Bardepot

Bardepot - Definition

Unverzinsliche Zwangseinlage von inländischen Kreditnehmern bei der Deutschen Bundesbank in Höhe des jeweils geltenden Bardepotsatzes, die aus dem Ausland Kredite aufnehmen. Der Bardepotsatz wird von der Deutschen Bundesbank aufgrund des § 23 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) festgelegt.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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