Investivlohn

Investivlohn - Definition

Anlage eines Teiles einer Lohnerhöhung für Arbeitnehmer im Unternehmen (investiv), über den erst nach Ablauf einer Sperrfrist verfügt werden darf. Erstmals 1965 im Baugewerbe eingeführt und inzwischen politisch sehr umstritten. Auch als Instrument der Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand bezeichnet (Lohnformen).

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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