Negativerklärung

Negativerklärung

Verpflichtung eines Schuldners (Anleiheemittent oder Kreditnehmer) an den Gläubiger, ohne dessen Einwilligung bestimmte Vermögensteile weder zu veräußern noch zugunsten Dritter zu beleihen. Die Negativerklärung dient somit als Ersatz für eine dingliche Besicherung. Insbesondere bei der Industrieobligation, die von institutionellen Anlegern gezeichnet werden, sollen dadurch Kosten der Sicherheitenbestellung vermieden werden und die Gläubiger dennoch eine gewisse Sicherheit ihrer Anlage erfahren.

Ähnliche Begriffe und Ergebnisse

Für wissenschaftliche Arbeiten

Quelle & Zitierlink

Um diese Seite in einer wissenschaftlichen Arbeit als Quelle anzugeben, können Sie folgenden Link verwenden, um sicherzustellen, dass sich der Inhalt des Artikels nicht ändert.

Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

Zitierlink kopieren