Terminmarkt

Terminmarkt - Definition

Im Gegensatz zum Kassamarkt auf dem Finanzmarkt, bei dem die Lieferung von Wertpapieren oder Devisen sofort, d. h. spätestens zwei Börsentage nach Vertragsschluss, erfolgt, wird die Erfüllung eines Kauf- oder Verkaufsvertrages am Terminmarkt für einen späteren Zeitpunkt vereinbart. Häufig erfolgt die Abnahme bzw. Lieferung der Ware, Wertpapiere oder Devisen zu einem späteren Zeitpunkt mit einem bereits heute vereinbarten Preis bzw. Kurs. Bekannte Terminmärkte sind die Eurex und die London International Financial Futures Exchange (LIFFE). Seit Februar 1998 existiert in Deutschland, vorerst nur in Hannover, eine Warenterminbörse.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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