Gewinnrücklagen
Aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres ist es Unternehmen gestattet, Gewinnrücklagen zu bilden. Diese dienen der sogenannten Innenfinanzierung eines Unternehmens, dürfen jedoch nicht aus Fremdkapital gebildet werden.
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Aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres ist es Unternehmen gestattet, Gewinnrücklagen zu bilden. Diese dienen der sogenannten Innenfinanzierung eines Unternehmens, dürfen jedoch nicht aus Fremdkapital gebildet werden.