Was ist eigentlich "Wintergeld"?
Unterstützung für saisonabhängige Branchen
Der Begriff "Wintergeld" mag zunächst verwirrend erscheinen, aber er bietet wichtige Unterstützung für Arbeitnehmer in spezifischen Sektoren während der kalten Jahreszeit, insbesondere im Baugewerbe. Während der kalten Jahreszeit, in der oft weniger Arbeit anfällt oder Mitarbeiter unter schwierigen Wetterbedingungen im Freien arbeiten müssen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um finanzielle Hilfe zu erhalten. Eine Möglichkeit der Unterstützung für Unternehmen, witterungs- oder wirtschaftsbedingte Arbeitsausfälle zu kompensieren, stellt das Saison-Kurzarbeitergeld dar, wie die Bundesagentur für Arbeit berichtet. Doch zusätzlich können Unternehmen auch ergänzende Leistungen beantragen.
Mehraufwands-Wintergeld, Zuschuss-Wintergeld und Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen
Unternehmen haben die Möglichkeit, Mehraufwands-Wintergeld (MWG) oder Zuschuss-Wintergeld (ZWG) zu beantragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, das berichtet die Bundesagentur für Arbeit. Das MWG ist dazu gedacht, zusätzliche Ausgaben der Bauarbeiter während des Winters auszugleichen. Dabei erhalten Mitarbeiter je nach Stundenanzahl, die sie unter witterungsabhängigen Bedingungen arbeiten, einen Ausgleich von 1 Euro pro Stunde. Diese Unterstützung kann im Zeitraum vom 15. Dezember bis zum Ende des Monats Februar beantragt werden. Dabei kann die Unterstützung für bis zu 90 Arbeitsstunden im Dezember und bis zu jeweils 180 Arbeitsstunden im Januar und Februar in Anspruch genommen werden.
Alternativ dazu ermöglicht das Zuschuss-Wintergeld, Arbeitsausfälle durch Arbeitszeitguthaben der Mitarbeiter auszugleichen. Dabei gilt laut Bundesagentur für Arbeit, dass der Arbeitsausfall "vorübergehend und nicht vermeidbar" sein muss. Für jede eingebrachte Stunde an Arbeitszeitguthaben erhalten Mitarbeiter bis zu 2,50 Euro netto. Im Gegenzug dafür entfällt die Inanspruchnahme des Saison-Kurzarbeitergeldes. < p> Des Weiteren können Arbeitgeber den Anteil der Sozialversicherungsbeiträge, den sie selbst aufwenden müssen, für Mitarbeiter, die Saison-Kurzarbeitergeld erhalten, erstattet bekommen. Die Sozialversicherungsbeträge können laut Bundesagentur für Arbeit für den Zeitraum von Dezember bis März erstattet werden und als Grundlage der Berechnung werden 80 Prozent des ausgefallenen Arbeitsentgeltes angesetzt.
Voraussetzung für Erhalt der Unterstützung
Allerdings sind die zusätzlichen Leistungen an die vorherige Einzahlung in die sogenannte Winterbeschäftigungsumlage gebunden und gelten ausschließlich für gewerbliche Arbeitnehmer. Angestellte und Poliere sind von dieser Regelung ausgenommen, wie die Bundesagentur für Arbeit berichtet. Der Antrag für Wintergeld oder die Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge kann online bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden und basiert auf Paragraf 102 des Sozialgesetzbuchs Drittes Buch (SGB III).
Redaktion finanzen.net
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