Springer Nature AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024 ist unter Tagesordnungspunkt 2 Gegenstand der Beschlussfassung über die Feststellung und ist als solcher ebenfalls über die angegebene Internetseite der Gesellschaft zugänglich)

die Lageberichte der Springer Nature AG & Co. KGaA für die Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 (der zusammengefasste Lagebericht der Springer Nature AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2024 ist Gegenstand der Vorlage unter Tagesordnungspunkt 1 und als solcher ebenfalls über die angegebene Internetseite der Gesellschaft zugänglich)

die Jahresabschlüsse der Springer Nature One GmbH für die Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 sowie

der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame Bericht des Vorstands der Springer Nature Management AG und der Geschäftsführung der Springer Nature One GmbH.

Die Springer Nature AG & Co. KGaA ist zum Zeitpunkt der Hauptversammlung alleinige Gesellschafterin der Springer Nature One GmbH. Aus diesem Grund sind von der Springer Nature AG & Co. KGaA an außenstehende Gesellschafter weder Ausgleichszahlungen noch Abfindungen zu gewähren und ist keine Vertragsprüfung durch einen sachverständigen Prüfer gemäß § 293b AktG erforderlich.

II.

Anlagen zu Tagesordnungspunkt 7: Weitere Angaben zu den zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten

1.

Bernd Hirsch, wohnhaft in Gütersloh, Deutschland, selbständiger Berater und Mitglied in mehreren Aufsichtsräten

ZUR PERSON

geboren am 24. Juli 1970 in Ellwangen

Diplomkaufmann Studium der Betriebswirtschaftslehre (Universität Würzburg)


BERUFLICHER WERDEGANG

1998 Audit Manager, Arthur Andersen, Stuttgart

2001 Director Mergers & Acquisitions, Carl Zeiss Gruppe, Oberkochen

2002 Finanzvorstand, Carl Zeiss Meditec AG, Jena

2009 Finanzvorstand, Symrise AG, Holzminden

2016 Finanzvorstand, Bertelsmann, Gütersloh

2021 Finanzvorstand, COFRA Holding AG, Schweiz

2025 Selbstständiger Berater


Herr Hirsch ist derzeit Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 1 AktG:

Symrise AG, Holzminden, Mitglied des Aufsichtsrats

Herr Hirsch ist derzeit Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 AktG:

Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck GmbH + Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Derzeit bestehen die folgenden weiteren wesentlichen Tätigkeiten von Herrn Hirsch im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Selbstständiger Berater

Herr Hirsch ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck GmbH + Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG. Die Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG ist Alleineigentümerin der GvH Vermögensverwaltungsgesellschaft XXXIII mbH, die ein wesentlich an der Springer Nature AG & Co. KGaA beteiligter Aktionär ist. Zwischen Springer Nature und der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck bestehen zahlreiche geschäftliche Beziehungen (z.B. im Rahmen von Erbringung von Versicherungsleistungen, Lizenzverträgen und Mietverhältnissen).

2.

Herr Thomas del Marmol, wohnhaft in London, Großbritannien, Managing Director BC Partners LLP

ZUR PERSON

geboren am 19. Februar 1988 in Brüssel, Belgien

BA und Master (M.Sc.) in Business Engineering, Solvay Business School of Economics & Management, Brüssel


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2012-2015 M&A-Berater bei Lazard, Inc.

Seit 2015 Managing Director bei BC Partners LLP, London, Großbritannien


Herr del Marmol ist derzeit nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 1 AktG.

Herr del Marmol ist derzeit Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 AktG:

Aliaxis S.A., Brüssel (Mitglied des Verwaltungsrats (Board of Directors))

Cypher Topco B.V., Amsterdam (Mitglied des Verwaltungsrats (Board of Directors))

Derzeit bestehen die folgenden weiteren wesentlichen Tätigkeiten von Herrn del Marmol im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Managing Director der BC Partners LLP

Herr del Marmol ist Managing Director der BC Partners LLP. Die BC Partners LLP berät Fonds, denen mehrheitlich die Springer Science+Business Media Galileo Participation S.à r.l. gehört, die ein wesentlich an der Springer Nature AG & Co. KGaA beteiligter Aktionär ist.

