Deutschland in der Warteschleife
Zwar wartet in diesen Tagen niemand auf Godot; aber dennoch erinnert einiges an absurdes Theater.
Die einen Warten seit Monaten auf einen Impftermin, andere auf Testergebnisse, das Ende von Quarantänezeiten, viele auf Laden- und Restaurantöffnungen, Friseurtermine, auf Schul- und Kitabesuche und manch einer träumt sogar schon von dem nächsten Malle-Flieger. Und Anleger? Viele warten auf Klarheit und Planungssicherheit. Denn seit Jahresbeginn gelten neue Regelungen für die steuerliche Behandlung von Termingeschäften - Verluste dürfen nur bis maximal 20.000 Euro pro Jahr verrechnet werden und auch nur mit eng definierten Gewinnklassen. Was genau steuerlich als Termingeschäft einsortiert wird - diese Klarheit steht noch aus.
Zugegeben: Die wenigsten Dinge im Leben sind eindimensional und simpel. In der Regel sind Sachverhalte vielschichtig und komplex. Bei praktisch jeder Fragestellung gibt es unterschiedliche Blicke darauf, und am Ende steht häufig eine Abwägungsentscheidung. Das gilt auch bei so konkreten Fragen wie der Besteuerung von Wertpapieren.
Tatsache ist jedoch: Hunderttausende Privatanleger, Vermögensverwalter und / oder Portfoliomanager sind im Ungewissen. Die begrenzte steuerliche Verlustverrechnung wird immer mehr zum Hemmschuh für aktive und auf Sicherheit bedachte Anleger. Eine Wertpapierkultur mit aktiven und mündigen Anlegern erfordert immer auch einen adäquaten steuerlichen Rahmen. Es besteht weiterhin die Sorge, dass die Unwucht im Jahressteuergesetz durch das ausstehende Schreiben des Bundesfinanzministeriums noch weiter verschärft wird. Konkret geht es um die Frage, ob Hebelprodukte wie Optionsscheine und Knock-Out-Produkte unter die steuerliche Definition der Termingeschäfte fallen.
Viele Argumente sprechen dafür, zu einer engen und klaren Abgrenzung von Termingeschäften im Steuerrecht zu kommen. Und auch dann wäre die Unwucht im Steuersystem - unbegrenzte Besteuerung von Gewinnen auf der einen Seite, aber nur begrenzte Anrechnung von Verlusten auf der anderen Seite - noch nicht behoben. Bleibt zu hoffen, dass bei aller Abwägung am Ende eine gute Entscheidung für die Anleger getroffen wird. Dann hätte sich das Warten gelohnt.
Der DDV ist die Branchenvertretung der führenden Emittenten derivativer Wertpapiere. Er fördert den Derivatemarkt und somit die Akzeptanz von Zertifikaten, Aktienanleihen und Optionsscheinen. Zu den Zielen zählen Anlegerschutz, Verbesserung der Verständlichkeit und Transparenz. Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schließt jegliche Regressansprüche aus.