Umwandlung

Umwandlung - Definition

Veränderung des Rechtskleids (Rechtsform) eines Rechtsträgers durch Verschmelzung, Spaltung (Auf- und Abspaltung), Vermögensübertragung und Formwechsel. Seit 1. 10. 1995 gibt es in Deutschland ein umfangreiches neues Umwandlungsgesetz. Dies entspricht einer Umsetzung von EU-Richtlinien, die umfangreiche Regelungen hinsichtlich von Umwandlungsvorgängen beinhalteten. Im Prinzip ist nun handels- und gesellschaftsrechtlich jede vernünftige Form eines Rechtskleidwechsels aller Rechtsformen möglich. Probleme ergeben sich bei Umwandlungen insbesondere im Bereich der Haftung, der Mitbestimmung und des Gläubigerschutzes, da diese Merkmale für bestimmte Rechtsformen besondere Regelungen enthalten, die nicht durch Umwandlungen ausgehöhlt werden sollen. Teilweise ergeben sich durch Umwandlung erweiterte Rechnungslegungspflichten (Konzern).

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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