III.

Weitere Angaben und Hinweise

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 198.888.989 und ist eingeteilt in 198.888.989 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme. Die Gesellschaft selbst hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien, so dass die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 198.888.989 beträgt.

Voraussetzung für die Ausübung von Aktionärsrechten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Die für Aktiengesellschaften maßgeblichen Vorschriften gelten gemäß § 278 Abs. 3 AktG sinngemäß für die Springer Nature AG & Co. KGaA, soweit sich aus den speziellen Vorschriften der §§ 278 ff. AktG oder aus dem Fehlen eines Vorstands auf Ebene der KGaA nichts anderes ergibt.

1.

Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

Die persönlich haftende Gesellschafterin hat gemäß § 118a Abs. 1 AktG i.V.m. § 25 Abs. 3 der Satzung der Springer Nature AG & Co. KGaA beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung 2025 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist daher ausgeschlossen.

Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen am 5. Juni 2025 ab 10:00 Uhr (MESZ) im Internet unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton übertragen.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Über den passwortgeschützten Internetservice können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren unter anderem ihre Aktionärsrechte ausüben.

Für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Die hierfür erforderlichen persönlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten nach der Anmeldung zur Hauptversammlung mit dem „HV-Ticket“ zugeschickt. Einzelheiten hierzu finden sich im Abschnitt „2. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes". Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.

Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und sonstige durch § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich des passwortgeschützten Internetservices bedienen. Die Gesellschaft stellt ihnen auf Wunsch einen elektronischen Zugang zur Verfügung.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich durch elektronische Briefwahl (im Wege der elektronischen Kommunikation) oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Einzelheiten werden nachfolgend dargestellt.

2.

Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Zuschaltung sowie zur Ausübung des Stimmrechts und der versammlungsbezogenen Aktionärsrechte sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die gemäß § 26 Abs. 2 der Satzung rechtzeitig angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung gemäß § 26 Abs. 3 der Satzung nachgewiesen haben.

Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und hat in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung den 14. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ, sog. „Nachweisstichtag“) bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nach; hierfür reicht ein Nachweis nach § 67c Abs. 3 AktG aus.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens zum 29. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ; maßgeblich ist der Zugang bei der Gesellschaft), per Post oder E-Mail zugehen:

Springer Nature AG & Co. KGaA
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangsdaten für den passwortgeschützten Internetservice sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

3.

Zugang zum passwortgeschützten Internetservice und elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung

Die Gesellschaft hat für Zwecke der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung einen passwortgeschützten Internetservice unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

eingerichtet, über den ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen, Vollmachten erteilen sowie Stimmrechte und weitere Aktionärsrechte ausüben können. Der passwortgeschützte Internetservice wird auf der Internetseite der Springer Nature AG & Co. KGaA unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

voraussichtlich ab dem 15. Mai 2025 zugänglich sein.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes (siehe hierzu den Abschnitt „2. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes“) wird dem Aktionär oder dem Bevollmächtigten ein HV-Ticket für die Hauptversammlung übersandt, auf dem die Zugangsdaten zum passwortgeschützten Internetservice unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

abgedruckt sind. Mit diesen Zugangsdaten kann sich der Aktionär oder der Bevollmächtigte zum passwortgeschützten Internetservice anmelden und hierüber Aktionärsrechte ausüben.

Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.

Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und andere gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen können sich des passwortgeschützten Internetservices bedienen.

Bei Nutzung des passwortgeschützten Internetservices und Anklicken des Buttons „Betreten der Hauptversammlung“ während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 5. Juni 2025 sind die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet.

Die elektronische Zuschaltung ermöglicht Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten, in der virtuellen Hauptversammlung Aktionärsrechte, insbesondere das Rede-, Antrags- und Auskunftsrecht, auszuüben. Die elektronische Zuschaltung ermöglicht jedoch weder eine Teilnahme an der Versammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG noch eine Stimmrechtsausübung im Wege der elektronischen Teilnahme im Sinne des § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG.

