BKA geht häufiger gegen terroristische Online-Inhalte vor

03.04.25 15:22 Uhr

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WIESBADEN/BONN (dpa-AFX) - Das Bundeskriminalamt hat im vergangenen Jahr deutlich häufiger Internetunternehmen verpflichtet, terroristische Inhalte von Webseiten zu nehmen. Es habe 482 solcher Entfernungsanordnungen gegeben und damit fast doppelt so viele wie 2023 (249), teilten das Bundeskriminalamt und die Bundesnetzagentur mit. Die Anordnungen gingen an ausländische Hosting-Diensteanbieter. Sie müssen die Inhalte dann binnen einer Stunde löschen. Gravierende Verstöße gegen diese Frist stellte das BKA nicht fest.

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Gegen inländische Anbieter ordnete das BKA die Inhaltsentfernung nicht an. Von ausländischen Behörden gingen aber elf Anordnungen gegen deutsche Hostinganbieter ein - neun mehr als 2023.

Die Rechtsgrundlage, auf der die Anordnungen erfolgen, ist aus dem Jahr 2021 - sie ist also noch relativ jung. Die damals beschlossene EU-Verordnung soll verhindern, dass das Internet von Terroristen genutzt wird, um mit ihren Botschaften Menschen einzuschüchtern oder zu radikalisieren. Außerdem soll unterbunden werden, dass Terrorgruppierungen im Internet Anhänger anwerben und Aktivitäten steuern.

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Zahlen gehen steil nach oben

Die Vorstufe zu den verpflichtenden Anordnungen sind Löschersuchen an die Firmen, die auf Freiwilligkeit basieren. Auch hier gab es eine deutliche Zunahme: Waren es 2023 noch 7.240 Löschersuchen von BKA und Polizei, so schnellte diese Zahl 2024 auf 17.045 hoch. In den allermeisten Fällen kamen die Unternehmen dem Ersuchen nach. Taten sie es nicht, so hatten die Behörden mit der Entfernungsanordnung ein schärferes Schwert in der Hand.

Warum die Zahlen so deutlich anstiegen, ob es an verschärften Kontrollen oder einer Zunahme von terroristischen Online-Inhalten lag, erklärten die Autoren in dem Bericht nicht. Vermutlich spielt beides eine Rolle.

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"Die jüngsten Zahlen zeugen davon, dass die Verbreitung terroristischer Online-Inhalte ein großes Problem ist und bleibt", sagte der Innen- und Digitalpolitiker Konstantin von Notz (Grüne) als Reaktion auf den Bericht. "Der wehrhafte Rechtsstaat muss sich der Bekämpfung der zunehmenden Verbreitung entsprechender Inhalte auch zukünftig entschlossen annehmen." Dass die zuständigen Sicherheits- und Aufsichtsbehörden entschlossen vorgingen, begrüße er ausdrücklich. Dies sei auch nötig, da sich die Betreiber sozialer Netzwerke und anderer Online-Plattformen häufig ihrer Verantwortung entzögen, sagte der Bundestagsabgeordnete./wdw/DP/stw

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