Einzelkosten

Einzelkosten - Definition

Kosten, die sich unmittelbar einem Kostenträger (z. B. Erzeugnis- oder Leistungseinheit, Produkt) zurechnen lassen. Dies sind meist die Kosten von Gütern, die direkt in die Produkte eingehen (Roh- und Hilfsstoffe) sowie direkt in der Produktion, z. B. bei der Bedienung einer Maschine anfallen (z. B. Fertigungslöhne). Im Gegensatz hierzu werden Gemeinkosten indirekt, d. h. mit Hilfe von Verrechnungssätzen auf die einzelnen Kostenträger verteilt.

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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