4.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung der Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt im Zusammenhang mit der Hauptversammlung für die Ausübung der Aktionärsrechte einschließlich des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Ausübung der Aktionärsrechte oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Mit dem Nachweisstichtag ist keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes verbunden. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Ausübung der Aktionärsrechte und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Ausübung der Aktionärsrechte oder auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen nach dem Nachweisstichtag erworbenen Aktien nur zur Ausübung der Aktionärsrechte berechtigt, soweit sie sich von dem zum Nachweisstichtag maßgeblichen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

5.

Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Aktionäre und deren Bevollmächtigte können ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation durch elektronische Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben (siehe hierzu den Abschnitt „2. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes“).

Briefwahlstimmen können über den passwortgeschützten Internetservice unter

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gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren (mit den entsprechenden Zugangsdaten) ab dem 15. Mai 2025 bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung am 5. Juni 2025 abgegeben, geändert oder widerrufen werden.

Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater oder sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen, Vereinigungen, Institute bzw. Unternehmen können sich der elektronischen Briefwahl bedienen.

6.

Vertretung durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die ihre Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung nicht persönlich ausüben möchten, können sich durch bevollmächtigte Dritte, z.B. durch einen Intermediär (etwa ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl vertreten lassen. Auch im Fall einer Vertretung durch Dritte sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich (siehe hierzu den Abschnitt „2. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes“). Die Erteilung der Vollmacht, ihre Änderung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft müssen in Textform oder elektronisch über den passwortgeschützten Internetservice unter

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gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen, wenn kein Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), keine Aktionärsvereinigung, kein Stimmrechtsberater oder keine andere gemäß § 135 AktG gleichgestellte Person zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird.

Aktionäre werden in diesem Fall gebeten, zur Erteilung der Vollmacht in Textform das Formular zu verwenden, das die Gesellschaft hierfür bereitstellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen mit dem HV-Ticket zugesandt und steht auch unter

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zum Download zur Verfügung.

Die Vollmacht, ihre Änderung, ihr Widerruf oder der Nachweis der Bevollmächtigung können der Gesellschaft vor der Hauptversammlung per Post oder E-Mail spätestens bis zum Ablauf des 4. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ; maßgeblich ist der Zugang bei der Gesellschaft), an die folgende Adresse übermittelt werden:

Springer Nature AG & Co. KGaA
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München

E-Mail: springer@linkmarketservices.eu

Ab dem 15. Mai 2025 kann eine Vollmacht zudem unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice unter

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übermittelt, geändert oder widerrufen werden. Am Tag der virtuellen Hauptversammlung können Vollmachten ausschließlich unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservices erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Für die Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung von Intermediären (z.B. von Kreditinstituten), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder anderen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen gilt § 135 AktG. Insbesondere bedarf die Bevollmächtigung nicht der Textform, aber ist von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Zudem muss die Vollmachtserklärung vollständig sein und darf ausschließlich mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere gemäß § 135 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigen wollen, sollten sich mit diesem bzw. dieser über die Form der Vollmacht abstimmen.

Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl (siehe hierzu den Abschnitt „5. Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl“) oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (siehe hierzu den Abschnitt „7. Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter“) ausüben. Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.

7.

Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter

Aktionäre können sich zudem bei der Stimmrechtsausübung in der virtuellen Hauptversammlung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Auch im Fall einer Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich (siehe hierzu den Abschnitt „2. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes“).

Den Stimmrechtsvertretern müssen eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten oder nicht an der Abstimmung teilnehmen. Die Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Redebeiträgen, Auskunftsverlangen, Anträgen oder Wahlvorschlägen oder zur Erklärung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung entgegen.

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können per Post oder E-Mail an die vorstehend im Abschnitt „6. Vertretung durch einen Bevollmächtigten“ genannte Postanschrift oder E-Mail-Adresse bis zum Ablauf des 4. Juni 2025, 24:00 Uhr MESZ, oder ab dem 15. Mai 2025 unter Nutzung des unter

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zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung am 5. Juni 2025 erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Ein entsprechendes Formular wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Anteilsbesitznachweis als Teil des HV-Tickets zugesandt und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

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zum Download zur Verfügung.

