Bardividende
Bardividende - Definition
Bei Aktien bzw. Anteilscheinen ausgeschütteter Anteil am Gewinn nach Abzug von 15 % Körperschaftsteuer. Von der Bardividende behält die auszahlende Bank 25 % Kapitalertragsteuer (KESt) ein und führt diese von der Quelle direkt an das Finanzamt ab, sofern der dividendenberechtigte Anteilseigner keinen Freistellungsauftrag bei seiner Bank gestellt hat.
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