Drohende Klagen?

Elon Musk twittert über Tesla-Privatisierung: Darf er das überhaupt?

08.08.18 21:46 Uhr

Elon Musk twittert über Tesla-Privatisierung: Darf er das überhaupt? | finanzen.net

Brandheiße Informationen von Tesla-Chef Elon Musk ließen gestern das Twitter-Netzwerk förmlich glühen. Er überlege, Tesla von der Börse zu nehmen, lautete Musks Tweet, womit er auch die Tesla-Aktie in eine Kursexplosion twitterte. Doch: Ist eine solche Ankündigung via Tweet überhaupt erlaubt?

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Dass Tesla-Chef Elon Musk von Konventionen nicht viel hält, hat er in der Vergangenheit oft bewiesen. Seine Aktionen an den Grenzen des Altbewährten, des guten Geschmacks und sogar des rechtlich Erlaubten reichen vom Tesla-Roadster im Weltall über einen derben Aprilscherz via Twitter bis hin zur öffentlichen Beleidigung von Analysten und Medienvertretern - und einer nachgeschobenen ebenso öffentlichen Entschuldigung. All dies lässt jedoch auch die Tesla-Aktie nicht unberührt, wie die Vergangenheit zeigt. Wie eng Elon Musks Aussagen mit dem Kurs der Aktie verknüpft sind, zeigte sich erst vor wenigen Tagen, als Musk im Anschluss an die Vorlage denkbar schlechter Quartalszahlen die Tesla-Aktie mit einem Versprechen für die Zukunft und einer Entschuldigung trotz aller negativer Vorzeichen in die Höhe schnellen ließ. Dass der Aktienkurs nach einem Tweet mit dem Inhalt "Ich erwäge, die Tesla Aktie für 420 US-Dollar zu privatisieren. Die Finanzierung dafür ist gesichert" ebenfalls eine starke Reaktion zeigen würde, darf also als mehr als erwartbar gelten.

Nun drängt sich eine Frage auf: Durfte Elon Musk eine solche Nachricht überhaupt via Twitter verbreiten?

Hat Elon Musk mit seinem Tweet gegen Gesetze verstoßen?

Eine Ankündigung solcher Tragweite auf Twitter hinterlässt einen faden Beigeschmack, haftet dem sozialen Netzwerk doch der Charakter von Unverbindlichkeit an. Spätestens seit US-Präsident Donald Trump hat die Weltöffentlichkeit jedoch zur Kenntnis nehmen müssen, dass auch wichtige Entscheidungen über soziale Medien kommuniziert werden können. Trotzdem: Erlaubt ist ein solches Vorgehen nicht zwangsläufig. Die US-amerikanische Regelung zur Offenlegungspflicht für Unternehmen besagt hierzu, dass Unternehmen verpflichtet sind, "wichtige Informationen in einer Weise zu verteilen, die vernünftigerweise so ausgelegt ist, dass diese Informationen allgemein und nicht exklusiv der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden." Zwar folgen Elon Musks Twitter-Account 22 Millionen Menschen, ob dies jedoch als nicht-exklusive Verbreitung von Informationen gelten kann, muss dennoch fraglich bleiben. Ein Tweet schließt in erster Linie zumindest jene aus, die keinen eigenen Twitter-Account besitzen. Einen Präzedenzfall gibt es zwar bislang nicht, jedoch löste ein Beitrag von Netflix-CEO Reed Hastings auf seiner persönlichen Facebook-Seite über die Zuschauerzahlen kürzlich eine Untersuchung der US-Börsenaufsicht SEC aus. Dabei stellte die Agentur klar, dass ein Social-Media-Post allein nicht ausreiche, es sei denn, Investoren würden rechtzeitig vorgewarnt, dass sie dieses Medium für Informationen in den Blick nehmen sollen. Tatsächlich hat Tesla seine Investoren einmal derart vorgewarnt, wenn auch beiläufig. Ein Tweet aus 2013 weist darauf hin:

In dem Dokument, auf den sich der Tweet bezieht heißt es: "Für weitere Informationen folgen Sie bitte Elon Musks und Teslas Twitter-Accounts." Doch ist eine solche, denkbar beiläufige, Information, die im aktuellen Fall sogar Jahre zurückliegt, überhaupt ausreichend? Ira Matetsky, ein Partner bei Ganfer Shore Leeds & Zauderer in Manhattan, wurde von "MarketWatch" zu diesem Thema befragt. "Wenn ein Unternehmen seine Gewinnveröffentlichungen immer in einer konventionellen Art veröffentlicht hat und es Investoren nicht alarmiert hat, dann kann das ein Problem sein, weil ein Investor, der zufällig den Twitter-Feed beobachtet, einen unfairen Vorteil hat", so Matetsky. Musk sei jedoch eine Art Ausnahmefall, da sein Twitter-Account tatsächlich hohe Aufmerksamkeit genieße und der Tweet nahezu zeitgleich auch über viele Finanzmedien ausgestrahlt wurde. Ein Anwalt würde dieses Argument zumindest ins Feld führen, vermutet Matetsky weiter.