Auch bevollmächtigte Dritte, einschließlich Intermediären (z.B. Kreditinstituten), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder anderer gemäß § 135 AktG gleichgestellter Personen, können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen.

8.

Weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung

Stimmabgaben per elektronischer Briefwahl bzw. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter zu Tagesordnungspunkt 3 (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns) behalten ihre Gültigkeit auch im Falle der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gelten die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebenen Briefwahlstimmen beziehungsweise Weisungen an die Stimmrechtsvertreter entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

9.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 278 Abs. 3 i.V.m. § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, Abs. 4, §§ 127, 131 Abs. 1, § 130a, § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG

 

9.1 Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000,00 Euro erreichen, können gemäß §§ 278 Abs. 3, 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen sind schriftlich an die Springer Nature AG & Co. KGaA zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also bis zum Ablauf des 5. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die nachstehende Adresse:

Springer Nature AG & Co. KGaA
persönlich haftende Gesellschafterin
Springer Nature Management Aktiengesellschaft
Hauptversammlung
Heidelberger Platz 3
14197 Berlin
Deutschland

Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung im Sinne des § 122 Abs. 2 AktG können der Gesellschaft unter den Voraussetzungen des § 126a des Bürgerlichen Gesetzbuchs auch in elektronischer Form an die E-Mail Adresse hauptversammlung@springernature.com übermittelt werden.

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin über den Antrag halten. Auf die Berechnung der Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, sofern sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem über die Internetadresse

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zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

9.2 Gegenanträge und Wahlvorschläge

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, Gegenanträge zu Vorschlägen der persönlich haftenden Gesellschafterin und/oder des Aufsichtsrats zu bestimmten Tagesordnungspunkten gemäß §§ 278 Abs. 3, 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern gemäß §§ 278 Abs. 3, 127 AktG zu stellen.

Bis zum Ablauf des 21. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachstehend genannten Adresse bei der Gesellschaft zugegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden gemäß §§ 278 Abs. 3, 126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs und etwaiger Begründungen unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

In § 126 Abs. 2 AktG führt Gründe auf, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und dessen etwaige Begründung nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Eine etwaige Begründung braucht insbesondere dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

Springer Nature AG & Co. KGaA
persönlich haftende Gesellschafterin
Springer Nature Management Aktiengesellschaft
Hauptversammlung
Heidelberger Platz 3
14197 Berlin
Deutschland
E-Mail: hauptversammlung@springernature.com

Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die gemäß §§ 278 Abs. 3, 126, 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 126 Abs. 4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Die Gesellschaft ermöglicht, dass das Stimmrecht zu diesen Anträgen oder Wahlvorschlägen ab diesem Zeitpunkt ausgeübt werden kann. Sofern der Aktionär, der den Antrag oder Wahlvorschlag gestellt hat, nicht ordnungsgemäß legitimiert und nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Antrag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden.

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben darüber hinaus das Recht, in der Versammlung im Wege der Videokommunikation Anträge und Wahlvorschläge im Rahmen ihres Rederechts zu stellen (siehe hierzu den Abschnitt „9.4 Rederecht“).

Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Bestimmungen unberührt.

9.3 Einreichung von Stellungnahmen

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, nach §§ 278 Abs. 3, 130a Abs. 1 bis 4 AktG vor der Hauptversammlung Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation (in Textform oder im Video- oder Audioformat) über den passwortgeschützten Internetservice unter

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gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren einzureichen.

Stellungnahmen in Textform sind gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren als Datei im Dateiformat PDF mit einer empfohlenen Dateigröße von maximal 50 MB einzureichen. Stellungnahmen im Videoformat sind gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren in den Dateiformaten MPEG-4 oder MOV einzureichen; sie dürfen eine Dateigröße von 1 GB nicht überschreiten. Die Einreichung mehrerer Stellungnahmen ist möglich. Es sind nur solche Stellungnahmen im Videoformat zulässig, in denen der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter selbst in Erscheinung tritt.

