Achtung Kostenfalle - Diese Spar-Tipps sollten Haustierbesitzer kennen
Dabei spielt es bereits eine Rolle, um welches Haustier es sich handelt. Für einen Hund fällt beispielsweise im Gegensatz zu einer Katze eine Hundesteuer an, die laut dem Bundesfinanzministerium "ordnungspolitische Ziele" verfolgt und dazu beitragen soll, "die Zahl der Hunde zu begrenzen".
Diese Versicherung verhindert hohe Kostenfallen
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist laut der Verbraucherzentrale ein "absolutes Muss" und kann die Haustierbesitzer in jedem Fall vor hohen Kosten bewahren. Halter haften für die Schäden, die das Tier verursacht - völlig gleich, ob sie eine Schuld trifft oder nicht. In diesen Fällen greift eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, die die Haustierhalter vor den Kosten des Schadens bewahrt. Die Jahresprämie für Hunde liegt demnach deutlich unter 100 Euro. Bei Katzenbesitzern werden die "Folgen von unkalkulierbarem Verhalten" von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt.
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Lohnen sich die Beiträge zur Tierkrankenversicherung?
Arztbesuche und gegebenenfalls spezielle medizinisch notwendige Eingriffe sind oft und sehr schnell mit einer hohen Kostensumme verbunden. Ein Fall für eine Tierkrankenversicherung?
Nicht unbedingt. Die Verbraucherzentrale warnt vor dem Abschluss einer Tierkrankenversicherung, da sie sich nur in seltenen Fällen lohnt. Eine Tierkrankenversicherung erstattet Tierarzt- und Operationskosten für ambulante, stationäre und chirurgische Behandlungen, die Medikamente, Unterbringung und die Diagnostik - jedoch nur in medizinisch notwendigen Fällen. Standardleistungen wie Impfungen oder Kastrationen bzw. Sterilisationen fallen häufig nicht unter den Versicherungsschutz. Um eine Versicherung abschließen zu können, gibt es oft ein Mindest- und ein Höchstalter. Je älter das Haustier bei Vertragsabschluss ist, desto teurer ist im Regelfall der Versicherungsbeitrag.
Die Gebührenordnung und Selbstbeteiligung (meist 20 Prozent, da im Regelfall nur 80 Prozent der erstattungsfähigen Kosten übernommen werden) sehen trotz Versicherung vor, dass ein großer Betrag nach wie vor selbst bezahlt werden muss. Und das, obwohl Hundebesitzer laut der Verbraucherzentrale jährlich zwischen 120 und 1.300 Euro bzw. Katzenhalter zwischen 160 und 560 Euro an die Versicherung bezahlen. Deshalb kann es laut der Verbraucherzentrale sinnvoll sein, statt der Tierkrankenversicherung eine OP-Kostenversicherung abzuschließen, mit der die teuren Operationskosten zu einem Teil erstattet werden. Auf die Tierkrankenversicherung könne ganz verzichtet werden, sofern für den Ernstfall eine Rücklage gebildet wurde und Geld auf dem Konto für etwaige Notfälle reserviert wurde.
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Futter in großen Mengen und selbstgemachtes Spielzeug
Beim Tierfutter lassen sich erhebliche Preisunterschiede feststellen. Selbstverständlich sollte unabhängig von den Kosten keinesfalls auf hochwertiges Tierfutter verzichtet werden. Hochwertige Nahrung kann die Gesundheit des Tieres fördern, was wiederum auf Dauer zu Einsparungen bei Tierarztkosten führt. Hier kann es sich anbieten, das Futter in möglichst großen Säcken statt in kleinen Mengen zu kaufen. Doch das sollte keinen Einfluss auf die regelmäßigen an das Haustier ausgegebenen Futtermengen haben. Auf die Ernährung des Haustieres sollte streng geachtet werden, denn übergewichtige Tiere haben häufig mit Schmerzen, Erschöpfung, aber auch schweren Krankheiten zu kämpfen. Das wiederum führt zu höheren tierärztlichen Kosten.
Zudem muss es nicht immer das teure, neue Spielzeug aus dem Fachgeschäft oder der Zoohandlung sein. Für das Haustier spielt es keine Rolle, woher das Spielzeug stammt oder wie viel es gekostet hat. Ein hausgemachtes Spielzeug kann dem Tier genauso viel Freude bereiten. Eine leere Plastikflasche in einer Socke für Hunde oder Kartons bzw. Bällchen aus zerknülltem Papier für Katzen eignen sich laut der Tierbetreuungsbörse "Pawshake" ebenso hervorragend zum Spielen. Außerdem bieten Rettungsgruppen oftmals gebrauchte Haustierausrüstung wie Boxen, Betten oder auch Spielzeug in gutem Zustand an. Auch ein Kauf von Gebrauchtgegenständen kann, sofern diese vor der Verwendung gründlich gereinigt werden, in Betracht gezogen werden.
Redaktion finanzen.net
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