Was hat Elon Musk mit diesem Tweet eigentlich beabsichtigt?

Neben der Frage, ob das Medium für diese Information gesetzmäßig war, drängt sich ebenfalls die Frage auf, ob die Äußerung an sich legal war. "Wenn seine Äußerungen den Zweck hatten, den Aktienkurs zu bewegen, könnten sie Manipulation sein oder sogar Börsenbetrug", warnte Harvey Pitt, der Ex-Chef der Börsenaufsicht SEC, auf "CNBC". Dies würde potenziellen Klägern gegen Tesla in die Hände spielen. "Wenn die Finanzierung gesichert ist, dann ist dies eine faktische Aussage", sagte John C. Coffee, Direkter des Center for Corporate Governance an der Columbia Law School. "Aber wenn er [Musk] das nicht beweisen kann, droht eine große Klage, da Leerverkäufer dadurch [den Tweet und die anschließende Marktreaktion] hart getroffen wurden", so Coffee weiter. Die Frage, ob die Privatisierung also tatsächlich durch eine Finanzierung gesichert ist - wie Musk es in seinem Tweet behauptet - ist demnach entscheidend über die Erfolgsaussichten einer Klage gegen Tesla. Die im Übrigen mit großer Wahrscheinlichkeit eine riesige Sammelklage sein würde - bestehend aus den verlustreichen Short-Sellern, denen der Tesla-Aktienkurs in der Vergangenheit ohnehin schon übel mitspielte.

Wie ernsthaft war die Privatisierungs-Ankündigung von Elon Musk also?

Allein die Tatsache der drohenden Klage, im Fall, dass die von Musk getwitterte Aussage falsch sein sollte, spricht dafür, dass Musks Tweet ernst gemeint war. Er selbst bekräftigte dies später in einer Mail an seine fast 40.000 Angestellten. Er halte das für den besten Weg, um ohne Druck von Quartalszahlen, "Angriffe" von Spekulanten und "wilde Kurssprünge" langfristig operieren zu können, so Musk. Anteilseigner könnten ihre Aktien behalten, was ihm am liebsten wäre, oder sich die Anteile zum besagten Preis von 420 US-Dollar abkaufen lassen. Schuldig blieb der Tesla-Chef jedoch weitere Aussagen darüber, wie diese Finanzierung konkret aussehen solle. Tesla selbst ist bislang noch nicht nachhaltig profitabel, mit einem Marktwert von aktuell fast 64 Milliarden Dollar jedoch deutlich wertvoller als alle anderen US-Autokonzerne und demnach potenziell attraktiv für geneigte Investoren - wie etwa Saudi-Arabien. Kurz bevor Musk seinen Tweet veröffentlichte, berichtete nämlich die "Financial Times", dass Saudi-Arabiens Staatsfonds Tesla-Aktien im Wert von zwei Milliarden Dollar erstanden habe, was einem Anteil von 4,5 Prozent entspricht. Möglich also, dass Teslas Buyout durch saudisches Geld finanziert werden könnte.

Darf Musk eine Tesla-Privatisierung einfach so entscheiden?

Selbst wenn Elon Musk sich tatsächlich für eine Privatisierung Teslas entscheiden sollte - was nach seinen eigenen Aussagen noch nicht sicher sei - könnte er dies jedoch nicht im Alleingang entscheiden und Tesla auf eigene Faust von der Börse nehmen. Dafür bräuchte er erst die Zustimmung der Aktionäre und damit die zweier Investmentfirmen sowie natürlich die des saudi-arabischen Staatsfonds als neuem Großanteilseigner. Dennoch: Die Idee liegt nun auf dem Tisch und wird aus den Köpfen der Investoren und der US-Börse generell nicht mehr wegzuwischen sein. Die Privatisierung Teslas ist somit ein Faktor, der beim Handel mit Tesla-Aktien ab jetzt ins Kalkül gezogen werden muss. Dass Elon Musk eigentlich ohnehin gar kein Aktienunternehmen betreiben wolle, stellte der namhafte Analyst Gene Munster von Loup Ventures bereits heraus. Musks "Mission für Tesla (die weltweite Einführung nachhaltiger Energie zu beschleunigen) ist sowohl groß als auch langfristig und macht es schwierig, die vierteljährlichen Erwartungen der Investoren zu erfüllen", führt Munster aus. Er glaubt, dass es zu einem Drittel wahrscheinlich sei, dass Tesla privatisiert wird, denkt aber, dass der Preis höher sein muss, um die Aktionäre und den Vorstand zur Zustimmung zu bewegen. Wie auch immer Elon Musk entscheidet - für die Zukunft wird es nun wohl obligatorisch sein, den Twitter-Feed des Tesla-Chefs im Auge zu behalten.

Redaktion finanzen.net

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Bildquellen: ODD ANDERSEN/AFP/Getty Images, VCG/VCG via Getty Images

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