Die Stellungnahmen sind bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 30. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), einzureichen. Stellungnahmen müssen in deutscher Sprache verfasst sein und einen Bezug zur Tagesordnung der Hauptversammlung aufweisen.

Ordnungsgemäß eingereichte Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung werden bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 31. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), in dem nur für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte zugänglichen passwortgeschützten Internetservice unter

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zugänglich gemacht. Mit dem Einreichen erklärt sich der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter damit einverstanden, dass die Stellungnahme unter Nennung seines Namens im passwortgeschützten Internetservice unter

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zugänglich gemacht wird.

Die Gesellschaft wird Stellungnahmen unter den Voraussetzungen der §§ 130a Abs. 3 Satz 4, 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3 oder Nr. 6 AktG nicht veröffentlichen, also wenn sich die persönlich haftende Gesellschafterin durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, wenn die Stellungnahme in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder Beleidigungen enthält oder wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird. Stellungnahmen werden auch dann nicht veröffentlicht, wenn diese keinen Bezug zur Tagesordnung der Hauptversammlung haben.

Die Gesellschaft behält sich vor, als Video- oder Audiobeiträge eingereichte Stellungnahmen unmittelbar vor oder während der Hauptversammlung ganz oder teilweise einzuspielen und sich zu eingereichten Stellungnahmen zu äußern.

Anträge und Wahlvorschläge sowie Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, die in einer vor der Hauptversammlung eingereichten Stellungnahme enthalten sind, werden durch diese Einreichung in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt. Das Stellen von Anträgen bzw. Unterbreiten von Wahlvorschlägen (siehe dazu den Abschnitt „9.2 Gegenanträge und Wahlvorschläge“), die Ausübung des Auskunftsrechts (siehe dazu den Abschnitt „9.5 Auskunftsrecht“) sowie die Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung (siehe dazu den Abschnitt „9.6 Erklärung von Widersprüchen“) ist ausschließlich auf den in dieser Einberufung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich.

9.4 Rederecht

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben ein Rederecht in der Versammlung im Wege der Videokommunikation. Ab ca. 1 Stunde vor Beginn der Hauptversammlung ist im passwortgeschützten Internetservice unter

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über die Schaltfläche „Wortmeldetisch“ ein virtueller Wortmeldetisch zugänglich, über den die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten ihren Redebeitrag anmelden können.

Das Rederecht umfasst insbesondere auch das Recht, Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG zu stellen sowie Auskünfte nach § 131 Abs. 1 AktG zu verlangen (siehe dazu den Abschnitt „9.5 Auskunftsrecht“).

Gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der Springer Nature AG & Co. KGaA bestimmt der Versammlungsleiter die Reihenfolge der Wortbeiträge und kann gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 der Satzung das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für den einzelnen Redner festzulegen.

Die komplette virtuelle Hauptversammlung einschließlich der Videokommunikation wird im passwortgeschützten Internetservice über das System MeetingBase abgewickelt. Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die ihren Redebeitrag über den virtuellen Wortmeldetisch anmelden wollen, müssen sicherstellen, dass sie mit ihrem Computer oder Mobilgerät eine gute und stabile Internetverbindung haben und dabei eine aktuelle Version eines der folgenden Browser verwenden: Chrome, Edge oder Safari. Außerdem muss JavaScript aktiviert sein. Für Redebeiträge müssen auf den Endgeräten eine Kamera und ein Mikrofon, auf die vom Browser aus zugegriffen werden kann, zur Verfügung stehen. Eine weitere Installation von Softwarekomponenten oder Apps auf den Endgeräten ist nicht erforderlich. Personen, die sich über den virtuellen Wortmeldetisch für einen Redebeitrag angemeldet haben, werden im passwortgeschützten Internetservice für ihren Redebeitrag freigeschaltet. Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär bzw. Bevollmächtigtem und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

9.5 Auskunftsrecht

Jedem ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär bzw. seinem Bevollmächtigten ist gemäß §§ 278 Abs. 3, 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung von der persönlich haftenden Gesellschafterin Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Das Auskunftsrecht umfasst auch die Möglichkeit, weitere Fragen zu bereits von der persönlich haftenden Gesellschafterin erteilten Antworten zu stellen.

Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter festlegen wird, dass das vorgenannte Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, d.h. im Rahmen der Ausübung des Rederechts über den passwortgeschützten Internetservice unter

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ausgeübt werden darf (siehe hierzu den Abschnitt „9.4 Rederecht“). Auf anderen Wegen können solche Auskunftsverlangen voraussichtlich nicht gestellt werden.

§ 131 Abs. 4 Satz 1 AktG bestimmt, dass dann, wenn einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär eine Auskunft außerhalb der Hauptversammlung gegeben worden ist, diese Auskunft jedem anderen Aktionär bzw. dessen Bevollmächtigtem auf dessen Verlangen in der Hauptversammlung zu geben ist, auch wenn sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich ist.

Gemäß § 131 Abs. 5 Satz 1 AktG kann zudem ein Aktionär, dem eine Auskunft verweigert wird, verlangen, dass seine Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die Niederschrift über die Verhandlung aufgenommen werden.

Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung wird gewährleistet, dass Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, ihr Verlangen nach § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG sowie ihr Verlangen nach § 131 Abs. 5 Satz 1 AktG außer im Rahmen des Rederechts und des dafür vorgesehenen Verfahrens im Wege der Videokommunikation auch im Wege der elektronischen Kommunikation über den passwortgeschützten Internetservice unter

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gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren mit den entsprechenden Zugangsdaten in der Hauptversammlung übermitteln können.

9.6 Erklärung von Widersprüchen

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben gemäß §§ 278 Abs. 3, 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG das Recht, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation zu erklären. Widersprüche können über den passwortgeschützten Internetservice unter

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gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren während der Hauptversammlung, d.h. von der Eröffnung der Hauptversammlung an bis zu ihrer Schließung, erklärt werden.

Darüber hinaus haben Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten auch im Rahmen ihres Rederechts die Möglichkeit, Widerspruch zu Protokoll des Notars zu erklären. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können keine Weisungen zum Einlegen von Widersprüchen entgegennehmen.

9.7 Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 278 Abs. 3 i.V.m. § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1 und Abs. 4, §§ 127, 131 Abs. 1, § 130a, 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG stehen auf der folgenden Internetseite der Gesellschaft zum Abruf zur Verfügung:

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

Ergänzende Informationen

1.

Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung; Internetseite

Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG, eine Übersicht mit den Angaben gemäß § 125 AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab der Einberufung der Hauptversammlung und während der Dauer der Hauptversammlung über die folgende Internetseite der Gesellschaft abrufbar:

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

Etwaige veröffentlichungspflichtige Ergänzungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden ebenfalls über diese Internetseite zugänglich gemacht. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

Während der virtuellen Hauptversammlung wird das Teilnehmerverzeichnis vor der ersten Abstimmung allen ordnungsgemäß angemeldeten und elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionären und ihren Bevollmächtigten über den passwortgeschützten Internetservice unter

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zur Verfügung stehen.

Eine Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG können Abstimmende innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung unter der E-Mail-Adresse hauptversammlung@springernature.com anfordern.

2.

Zeitangaben in dieser Einberufung

Sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung beziehen sich für Daten bis einschließlich 29. März 2025 auf die mitteleuropäische Zeit (MEZ) und für Daten ab einschließlich 30. März 2025 auf die mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ). Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MEZ minus eine Stunde bzw. UTC = MESZ minus zwei Stunden.

3.

Hinweis zum Datenschutz

Die rechtskonforme Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten haben für die Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und deren Stimmrechtsvertreter und etwaiger Bevollmächtigten (insbesondere den Namen, die Anschrift, Sitz/Wohnort, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien sowie Nummer des HV-Tickets und Zugangsdaten zum passwortgeschützten Internetservice einschließlich der genutzten IP-Adresse) erfolgt auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze.

Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Ausübung von Aktionärsrechten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung zwingend erforderlich und erfolgt zu diesem Zweck für jeden sich anmeldenden Aktionär oder seinen Bevollmächtigten. Die Gesellschaft ist für die Erhebung und Verarbeitung verantwortlich. Es ist unsere rechtliche Verpflichtung, eine Hauptversammlung durchzuführen und die Ausübung des Stimmrechts zu ermöglichen. Hierfür müssen wir die benannten Daten verarbeiten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist hierbei das Aktiengesetz i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die für die Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragten Dienstleister erhalten nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung der Gesellschaft.

Personenbezogene Daten der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten werden ausschließlich in Ländern verarbeitet, die der Europäischen Union angehören.

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs- und Löschungsrechte entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Diese Rechte können die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich und jederzeit über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Springer Nature AG & Co. KGaA
persönlich haftende Gesellschafterin
Springer Nature Management Aktiengesellschaft
Hauptversammlung
Heidelberger Platz 3
14197 Berlin
oder E-Mail: hauptversammlung@springernature.com

Der Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft ist erreichbar unter: dataprotection@springernature.com

Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu unseren Aufbewahrungspflichten und den Rechten der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, stehen auf der Internetseite der Gesellschaft

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

zum Abruf zur Verfügung.

Mindestangaben gemäß § 125 AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 („EU-DVO“)

A. Inhalt der Mitteilung

1.

Eindeutige Kennung des Ereignisses: Ordentliche virtuelle Hauptversammlung der Springer Nature AG & Co. KGaA (Formale Angabe gemäß EU-DVO: SPG062025oHV)

2.

Art der Mitteilung: Einberufung der Hauptversammlung (Formale Angabe gemäß EU-DVO: NEWM)

B. Angaben zum Emittenten

1.

ISIN: DE000SPG1003

2.

Name des Emittenten: Springer Nature AG & Co. KGaA, Berlin, Deutschland

C. Angaben zur Hauptversammlung

1.

Datum der Hauptversammlung: 5. Juni 2025 (Formale Angabe gemäß EU-DVO: 20240605)

2.

Uhrzeit der Hauptversammlung: 10:00 Uhr MESZ (Formale Angabe gemäß EU-DVO: 8:00 Uhr UTC)

3.

Art der Hauptversammlung: Ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (Formale Angabe gemäß EU-DVO: GMET)

4.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes: Heidelberger Platz 3, 14197 Berlin, URL zum passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft zur Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie zur Ausübung der Aktionärsrechte: https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

5.

Aufzeichnungsdatum: 14. Mai 2025, 24:00 Uhr MESZ (14. Mai 2025, 22:00 Uhr UTC) (Formale Angabe gemäß EU-DVO: 20250514)

6.

Internetseite zur Hauptversammlung/URL:

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

Weitere Informationen zur Einberufung der Hauptversammlung (Blöcke D bis F der Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212): Informationen über die Teilnahme an der Hauptversammlung (Block D), die Tagesordnung (Block E) sowie die Angabe der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte (Block F) sind auf folgender Internetseite zu finden:

https://ir.springernature.com/de/annual-general-meeting/

 

Berlin, Deutschland, im April 2025

Springer Nature AG & Co. KGaA

Die persönlich haftende Gesellschafterin
Springer Nature Management Aktiengesellschaft

Der Vorstand



24.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Springer Nature AG & Co. KGaA
Heidelberger Platz 3
14197 Berlin
Deutschland
E-Mail: hauptversammlung@springernature.com
Internet: https://ir.springernature.com/de
ISIN: DE000SPG1003

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2123632  24.04.2025 CET/CEST

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09.04.2025Springer Nature BuyGoldman Sachs Group Inc.
26.03.2025Springer Nature BuyGoldman Sachs Group Inc.
19.03.2025Springer Nature OverweightJP Morgan Chase & Co.
19.03.2025Springer Nature BuyDeutsche Bank AG
19.03.2025Springer Nature OverweightBarclays Capital
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